HILFE! BORA Aussenwandgebläse zu laut!

Kars

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Hallo,

Ich habe ein komplexes Problem:

Meine Neubauwohung wird gerade gebaut, 5 Wohnungen in 1 Gebäude. Meine ist die untere Wohnung.
Die Küche ist fertig geplant: Kochinsel mit Bora Professional Dunstabzug, mit PL540E Sockelgebläse in einem Schlitz im Betonboden.

Heute bekam ich eine Nachricht vom Architekt: "Nach eingehender Prüfung und Diskussion mit dem Bauphysiker ist der von der Küchenfirma vorgestellte Abluftkanal statisch und wärmetechnisch erstmal unbedenklich. Jedoch kann der Bauphysiker keine Aussagen zum wichtigen Schallschutz treffen, da die Konstruktion in der DIN 4109 nicht geregelt ist und sich diese Konstruktion laut Bauphysiker auch nicht berechnen lässt. Aufgrund dieser fehlenden Freigabe können „wir“ Ihnen Ihren Wunsch leider nicht erfüllen." Das heisst, Sockelgebläse wird nicht genehmigt weil der Schallschutz sich nicht berechnenn lässt.

Es gibt die Möglichkeit ein Aussenwandgebläse ULA25 zu installieren, das sollte allerdings einen Lärmpegel von 75 dB(a) haben?! (Ist das wirklich so?) Viel zu laut für ein Mehrfamilienhaus! Da sagte der Architekt: "Die Technische Anweisung Lärmschutz, die Gesetzescharakter sagt, dass in reinen Wohngebieten ein nächtlicher (22.00h-6.00h) Emissionswert von 35 db und tagsüber von 50 db nicht überschritten werden darf!!"

Ich möchte sehr ungerne auf Umluft umsteigen, weil meine Küche eine sehr offene Küche ist und wirklich im Wohnbereich liegt.

Welche Optionen habe ich?
1. Normale Dunstabzughaube an der Decke: nicht möglich.
2. Umluft: nicht gewünscht.
3. Schallschutz von PL540E irgendwie doch berechnen lassen, aber wie?
4. Aussenwandgebläse ULA25 installieren und extra Lärmisolieren lassen, hilft das wirklich?
5. Geräuscharmeres Aussenwandgebläse von einer anderen Marke installieren: welche, und geht das mit BORA?
6. Umsteigen auf Novy One mit geräuscharmerem Aussenwandgebläse (55 dB(a)). Für mich ist Novy komplett neu. Erfahrungen?
7. Andere Lösungen??

Technische Daten, Bilder und Bauzeichnungen könnte ich posten.
Danke!!
 
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martin

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Äh sorry, aber haben die hochdekorierten Ingenieure wirklich berücksichtigt, dass es sich um eine Erdgeschosswohnung handelt?
 

Kars

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Äh sorry, aber haben die hochdekorierten Ingenieure wirklich berücksichtigt, dass es sich um eine Erdgeschosswohnung handelt?
Ja, davon kann man fest ausgehen! Der Bauphysiker kann nicht ausschliessen, dass Geräusche oder Vibrationen sich möglicherweise über Wände transportieren. Er sagt auch nicht, dass es ein Problem gibt. Er kann es nur nicht berechnen. Hat alles mit Ausschluss von Haftung zu tun: im Zweifel ablehnen.
 

Oldenburger76

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also ich habe den Aussenwandmotor von Bora und hatte anfangs auch angst bzgl Lautstärke ....empfinde die Lautstärke noch als absolut akzeptabel...kann natürlich nun keinen db-wert liefern....wohne in einer neubausiedlung und noch hat sich niemand beschwert....
was man anmerken kann ist, das der aussenwandmotor exakt der gleiche ist wie bei gutmann .....absolut baugleich und mit allen bohrungen öffnungen etc....habe beide im vergleich mir nochmal angesehen....
vielleicht gibt es zu dem gutmann mehr erfahrungen
 

hydrangea

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@Kars : Ich finde, das ist ein Problem, über das sich Bora Gedanken machen und Lösungen anbieten sollte. Bausituationen wie deine gibt es sicher viele ...
 

Kars

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also ich habe den Aussenwandmotor von Bora und hatte anfangs auch angst bzgl Lautstärke ....empfinde die Lautstärke noch als absolut akzeptabel...kann natürlich nun keinen db-wert liefern....wohne in einer neubausiedlung und noch hat sich niemand beschwert....
was man anmerken kann ist, das der aussenwandmotor exakt der gleiche ist wie bei gutmann .....absolut baugleich und mit allen bohrungen öffnungen etc....habe beide im vergleich mir nochmal angesehen....
vielleicht gibt es zu dem gutmann mehr erfahrungen
Klar: wo kein Kläger, dort kein Richter. Aber, wenn es zu Probleme kommt, gibt es Regeln...
 

moebelprofis

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dein Architekt macht es sich hier leicht und hat die einfachste Lösung gewählt: "Geht nicht!"
Ich hatte heute keine Zeit, gib mir noch 1-2 Tage, dann kann ich mehr sagen ;-)
 

Kars

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dein Architekt macht es sich hier leicht und hat die einfachste Lösung gewählt: "Geht nicht!"
Ich hatte heute keine Zeit, gib mir noch 1-2 Tage, dann kann ich mehr sagen ;-)
Danke! Das wäre sehr nett.
Ich habe in der Zwischenzeit diese Info von BORA bekommen:
"Der Schallleistungpegel für den ULA 25 ist direkt am Motor Stufe 1: 77 db und Stufe 9: 82 db. Laut unserer Entwicklung ist es keine Dauerhafte, zyklische Lärmbelastung und somit erlaubt. Dennoch ist im Einzelfall immer sind die Bauliche Situation und die Gegebenheiten vor Ort mit einzubeziehen."
Was ist erlaubt, und was nicht??
 

Wolfgang 01

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Ist es denn überhaupt sicher geklärt, daß diese technische Anweisung für private Anlagen gilt?
Ich meine nicht.

Das würde ich vorweg erst einmal abklären.

Ausnahmen gibt es ja.... siehe Glöckengeläut Sonntags morgens. Also zumindest in unserer Region.
Da wird kochen mit Abluft bestimmt erlaubt sein;-)
 

hydrangea

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Ist es denn überhaupt sicher geklärt, daß diese technische Anweisung für private Anlagen gilt?
Die TA Lärm gilt mit 99%-iger Sicherheit - zumindest über juristische "Umwege" über das Zivilrecht - auch für private Anlagen. Sonst würde es auch keinen Sinn machen, Lärmgrenzwerte für Allgemeine Wohngebiete festzusetzen.
dass in reinen Wohngebieten ein nächtlicher (22.00h-6.00h) Emissionswert von 35 db und tagsüber von 50 db nicht überschritten werden darf!!"
Das ist so nicht richtig. Die TA Lärm setzt Grenzwerte für den Lärm fest, der an einer bestimmten Stelle (z.B. bei den Nachbarn) ankommen darf = Immissionswert.
Der Emissionswert gibt die Lautstärke an, die von einer Anlage ausgeht, also zB die genannten 77 und 92 dB(A) für den ULA25. Wieviel Lärm bei den Nachbarn ankommt, hängt also tatsächlich von der konkreten baulichen Situation ab, wie weit Fenster, Terrasse etc. vom ULA25 entfernt sind.
 
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Wolfgang 01

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Das glaube ich eben nicht.

Ich kenne "Anlagen" nur als gewerblich genutzte Anlagen.
Ich würde mir da erstmal eine 100%-ige Sicherheit einholen.

Alles andere sind Spekulationen.
 

hydrangea

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"Die TA Lärm konkretisiert die Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie regelt detailliert die Zumutbarkeitsgrenzen und das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Lärmeinwirkungen. Die Vorschriften der TA Lärm sind bis auf wenige Ausnahmen von sämtlichen Industrie- und Gewerbebetrieben zu beachten. Nach ständiger Rechtsprechung bestimmen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm das Maß der unter Nachbarn gebotenen Rücksichtnahme auch im zivilrechtlichen Nachbarrecht des BGB und im Bauplanungsrecht. Die TA Lärm hat deshalb Bedeutung für nahezu alle Bereiche, in denen Fragen des Lärmschutzes eine Rolle spielen können."
= Zitat aus der Beschreibung bei Amazon: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm): Kommentar Broschiert – 9. Juli 2014
von Gerhard Feldhaus (Autor), Klaus Tegeder (Autor)
 

Wolfgang 01

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Du bist schon einen Schritt zu weit;-).

Es geht hier um:
Heute bekam ich eine Nachricht vom Architekt: "Nach eingehender Prüfung und Diskussion mit dem Bauphysiker ist der von der Küchenfirma vorgestellte Abluftkanal statisch und wärmetechnisch erstmal unbedenklich. Jedoch kann der Bauphysiker keine Aussagen zum wichtigen Schallschutz treffen, da die Konstruktion in der DIN 4109 nicht geregelt ist und sich diese Konstruktion laut Bauphysiker auch nicht berechnen lässt. Aufgrund dieser fehlenden Freigabe können „wir“ Ihnen Ihren Wunsch leider nicht erfüllen." Das heisst, Sockelgebläse wird nicht genehmigt weil der Schallschutz sich nicht berechnenn lässt.

Wenn hier von einer Genehmigung die Rede ist, muß man sich erst einmal etwas genehmigen lassen (zB. Bauantrag).

Wenn beim "Genehmigungsantrag" festgestellt wird, daß eine Genehmigung nicht (oder eben doch) erforderlich ist (sichere Erkenntnis) dann weiß man es genau.

ICH würde erst mal bei meiner zuständigen Behörde anfragen...
 

hydrangea

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Zuständige Behörde für eine private DAH?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Immissionsschutzbehörde sich da weit aus dem Fenster lehnen wird. Sie wird ähnlich antworten wie der Architekt. In Frage kämen noch Lärmsachverständige, die für gutes Geld die Berechnung erledigen ...

Die DAH wird auch wohl nicht Bestandteil der Baugenehmigung sein. Die DAH an sich dürfte kaum genehmigungspflichtig sein.

ABER: Wenn Kars die DAH einbaut, es später zu Ärger mit den Nachbarn kommt, und diese auf zivilrechtlichem Wege dagegen vorgehen, landen wir wieder bei den Immissionsgrenzwerten der TA Lärm. Siehe Zitat oben.

Ehrlich gesagt: Ich würde mir in einem Mehrfamilienhaus so einen ULA auch nicht in der unmittelbaren Nachbarschaft wünschen.
 

kuechentante

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6. Umsteigen auf Novy One mit geräuscharmerem Aussenwandgebläse (55 dB(a)). Für mich ist Novy komplett neu. Erfahrungen?


Hierzu kann dir @moebelprofis
sicher Auskunft geben.

Die verkaufen beide Systeme recht gut.

Im Zweifel würde ich die Novy nehmen.
Mit Novy-Dunstabzügen habe ich bisher durchweg gute Erfahrungen gemacht, leider habe ich noch keine Muldenlüftung von denen verkauft.
 

shopfitter

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Hi,
Warum Schlitz im Betonboden? Welche Sockelhöhe ist geplant?
Meines Erachtens macht es keinen Sinn für ne Küchenabluft Estrich oder Beton zu schlitzen. Bei entsprechender Planung der Unterschränke bräuchtet Ihr maximal 10 cm Sockel und vielleicht einen tiefengekürzten Auszug.
Wir verbauen die Systeme regelmäßig und bin über Eure Problematik überrascht.
Aussenlüfter würde ich auch nicht genehmigen. Wenns jeder macht.....;-)
Hinterfragen würde ich unbedingt Euren Energiestandard. In Abhängigkeit dessen und das vermute ich bei einer derartigen Wohnanlage stark; ist Abluft gar nicht mehr zulässig; schon gar nicht wenn Lüftungsanlagen egal welcher Ausführung vorgesehen sind.
 

kuechentante

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Warum Schlitz im Betonboden? Welche Sockelhöhe ist geplant?

Bestimmt für ne freistehende Insel gedacht , wo kein Bezug zur Aussenwand ist ??

Wenn die Planung es hergibt, an eine Außenwand anzudocken , wäre Abluft natürlich mit Internem Motor mit Verlegung oberhalb des FUBO im Sockelbereich der Küche , wie @shopfitter schrieb, eine Möglichkeit.

Bei uns hier werden bei Neubauten von Mehrfamilienhäusern keine Abluftlösungen genehmigt.
 

shopfitter

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Sorry Hirnblockade;-); welcher Planer bringt den Kunden im WEG-Bereich auf ne frei stehende Insel??? Mit ner Abluftlösung.
 

Boschibär

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Der echte Norden
Sorry Hirnblockade;-); welcher Planer bringt den Kunden im WEG-Bereich auf ne frei stehende Insel??? Mit ner Abluftlösung.

Bei Eigentumswohnungen nicht unüblich. Wir haben kürzlich 2 Häuser á 5 Wohneinheiten mit Küchen ausgestattet. Davon waren 50% mit Insel.

Aaargh - jetzt hatte ich die Hirnblockade. Habe die Abluftlösung übersehen. Bei uns war alles Umluft da geregelte Be- und Entlüftung.

Warum geht denn keine Deckenhaube ?
 

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