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Hallo,
benötige dringend Rat!
Wir haben im Dezember 2009 eine Ausstellungsküche gekauft, für 11.300 Euro (Neupreis ca. 24.000Euro) direkt bei einem Küchenhersteller. Die Küche wurde uns angepriesen mit den besten Elektrogeräten und als Super Qualität.
In der letzten Woche wurde die Küche dann geliefert und eingebaut, von einem Monteur, der von der Küchenfirma beauftragt wurde, den wir aber bezahlen müssen.
Der Aufbau lief schon gehörig schief. Wir bekamen die vereinbarten Elektrogeräte nicht (Spülmaschine war anderweitig vergeben worden und Ersatzgerät passte nicht, Induktionskochfeld wurde zu spät bestellt und wurde noch nicht geliefert), einige Schrankfronten müssen erneuert werden, da sie farblich nicht passen (fiel in der Ausstellung nicht auf, durch verschiedenen Lichteinfall), Arbeitsplatte hat nun einen Versatz an der Verbindung, unser frisch aufgearbeiteter Dielenboden hat einige Macken und Kratzer abbekommen, etc.
Auf unser Drängen hin wurde uns versichert, alles würde nachgeliefert und instandgesetzt, bis auf die Arbeitsplatte. Die Kante sei zwar nicht schön, aber nun nicht mehr zu ändern. Man könne uns drei Jahre Garantie darauf geben, dass sie nicht aufquillt, aber erneuern sei nicht drin.
Der größte Schock kam jedoch am Wochenende, als ich in einer Schublade einen neuen Lieferschein fand. Die Küche ist Baujahr 01/ 2003, das heißt sie ist jetzt fast 8 Jahre alt!
Als wir den Fachberater darauf ansprachen, war sein Kommentar dazu lediglich, dass mache die Küche nicht schlechter. In unseren Augen jedoch schon, denn die Elektrogeräte sind ja auch so neu und wahrscheinlich längst überholt.
Nun meine Fragen:
1. Wie neu dürfen Musterküchen sein?
2. Gibt es rechtlich irgendeine Möglichkeit für uns? Wir hätten nie so viel Geld für so eine neue Küche bezahlt.
3. Müssen wir das mit der Arbeitsplatte und der Garantie einfach so hinnehmen?
benötige dringend Rat!
Wir haben im Dezember 2009 eine Ausstellungsküche gekauft, für 11.300 Euro (Neupreis ca. 24.000Euro) direkt bei einem Küchenhersteller. Die Küche wurde uns angepriesen mit den besten Elektrogeräten und als Super Qualität.
In der letzten Woche wurde die Küche dann geliefert und eingebaut, von einem Monteur, der von der Küchenfirma beauftragt wurde, den wir aber bezahlen müssen.
Der Aufbau lief schon gehörig schief. Wir bekamen die vereinbarten Elektrogeräte nicht (Spülmaschine war anderweitig vergeben worden und Ersatzgerät passte nicht, Induktionskochfeld wurde zu spät bestellt und wurde noch nicht geliefert), einige Schrankfronten müssen erneuert werden, da sie farblich nicht passen (fiel in der Ausstellung nicht auf, durch verschiedenen Lichteinfall), Arbeitsplatte hat nun einen Versatz an der Verbindung, unser frisch aufgearbeiteter Dielenboden hat einige Macken und Kratzer abbekommen, etc.
Auf unser Drängen hin wurde uns versichert, alles würde nachgeliefert und instandgesetzt, bis auf die Arbeitsplatte. Die Kante sei zwar nicht schön, aber nun nicht mehr zu ändern. Man könne uns drei Jahre Garantie darauf geben, dass sie nicht aufquillt, aber erneuern sei nicht drin.
Der größte Schock kam jedoch am Wochenende, als ich in einer Schublade einen neuen Lieferschein fand. Die Küche ist Baujahr 01/ 2003, das heißt sie ist jetzt fast 8 Jahre alt!
Als wir den Fachberater darauf ansprachen, war sein Kommentar dazu lediglich, dass mache die Küche nicht schlechter. In unseren Augen jedoch schon, denn die Elektrogeräte sind ja auch so neu und wahrscheinlich längst überholt.
Nun meine Fragen:
1. Wie neu dürfen Musterküchen sein?
2. Gibt es rechtlich irgendeine Möglichkeit für uns? Wir hätten nie so viel Geld für so eine neue Küche bezahlt.
3. Müssen wir das mit der Arbeitsplatte und der Garantie einfach so hinnehmen?