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Wer seine Küche verlässt, obgleich sich in der auf einer heißen Herdplatte Fett erhitzt, muß für den bei einem Brand entstehenden Schaden selbst aufkommen.
Dies entschieden die Richter des Kölner Oberlandesgerichts in einem Fall, in dem ein Wirt eine Bratpfanne mit heißem Öl einen kurzen Moment unbeobachtet auf einer Gasflamme stehen gelassen hatte und von seiner Versicherung Ersatz für den daraufhin entstandenen Brandschaden gefordert hatte. Vergeblich. Ein derartiges Verhalten, so die Richter des Kölner Oberlandesgericht, sei als "grob fahrlässig" einzustufen. Denn werde in einer Pfanne Fett erhitzt, so müsse permanent mit einer sekundenschnellen Entzündung gerechnet werden. Die Küche dürfe daher in einem solchen Fall überhaupt nicht ohne Beobachtung bleiben.
Dies entschieden die Richter des Kölner Oberlandesgerichts in einem Fall, in dem ein Wirt eine Bratpfanne mit heißem Öl einen kurzen Moment unbeobachtet auf einer Gasflamme stehen gelassen hatte und von seiner Versicherung Ersatz für den daraufhin entstandenen Brandschaden gefordert hatte. Vergeblich. Ein derartiges Verhalten, so die Richter des Kölner Oberlandesgericht, sei als "grob fahrlässig" einzustufen. Denn werde in einer Pfanne Fett erhitzt, so müsse permanent mit einer sekundenschnellen Entzündung gerechnet werden. Die Küche dürfe daher in einem solchen Fall überhaupt nicht ohne Beobachtung bleiben.