Im Kaufvertrag steht Küchenvorerfassung

gerri554

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Hallo liebe User,

ich habe neulich eine Küche in L-Form bestellt, nach dem Aufmasstermin habe ich bei der Verkäuferin angerufen und die teilte mir mit dass die eine Seite der L Küche 224cm lang sei, obwohl ich 228 gemessen habe. Sie behauptete der Handwerker hätte falsch gemessen, was der bestreitet.
Daraufhin bin ich persönlich hin. Die Verkäuferin war nicht da, aber ein Kollege hat mir die aktuelle Planung gezeigt in der eine Blende aus der Küche entfernt wurde (aufgrund der fehlenden 4 cm).

Ich habe jetzt die Befürchtung dass die Verkaüferin die Planung zu meinem Nachteil ändern könnte da im Kaufvertrag "Küchenvorerfassung" steht.

Ausserdem ist die Unterschrift der Verkäuferin nur auf dem Blatt mit dem Endpreis und dem Blatt auf dem nichts Konkretes steht:
-Küchenvorerfassung
-Aufmaß Küche
-Kaufvertrag mit Kunden besprochen
-Kaufvertrag gemäß Anlagen, Auftragsbestätigung und Grundriss
die Auftragsbestätigung ist
nicht von der Verkaüferin unterschrieben)

Ist das zulässig? Kann die Verkäuferin jetzt den Plan nach belieben ändern?
 

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AW: Im Kaufvertrag steht Küchenvorerfassung

Hallo gerri,

ich habe Deinen post dreimal gelesen, aber ich verstehe Ihn nicht. :kfb:

Wer ist der Handwerker? Der Aufmesser oder jemand, der für Dich gemessen hat?

Wenn die Wand kürzer ist, dann muss ja nun nach Aufmass geändert werden, wobei eine Küche ohne Blende zu planen, auch heikel sein kann.

Kannst Du das evtl. konkreter ausführen.

Du kannst auch einen Grundriss hochladen, dann ist es vielleicht einfacher zu verstehen. ( Name etc bitte entfernen )
 

gerri554

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AW: Im Kaufvertrag steht Küchenvorerfassung

Hallo,

danke für deine Antwort,
der Handwerker war der Mann vom Küchenladen der meine Küche gemessen hat.

Das Problem ist dass die Verkäuferin den Plan geändert hat aufgrund der neuen Maße (Wand 224cm) vom Handwerker welche aber nicht stimmen.
Nun behauptet die Verkäuferin der Handwerker hätte falsch gemessen.
Der aber, sagt dass er richtig gemessen hat (Wand 228cm) und meine Angaben bestätigt.

Aufgrund dieser Tatsachen (dass die Verkäuferin es mit der Wahrheit scheinbar nicht so genau nimmt) ist mein Vertrauen in den Laden weg.

Daraufhin habe ich den Kaufvertrag nochmal genau durchgelesen und mache mir Sorgen über den Inhalt:

Die Unterschrift der Verkäuferin ist nur auf dem Blatt mit dem Endpreis und dem Blatt auf dem nichts Konkretes steht:
-Küchenvorerfassung
-Aufmaß Küche
-Kaufvertrag mit Kunden besprochen
-Kaufvertrag gemäß Anlagen, Auftragsbestätigung und Grundriss
die Auftragsbestätigung ist nicht von der Verkaüferin unterschrieben)

Ist das zulässig? Kann die Verkäuferin jetzt den Plan nach belieben ändern?
 

Cooki

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AW: Im Kaufvertrag steht Küchenvorerfassung

Ich gehe mal davon aus, dass es ein schriftliches Aufmasspapier gibt. Lass Dir dieses doch einfach vom KFB rüberschicken. Dann wird man sehen, was gemessen wurde.

Wenn eine Küche auf Grund von Maßveränderungen in Kleinigkeiten angepasst werden muss, halte ich hier eine Durchspräche mit dem Kunden für nicht erforderlich. Wichtig ist ja, dass die Küche beim Einbau passt, und dafür trägt der KFB die Verantwortung. Sollten sich jedoch gravierende Stellflächenveränderungen ergeben, sollte man diese schon mit dem Kunden erörtern.

Wer in welchem Fall wo zu unterzeichnen hat, ist eher eine interne Entscheidung und lässt sich nicht pauschalisieren. Wichtig und juristisch gesehen muss es m.M. nach nur der Kaufvertrag sein.
 

menorca

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AW: Im Kaufvertrag steht Küchenvorerfassung

Da die Verantwortung beim Küchenstudio liegt, ist es erstmal egal, was du gemessen hast.
Wenn der Handwerker 228cm gemessen hat, bei der Verkäuferin aber 224cm stehen, kann das ein Schreibfehler, eine unleserliche Zahl oder ein Vertipper im System sein.
Fehler passieren, das ist menschlich und ihr zu unterstellen:
...dass die Verkäuferin es mit der Wahrheit scheinbar nicht so genau nimmt...
, geht vermutlich zu weit.
Ich kann mir andererseits schwer vorstellen, wie sie aus der Distanz sagen kann, der Handwerker hätte falsch gemessen.

Eventuell hilft da nur, den Mann nochmal kommen zu lassen und nochmal nachzumessen.

Ist das zulässig? Kann die Verkäuferin jetzt den Plan nach belieben ändern?

"Nach Belieben ändern" klingt jetzt aber sehr dramatisch, wenn es nur um eine Blende geht. Dazu macht man ja das Aufmaß.
Sollte sich dabei ergeben, dass ganze Schränke geändert werden müssen, dann wird sie sich schon mit euch in Verbindung setzen, besonders wenn du das jetzt explizit von ihr erbittest.

Genauso kannst du das Küchenstudio um eine von der KFB unterschriebene Kopie des Kaufvertrages, der von euch schon unterzeichnet wurde, bitten. Dann bist du aus deiner Sicht auf der sicheren Seite.

Und jetzt verfall nicht in Panik, ihr werdet das Problem um die 4cm sicher in einem ruhigen, freundlichen Gespräch lösen können und deine Küche wird wunderbar!
 
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