Ja was ist denn bei ebay los?

Nosferatu05

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Vermehrt scheint es nun praxis zu sein, das Angebot vorzeitig zu beenden. Einfach so, weil man mit dem erzielten Preis nicht zufrieden sein könnte oder weil einen dann doch die Gebühren auf den Boden der Tatsachen zurück bringen.

Mir ist das jetzt schon öfter passiert und nun habe ich mich entschlossen, dagegen vorzugehen.
 

Angelika95

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AW: Ja was ist denn bei ebay los?

Bei meinen letzten Auktionen bin ich von vermeintlichen Käufern auch angeschrieben worden, ob ich nicht gegen Festpreis verkaufen würde und dann die Auktion einfach abbreche. Mache ich aber nicht, schon gar nicht, wenn schon Gebote drauf sind... wenn ich Festpreis wollte, würde ich den ansetzen;-). ABER ich mache das auch mehr aus Spaß und damit ich die Sachen nicht entsorgen muss, die, die mehr in die kommerzielle Richtung gehen, machen es da vielleicht dann anders.
Wenn ich etwas über ebay kaufe, dann meistens Sofortkaufen, beim Händler, Auktionen nur noch sehr selten, hat sich so ergeben.

Aber wie willst du dagegen vor gehen? Ein Geschäft liegt ja erst vor, wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind, so lange ist es ja *nur* ein Angebot.
 

Nosferatu05

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AW: Ja was ist denn bei ebay los?

Der Typ hatte ja ein Sofortkauf Angebot und einen Startpreis von 350 Euro.
Da noch niemand darauf geboten hatte, habe ich ihn natürlich versucht etwas runter zu handeln. Abzüglich ebaygebühren usw, kam es dem Einstiegspreis recht nahe.

Er lehnte am Ende ab, gab mir aber zu verstehen, das er wohl seinen Wunschpreis von 500 Euro nicht erzielen wird. Im Grunde scheiterte es daran, das ich ihm 380 geben, er aber mind. 420 haben wollte.

Also bot ich den Mindestpreis und war 5 Tage der einzige Bieter.
Bis er gestern dreisterweise einfach die Auktion vorzeitig beendet hat.

Da er zum einen willig war, die Auktion zu beenden, andererseits mein Preis nicht seinen Vorstellungen entsprach, spricht alles dafür, das er anderweitig verkauft hat.

Auf meine mails kamen nur Sätze wie: Er darf ja beenden weil ebay das anbietet.

Das ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, interessiert ihn nicht. Will er wohl auch nicht wahr haben.
Habe ebay nun darum gebeten mir die Kontaktdaten zu geben damit ich rechtlich zumindest etwas vorarbeit leisten kann, für den Fall das ich einen Anwalt nehmen muss.
 

Angelika95

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AW: Ja was ist denn bei ebay los?

Keine Ahnung, ob da schon ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, aus meinem Verständnis raus würde ich sagen nein, denn er hat halt dein Gebot nicht angenommen, auch wenn du u.U. der einzige Bieter warst.
O.k. finde ich so ein Gebaren aber auch nicht!
 

Nosferatu05

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AW: Ja was ist denn bei ebay los?

Ich verstehe die AGB von ebay eindeutig dahingehend, das er zwar die Auktion jederzeit abbrechen kann, aber nur, wenn noch kein Gebot vorliegt.
Sollte ein Gebot vorliegen darf gesetzlich nur vorzeitig beendet werden, wenn der Artikel zerstört oder gestohlen wurde. Beides ist Beweispflichtig. Beendet er aus anderen Gründen, muss er sich eben damit abfinden, das der Höchstbieter einen Anspruch auf den Artikel hat. Oder eben diesen Anspruch geltend machen kann.

Wie ich bereits geschrieben habe, passierte das nun schon so oft, das ich die Faxen dicke habe.

Es geht um ein Gerät mit Marktwert von 700 Euro.
Er selbst hat 350 als Startpreis festgelegt. Wozu, wenn er damit nicht einverstanden war? Ein Sofortkauf von 500 Euro entspricht ja auch nicht dem Marktwert.
Allerdings muss man bei Ebay ja noch die 10% Verkaufsprovision abziehen und bei Paypalzahlung weitere 1,9% einrechnen.
Das maximale was dort für solche Artikel erzielt wird beträgt im Schnitt 450 Euro.
In meinem Fall landet man dann ziemlich genau da, was ich bereit war für den Artikel bar zu zahlen. Wollte er aber nicht.

Somit muss er mir jetzt den Artikel zu dem Preis verkaufen oder mir Schadensersatz leisten, damit ich von dem Restgelt mir ein marktüblich gleichwertiges Gerät beschaffen kann. Also 350 Euro.
 

Nosferatu05

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AW: Ja was ist denn bei ebay los?

Prinzipiell ist da natürlich ein Risiko bei so geringen Summen. Daher müsste ich zuvor in Erfahrung bringen ob man nicht die Anwaltskosten bereits im Mahnverfahren gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann.
Denn ein Mahnverfahren muss ja zunächst eingeleitet werden um einen Verzug festzustellen. Ich kenne Mahnungen aber nur von der Seite eines überfälligen Betrags.
Wie man das bei Ware macht, die man noch nicht bezahlt hat, da die Gegenseite gar keine Zahlungsmodalitäten anbietet? :foehn:
Den gesetzlichen Weg in korrekter Reihenfolge einzuhalten, verstehe ich noch nicht.
Ich denke aber nicht, das man dazu unbedingt einen Anwalt braucht. Nur wo bekomme ich dazu infos?
 

Snow

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AW: Ja was ist denn bei ebay los?

Eben bei einem Fachanwneu ein Beratungsgespäch (die Kosten hierfür kann dir sicher das Sekretariat einer Kanzlei nennen) vereinbaren.
 

Angelika95

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AW: Ja was ist denn bei ebay los?

Gut zu wissen:cool:, kommt davon, wenn man sich nicht immer durch die AGB`s quält... allerdings wie schon erwähnt, verkaufe ich nur, was ich verkaufen will, egal zu welchem Preis.
 
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AW: Ja was ist denn bei ebay los?

Oft sind Anwalthotlines günstig und gut genug für solche Rechtsfragen.
Ich finde es schon O.K., dass man sich mal auf die Hinterfüsse stellt.

Allerdings vorher mal die Geschäftsbedingungen querlesen. Ich bspw. habe drinstehen, dass durch ein Gebot oder einen Sofortkauf explizit KEIN Vertragsverhältnis zu Stande kommt.

Samy *daumendrückt*
 

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AW: Ja was ist denn bei ebay los?

Ich benutze selten eBay. Aber in meiner Erinnerung gibt es doch auch die Einstellung, dass ein Verkäufer einstellen kann, ob ein Kaufgebot seine Mindestpreiserwartung erreicht oder nicht. Und dann spuckt das System sofort aus, um einem Interessenten wissen zu lassen, dass sein Gebot den Mindestpreis nicht erreicht u entweder gibt er von allein auf od muss sein Gebot erhöhen.

Hast Du Deinem Fall schon mal Ebay.de gemeldet u schau mal, was Ebay.de dazu sagt? Ich habe 2 Beschwerden bei Ebay.com gehabt, dass meine ersteigerte Waren zu erwarteter Zeit nicht geliefert waren anstandslos Geld zurückerhalten.

VG, H-C
 

Bodybiene

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AW: Ja was ist denn bei ebay los?

Nur mal als Info:

Ich würde VORHER mit der Rechtschutzversicherung die Kostenfrage klären. Wenn die Chancen auf einen Erfolg (ein Vergleich oder eine gütige Einigung sind übrigens kein Erfolg) gering sind zahlt die nämlich nicht. Das verrät dir nicht jeder Anwalt.

LG
Sabine
 

Nosferatu05

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AW: Ja was ist denn bei ebay los?

Zunächst einmal danke für die Antworten.

Ebay hat sich gemeldet und mir die Kontaktdaten der Person mitgeteilt.
Also Vor und Nachname, Strasse, Hausnr. und plz.

Habe ihn daraufhin noch mal angeschrieben. Die Fristsetzung erhielt er bereits gestern von mir.
Nachdem das neue Schreiben mit seiner offengelegten Adresse bei ihm auftauchte, schien wohl klick gemacht zu haben.
Zudem ist der Verkauf zu dem Preis für ihn schon Strafe genug.

Er entschuldigte sich und hofft das durch die Zusendung der Ware dann alles gut ist.

Nun bleibt zu hoffen, das die Ware auch tatsächlich ankommt.
Falls das nicht der Fall sein sollte, greift hier kein Käuferschutz, da nicht mit Paypal bezahlt.
Immerhin stand ich bereits einmal kurz davor, bei einer nicht erhaltenen Lieferung das Mahnverfahren einzuleiten.
Aber soweit wird es nicht kommen denke ich.



In meinem zweiten Leben werde ich RA.

@hobby-chef
Ich benutze selten eBay. Aber in meiner Erinnerung gibt es doch auch die Einstellung, dass ein Verkäufer einstellen kann, ob ein Kaufgebot seine Mindestpreiserwartung erreicht oder nicht. Und dann spuckt das System sofort aus, um einem Interessenten wissen zu lassen, dass sein Gebot den Mindestpreis nicht erreicht u entweder gibt er von allein auf od muss sein Gebot erhöhen.

So ganz verstehe ich den Sinn aber nicht dahinter. Man spekuliert ja eigentlich darauf, das jemand zu blöd ist Preise zu vergleichen.
Wenn ich einen Mindestpreis erzielen möchte, dann gebe ich den direkt ein und lasse mich nicht vollspammen mit Anfragen und aberwitzigen Geboten.

Wenn ich was verkaufen möchte, mache ich das entweder mit Startpreis oder gar nicht mehr. Für Sofortkauf muss es schon äußerst lukrativ sein (bei privatanbietern), bevor da jemand zuschlägt.


@Schreinersam
Allerdings vorher mal die Geschäftsbedingungen querlesen. Ich bspw. habe drinstehen, dass durch ein Gebot oder einen Sofortkauf explizit KEIN Vertragsverhältnis zu Stande kommt.
Verkaufst du da so bei ebay mit deinen AGB?
 
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