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Nur werden wir eine Zange beim Festziehen der Dübel ausleihen, damit wir wissen, ob der Dübel wirklich aufspreizt.
Die Zange ist nicht notwendig. Die Spreizung wird auch erreicht indem man die Schraube ganz herausdreht ein Blech mit Loch unterlegt und die Schraube einmal komplett festzieht.
Als Beispiel: Hohlraum-Metalldübel HM
Und diese Befestigungen sind sehr belastbar. Rigips gibt für doppelt beplankte Wände und Metallspreizdübel 50 kg an.
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Bei einer Distanz von ca. 10 mm zum Rohbau wird das mit Hohlramdübeln eher nichts, da für einen 25 mm starken Wandaufbau 65 mm lange Dübel benötigt werden. Selbst wenn man ein 35 mm tiefes Sackloch in das Mauerwerk bohren würde, um die geforderte Mindesttiefe zu erreichen, bliebe ein erheblicher Teil der Spreizarme im Sackloch stecken, so dass der Dübel nicht anwendungsgerecht gespreizt werden würde, viel mehr würde er sich im Sackloch verkeilen.
Um die Faktum-Schränke an Schienen aufhängen zu können, müssten Aufhängebeschläge montiert werden, die die komplette Last ausschließlich über die Seitenwände abtragen. Wäre aber trotz des Mehraufwands auch die von mir favorisierte Lösung.
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Bei einer Doppelbeplankung mit einer Distanz von 10 mm beginnt das Mauerwerk etwa 35 mm hinter der Wandoberfläche. Fischer gibt für die HM-Dübel an, dass die Bohrlochtiefe mind. 5 mm mehr als die Dübellänge betragen sollte, damit wäre man bei einem 65er Dübel bei 70 mm Gesamttiefe. Abzüglich der 35 mm für den o.g. Aufbau muss das Sackloch also mind. 35 mm tief sein.
Wenn man sich die 65er Dübel anschaut, beginnen die Spreizarme bei etwa 10 mm hinter der Spitze. Steckt man also die vorderen 30 mm in das o.g. Sackloch und zieht die Schraube an, spreizt sich der Dübel im Sackloch und das ganze steckt im Sackloch fest. Die eigentlich gewünschte Wirkung der Spreizarme wird also gar nicht erreicht und die Tragfähigkeit der Konstruktion dürfte bei einem Bruchteil der von Fischer angegbenen 0,3 kN betragen.
Ausweg wäre, wenn der Durchmesser des Sacklochs hinreichend dimensioniert würde, damit die Spreizarme frei aufgehen können. Geht natürlich nicht, weil davor die GK-Platten sind und das Bohrloch in den Platten nicht den Nenndurchmesser überschreiten darf.
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