Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink sauer!

Schnitzel

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

das ist bestimmt ne 1000 € zeile aussem baumarkt...da sehen die arbeitsplatten ähnlich schlecht verarbeitet aus ?
Welche E-Geräte Marken sind in der Küche eingebaut ?

Also der tolle 2 Platten Herd ist ein Candy. Für einen Backofen hat's leider nicht gereicht. Dafür ist die Spüle nach normalem Geschirr spülen zerkratzt. Ein Traum.
 

Schnitzel

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

....
WARUM HAST DU DIE KANTE NICHT MIT GAFFA ABGEKLEBT ? ...

Oh ja stimmt, warum hab ich da nicht dran gedacht!?! Zwischenzeitlich haben ich auch mit dem Gedanken gespielt gekaute Kaugummis zur Abdichtung zu verwenden, wäre bunter als Gaffa! :dance:
 
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KerstinB

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Hallo Schnitzel,
bitte nicht jeden Beitrag nochmal vollzitieren ;-) ... einfach zusammenfassend eine Antwort schreiben reicht doch ;-) :rose:
 

martin

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Bild 2, linke Möbelfront: die seitliche Dickkante ist oben abgelöst.
 

kuechentante

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Na Ja! Hochwertig sieht anders aus.
Ist halt ne Billigst-Küche. Sorry!
Ich denke , das kleinste Übel wird sein, aufm Baumarkt ne neue Platte zu kaufen und die auf eigenen Kosten auszutauschen ! Kann nicht teuer sein !Achtung mit Rundkante vorne !! Gutachter ect. kostet doch alles zu Viel Geld, und ob die Haftpflich greift, wenn die Küche vermietet wurde , bin ich mir nicht sicher. Da müßte man es schon anders (be)schreiben.;-)

Ich als :kfb: würde niemals eine andere Kantenvariante (bei Schichtstoffplatte) verkaufen, wenn ich Kenntnis davon habe, daß die Küche mitvermietet werden soll.
 

kuechentante

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Kantenvariante bezieht sich auf Rundkante (Postforming)
 

racer

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Hallo,

die Platte entspricht keiner mir bekannten industriellen Norm, auch kann man eine Platte mit einer solchen Vorderkante meines Wissens in keinem Baumarkt käuflich erwerben.

Wer immer diese Platte verarbeitet hat und sich für diese Art "Kantenanleimer" entschieden hat, trägt ganz allein die Verantwortung. So konnte das nicht halten. Es hätte zumindest ein dekorgleicher PP Anleimer sollen sein, besser noch eine ganz normale Standard abgerundete Vorderkante...

Der Tipp mit Haftpflichtversicherung ist wohl der Beste... Deine Vermieterin hat offensichtlich die billigste Lösung bestellt und wundert sich nun, dass sie nicht funktioniert... ich glaube kaum, dass sie die identische Kante zu Haus in Ihrer Küche hat... ???

mfg

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Wolfgang 01

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Racer, dann hör dir mal die Meinung eines Fachmannes im Low Budget Bereich an;D

Diese Platte bekommst du bei jeder Billig Küche dazu. Auch bei Baumarktküchen.
Hersteller sind zB. Menke, Held und Co.

Wert der Platte: max. 20.-€ (210 -220 cm am Stück)
 

racer

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Das wäre genauso, als ob ich einen PKW anbieten würde mit Kolben aus Kunststoff... ich weiß zwar, dass er die ersten 100 Kilometer nicht überlebt, aber billig ist er....

eindeutiger Fall, die Ware kann die zugedachte Eigenschaft nicht erfüllen und ist daher als solches nicht geeignet, hier ist ganz klar der Händler in die Pflicht zu nehmen, der diesen Ramsch verkauft hat...

mfg

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Gatto1

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Racer :2daumenhoch:

Ich sehe das genauso. Die Platte kann die Anforderungen an eine Küchenarbeitsplatte nicht erfüllen, da die Kantenverarbeitung nicht geeignet ist, um einer küchentypischen Belastung durch Wasser und Hitze stand zu halten.
Bei der Verarbeitung reicht es aus, wenn ein oder zweimal die Kartoffeln oder Milch überkochen und die Klebstellen "überschwemmen". Spätestens dann sind die Kanten derart porös, das sie keinerlei Schutz gegen Feuchtigkeit mehr bieten - ein Aufquellen ist dann unvermeidlich.
Insofern kann kein schuldhaftes Verhalten des Nutzers angenommen werden - und nur das würde ja einen Erstattungsanspruch begründen.
Da muss sich die Vermieterin entweder an die eigene Nase fassen oder Ihr Glück beim Verkäufer der Küche versuchen.
 
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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Heimwerkerplatte, Bügelkante, diese Schichtstoffbekantung hat noch nie wirklich funktioniert.
 

Snow

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Habe mal hier was gefunden, was den einen oder anderen ggf. interessieren könnte.
 

ulla

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Hallo Snow, ein interessanter Link, da kann man wirklich dazulernen.
 

Gatto1

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Hallo snow,

danke für den Link

ABER..... der Autor gibt KEINE RECHTSVERBINDLICHE WERTUNG, sondern lediglich seine persönliche Meinung und Auslegung zum Besten.
Daher ist dieser Aufsatz mit aller gebotenen Vorsicht und Zurückhaltung zu genießen.
Ein anderer Sachverständiger kann denselben Sachverhalt komplett entgegengesetzt bewerten.
Nicht umsonst heißt es...
Auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand
 

Snow

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Hallo Gatto1,
da hast du natürlich vollkommen recht. Ich werte das auch nicht als verbindliche Aussage, sondern einfach als Anhaltspunkt. In erster Linie sind natürlich die Hinweise des jeweiligen Herstellers zu beachten.
 

Gatto1

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Naja, das sowieso,

aber der Knackpunkt ist die Frage, ob man die Din 68765 zur Bewertung heranziehen darf oder nicht.
Der Herr Ries geht davon aus, das die DIN 68765 sich NICHT GENAU auf Küchenarbeitsplatten bezieht, sondern nur auf "kunststoffbeschichtete Flachpressplatten". Also zieht er den Schluß, das, wenn nicht ausdrücklich HPL-Platten gemeint sind, dann gilt die Vorschrift nicht. Das wäre ja noch nachvollziehbar. ABer was dann kommt ist nicht wirklich logisch, denn seine ARgumentation ist: Wenn es keine DIN-Norm gibt, die sich EXAKT auf die HPL-Platten bezieht, dann ist es nicht zulässig die Vorschrift einer Artverwandten/ähnlichen Platte zu nehmen (das wäre nämlich die DIN 68765) - statt dessen zieht er "allgemeine erwartungshaltung" und seine persönliche Meinung als Wertgrundlage heran. Das halte ich für höchst bedenklich.

Alle Plattenhersteller beziehen sich nämlich gerade auf die DIN 68765 für die Fertigung von Küchenarbeitsplatten (siehe auch Abweichung von der Planlage - da wird's noch viel lustiger).
So gut ich die Meinung von Herrn Ries nachvollziehen kann und so sehr ich Ihr auch in einigen Punkten zustimme, so handelt es sich nach wie vor um seine ganz persönliche Meinung.
In der Realität - auch in der gängigen Rechtsprechung- sieht es jedoch ganz anders aus.
 

Berde

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AW: Hilfe! Fugen nicht versiegelt, Arbeitsplatte aufgequollen, Vermieterin stink saue

Da möchte ich mal sehen wie der Herr seine Stoßfuge säubert ,nachdem er eine Zulage , die die Fuge überdeckt angebracht hat*crazy*
Und wie will er das spannen :stocksauer:.
AMATEUR (grosse Klappe nichts dahinter)

Also wir nehmen immer eine kleine stabile Zulage und klopfen die APL cm für cm bündig zueinander. 0 Reklas bisher.:-)
Wasserfester Leim oder Helmipur je nach Hersteller,kein Silikon.
 

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