Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Max39

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Hallo zusammen,

schön das es genau zum Thema Küchen ein Forum gibt.
Ich habe ein großes Problem:
Gestern habe ich einen Mietvertrag unterschrieben für eine Wohnung ohne Küche.
Der noch jetzige Mieter hat vor 3 Jahren eine jetzt 7 Jahre alte Küche übernommen.
Farbe: Bordeaux Rot, L-Form. Kaufpreis war vor 7 Jahren 6000 Euro.
Ähnliches Foto u. auch ähnliche Größe hier: <<<Link zur Küche>>>
Die Geräte sind von Neff .
An dem Tag, an dem wir uns die Küche angeschaut haben, war leider keine Zeit
lange über die Küche zu reden, denn die nächsten standen schon vor der Tür.
Und der Makler hat uns zu verstehen gegeben, dass der bevorzugt wird, der die Küche
nimmt. Den letzten Preis meinte er müssen wir mit denen besprechen.
Und die wollen noch 2200 Euro dafür haben.
Dem Makler, und nur dem Makler hatten wir noch Abends angerufen und gesagt, dass wir
die Wohnung nehmen, auch mit Küche. Ein Preis wurde auch hier nicht genannt.

Aber: Meine Frau möchte die Küche nicht, da sie farblich Out ist, und uns auch viel zu
teuer ist. So viel Geld haben wir eigentlich auch nicht. Naja, im Ernstfall geht auch Dispo :stocksauer:

Frage: Wieviel sollte ich dafür maximal bieten?
Und muss ich sie wirklich nehmen? Zählt eine mündliche Zusage?
Wir haben den Vormietern gerade am Telefon erklärt, dass wir die Küche zwar nehmen,
aber wir müssen uns alles nochmal genauer anschauen und dann die Modalitäten
absprechen.
Mein Vorschlag wäre für so eine neue Küche 500-700 Euro zu zahlen. Oder ist das zuwenig?

Gruß,
Max
 

Michael

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Anhand des Fotos und deiner Angaben halte ich die 2.200,- für etwas teuer, deine 500,- bis 700,- aber auch für zu wenig. Realistisch wäre wohl ein Wert dazwischen, also 1000,- bis 1500,-.

Niemand kann dich zwingen die Küche zu nehmen. Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist und der Küchenkauf nicht Bestandteil des Vertrages ist, so what?

Mündliche Zusagen sind zwar genauso bindend wie schriftliche Verträge, allerdings scheitert es meist an der Beweisbarkeit.
Einziger Nachteil: Du wirst wohl schon Stress mit dem Vermieter haben bevor du eingezogen bist. :cool:
 

Dinnerlady

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Was ist denn Eure Alternative? Habt Ihr eine Küche, die Ihr mitnehmen könnt? Für 2000 Euro werdet Ihr keine Küche mit Geräten bekommen.
 

Max39

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Wir hatten uns eine neue Küche für 1299 Euro ausgesucht, mit Geräten die
dann wenigstens neu und Garantie haben.
Siehe hier: https://shop.otto.de/p/kuechenzeile-paris-mit-elektrogeraeten-377930693/#variationId=166727187
Warum sollten wir eine Küche für 2200 Euro nehmen, die neu ist und die Geräte
keine Garantie mehr haben?

@Michael: Warum sollte ich Stress mit dem Vermieter bekommen?
Höchstens mit dem Vormieter!
Dem Vermieter gehört die Küche ja nicht und der weiß eventuell auch nichts
davon! So what?
 

martin

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Entspricht die Küche der Aufteilung auf dem Bild? Wenn ja, zweifle ich den ursprünglichen Neupreis stark an. Den sollte man Dir durch Vorlage einer Rechnung schon nachweisen können ;-). Ansonsten sehe ich den realistischen Übernahmepreis in gleicher Höhe wie Michael.
 

menorca

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Ist bei der 1.300 Euro Küche die Lieferung und der Aufbau dabei? Und der Ausbau der neuen Küche geregelt?

Wie lange wollt ihr denn in der Wohnung bleiben?
 

Max39

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Die Aufteilung der Küche entspricht es in etwa, eine Küchenzeile mit durchgehender
Arbeitsplatte und Dann noch ein Küchenblock mit Ofen in Augenhöhe.
Und die Fronten sind in Hochglanz (mit oder ohne Folie,
keine Ahnung).
Der Kaufvertrag ist noch vorhanden und dort soll sie vor 7 Jahren 6000 Euro
gekostet haben.
Ich habe eine ähnliche Küche auf eBay gefunden: Gepflegte Küche in L-Form in in Bonn | eBay
Nur das zwar eine Geschirrspüle vorhanden ist, aber nur eine kleine für einen Singlehaushalt!

@menorca: Die Küche für 1300 ist mit Aufbau soweit ich weiß.
In der Wohnung wollen wir schon 5-10 Jahre bleiben.
 

Michael

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Stress mit dem Vormieter kann man ja verkraften. Du hattest geschrieben:

Und der Makler hat uns zu verstehen gegeben, dass der bevorzugt wird, der die Küche nimmt.

Daraus entnahm ich, dass es sich dabei auch um den Wunsch des Vermieters handelt, denn dessen Interessen sollte ein Makler wohl vertreten.
Wenn der Mietvertrag aber schon unterschrieben ist, kann dich keiner zwingen die Küche zu nehmen.

Der Otto-Link führt ins Leere. Dazu käme auch noch die individuelle Anpassung und Lieferung und Montage. Am günstigsten und relativ stressfrei kommst du weg, wenn du den Vorbesitzer runterhandelst und die Küche nimmst.
Wenn sowieso nur ein paar Hunderter für eine Küche im Budget sind sollte die Farbe keine Rolle spielen. Billig, neu und auch noch gefällig ist wohl etwas viel verlangt. ;-)
 

Max39

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Mich kann keiner zwingen die Küche zu nehmen? Naja, war es nicht so mit
mündlich zählt auch als Vertrag? Was könnte den im schlimmsten Fall passieren?
Aus dem Grunde dachte ich, biete ich ihm so wenig (~500 Euro), dass er schon
keine Lust mehr hat sie an mich zu verkaufen. Aber selber hat er auch nur noch
4 Wochen Zeit sie zu verkaufen, dann ist er raus aus der Wohnung.
Von daher steht er dann ja unter Druck zu handeln, oder?

Achso, meine Frau will die Küch leider nicht. Höchstens für 700 Euro kaufen und dann
wieder verkaufen. Aber eine neue ohne Bordeaux muss es sein.
 

planki

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Im Allgemeinen hat sich folgende Regelung als Wertermittlung für gebracuhte Küchen bewährt:
Nach Auslieferung und Montage der Küche: -50%
jedes weitere Jahr -10% des Restwertes.

In Deinem Falle also:
Neuwert 6000,-
Nach Montage: 3000,-
1. Jahr -10% von 3000,-: 2700,-
2. Jahr -10% von 2700,-: 2430,-
usw.
6. Jahr -10% von .... : 1595,-
ab dem 10. Jahr nur noch idellen Wert.
 

Wolfgang 01

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Ich denke mal das die Küche nur so viel Wert ist, wie man dafür bekommt. Unter Umständen sind das ein paar Euro oder halt ein paar Hundert. Angebot und Nachfrage eben. Wie im wirklichen Leben, ohne Wunschvorstellung.

Der Preis von ca. 2200.- ist überzogen. Auch 1000 - 1500.- halte ich für das Alter der Küche für nicht angemessen.

Letztendlich kommt es aber wohl darauf an wie man den "angeblichen" Kauf auf sachliche Art und Weise abwickelt.
Da ihr ja keinen schriftlichen Vertrag habt, sondern nur mündlich, würde ich mir erst einmal die Frage stellen, "wie ist das mit der Gewährleistung der Elektrogeräte?".

Soweit ich weiß, muß der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen ansonsten hat man entsprechende Gewährleistungsansprüche. Auch wenn es ein gebrauchter Gegenstand ist und dieser Privat verkauft wird.
Dies geschieht üblicherweise schriftlich. Das ist wohl nicht geschehen, oder?

Das würde ich zuerst einmal abklären. Wenn der Verkäufer dafür keine Gewähr übernehmen will, was durchaus verständlich ist, muß halt eine andere Lösung her.
Dies kann bei Weigerung zB. die Rückabwicklung sein.
Nur mal so als Gedankengang von mir.

Natürlich ist das keine Rechtsberatung, sondern nur meine bescheidene Meinung zur Frage des TEs.
 

Snow

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Eine Verpflichtung bestehendes Mobiliar vom Vormieter zu übernehmen besteht sicher nicht.

Ich persönlich, entschuldige wenn ich das so direkt schreibe, halte aber deine jetzige Vorgehensweise für nicht ganz fair.

Da du ja gewusst hast, was auf euch zukommt, wäre ein offenes Wort anfangs das beste gewesen.

Bei allem Respekt und bitte nicht übel nehmen, sich quasi eine WHG mit vorigen Zusagen zu "erhaschen" halte ich persönlich für nicht sehr schön.
 

Michael

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Naja Sigi,

das kann man aber auch andersherum sehen. Eine Wohnung zu vermieten und denjenigen zu bevorzugen, der (möglichst teuer) die vorhandene Küche kauft, ist aus meiner Sicht auch fragwürdig.
Wenn man so eine Forderung stellt, die z.B. andere Mieter, die bereits eine Küche haben, benachteiligen, darf man auch nicht so blöd sein und sich nicht vertraglich absichern.
 

Snow

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Hast schon Recht Michael, nur seit wann mischt ein Vormieter bei einer Vermietung mit?

Der Makler bekommt seine Kohle, mit oder ohne Küche.... außer, na ja nix als Mutmaßungen ;-)
 

Dinnerlady

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Ich überlege die ganze Zeit nur, dass ich in den meisten Fällen (würde einen Blick in den Kaufvertrag wünschen) lieber eine 6 Jahre alte Küche, die mal 6000 gekostet hat, hätte als eine neue, die jetzt 1300 kostet. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man für unter 3000 neu irgendwas bekommt, was den Namen Küche wirklich verdient.
 

Bodybiene

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Ich muß ehrlich gestehen, ich denke so wie Sigi. Ich find das auch nicht fair. Man sollte das auch mal von der anderen Seite sehen ob man selber auch so behandelt werden möchte.

LG
Sabine
 

Michael

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

seit wann mischt ein Vormieter bei einer Vermietung mit?

Normalerweise sicher nicht. Aber in diesem Fall ganz offenbar doch, denn der TE hat eine Einmischung des Vermieters ja ausgeschlossen und dem Makler kann es gänzlich wurscht sein. Bleibt ja nur der Vormieter.
 

Tribune

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AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Moral und Gesetz sind ja nicht immer einig.

Ein Kaufvertrag ist hier jedenfalls NICHT zustande gekommen. Und somit auch keine Verpflichtung zur Küchenübernahme. Ein Kaufvertrag kommt immer erst nach 2 ÜBEREINSTIMMENDEN Willenserklärungen zustande (ja, geht auch mündlich). Aber zu einer übereinstimmenden Willenserklärung gehört eben auch, dass man sich über wesentliche Merkmale des Kaufvertrags einigt. Und der Preis einer Ware ist nunmal das allerwesentlichste Merkmal. Und darüber gab es zu keinem Zeitpunkt eine Einigun, ergo: kein Kaufvertrag.

Ich empfinde allerdings mehr als 2000€ für eine gebrauchte Küche von mehr als 6 Jahren bei einem Neupreis von (nur) €6000 auch moralisch nicht gerechtfertigt. Daher hätte ich als Neumieter auch kein Problem, die Küche NICHT abzunehmen (verpflichtet ist er ja eh nicht, da kein Kaufvertrag).

Ihr könnt also den Betrag anbieten, mit dem ihr leben könnt - und entweder der Vormieter nimmt das Angebot an oder lässt es bleiben.
 

Cooki

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3....
AW: Hilfe! Ich muss die Küche als Ablöse nehmen!? Wieviel wirklich Wert?

Ich unterschreibe mal bei Tribune und sehe es auch so.

Dann hätte man es im Vorfeld oder zur Mietvertragsunterzeichnung einfach professioneller abhandeln sollen.




Gruß
Cooki
 

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