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Welchen Vertragsbedingungen der Kauf und die Montage einer Einbauküche unterliegt ist nicht eindeutig.
Die Richter sind sich uneinig und die Interpretationsvielfalt fast grenzenlos.
Um ein wenig Verständnis für die Materie zu bekommen und die evtl. Konsequenzen aus den Vertragsarten zu erörtern, habe ich diesen Beitrag verfasst.
Selbstverständlich werden wir neue Erkenntnisse, die aus der Diskussion zum Thema resultieren, gern ergänzend einfügen.
Hier gehts zum Beitrag:
Küchen-Forum - Kaufvertrag oder Werkvertrag?
Die Richter sind sich uneinig und die Interpretationsvielfalt fast grenzenlos.
Um ein wenig Verständnis für die Materie zu bekommen und die evtl. Konsequenzen aus den Vertragsarten zu erörtern, habe ich diesen Beitrag verfasst.
Selbstverständlich werden wir neue Erkenntnisse, die aus der Diskussion zum Thema resultieren, gern ergänzend einfügen.
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Küchen-Forum - Kaufvertrag oder Werkvertrag?
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