Hilfe - 2 verschiedene Kaufverträge für 1 Küche - Unseriös?

rheinkiesel

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Guten Morgen liebes Forum,
als begeisterte, stille Mitleserin komme ich heute 'aus der Deckung'.

Ich habe mir im inzwischen 3. Versuch eine Küche planen lassen, in Berlin bei einem großen Anbieter am Alexanderplatz (nicht **turn oder MM).

Der KFB :kfb: eröffnete mir gestern bei einer telefonischen Nachfrage meinerseits wg. eines Details, dass ja der KV für den Holzteil (Möbel, spez. Beleuchtung des Herstellers
Nobilia ) unter 'Dach und Fach' sei (???) und ich bei unserem heutigen Termin (14:00h) einen weiteren KV wegen der Einbaugeräte abschlösse...

Auf meine verdutzte Reaktion hin, kam als Antwort: '..das machen wir oft so, die Häuslebauer sichern sich so langfristig die Preisvorteile und schieben den Technikteil kurz vor Einzug nach ...'???:rolleyes::rolleyes:???

Meine 'letzte' EBK (in vielfacher Hinsicht) habe ich vor 12 Jahren gekauft, alles (Möbel, Zubehör, E-Geräte, Lieferung, Montage) in einem Vertrag.

Insofern bin ich 'vertraglich' vielleicht nicht auf dem neuesten Stand, jedenfalls rumort mein Bauchgefühl (ich hätte gestern schon gepostet, leider ist daheim das Web abgeschmiert).

Der 'Holz-Kaufvertrag' ist übrigens noch nicht unterschrieben, ich fühle mich also nicht wirklich verpflichtet (sollte ich falsch liegen, klärt mich bitte auf ).
Da ich in meine neue Mietwohnung in ca. 3 Wochen einziehe und gerne im Mai 'kochen' können will, habe ich nicht wirklich Lust zum nächsten Anbieter zu ziehen...

Zur Hülfää *:rolleyes:* Wie kriege ich das vernünftig gebacken?

Ratlose Grüße,

Antje
 

martin

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AW: Hilfe - 2 verschiedene Kaufverträge für 1 Küche - Unseriös?

In wieviel Verträge ein Küchenkauf gesplittet wird, ist letztendlich egal. Wichtig ist, dass Du das bekommst, was Du möchtest.
 

menorca

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AW: Hilfe - 2 verschiedene Kaufverträge für 1 Küche - Unseriös?

Ergänzung zu Martin: ... und wichtig ist der Gesamt-Endpreis. Wenn der für dich stimmt, dann kann es dir im Endeffekt egal sein, wie das aufgesplittet ist.

Andererseits kannst du ja auch fragen, ob dein KFB nicht trotzdem nur einen Vertrag machen kann, da du ja kein Häuslebauer bist und nicht zwischen Vertrag und Küchenbenutzung viele Monate Zeit vergehen.
 

R.KlärBär

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AW: Hilfe - 2 verschiedene Kaufverträge für 1 Küche - Unseriös?

Dem KFB geht es um die Unterschrift. Hat vielleicht Angst, den Auftrag zu verlieren. Kriegt vielleicht sogar Druck vom Chef.
Unseriös ist das nicht. Besonders vertrauenserweckend jedoch auch nicht.

Zu Unterschrieben. Auch ein müdlich erteilter Auftrag ist rechtsgültig. Nur ist hier die Frage, wer kann was beweisen. Hat der Verkäufer einen Zeugen (kann der Kollege sein) und du nicht, hast du schlechte Karten.

Jörg
 

rheinkiesel

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AW: Hilfe - 2 verschiedene Kaufverträge für 1 Küche - Unseriös?

Danke für Eure Hinweise.

Mir ist das nur so merkwürdig vorgekommen, da ich einen 'Küchenvertrag' als Werkvertrag auffasse, = fünf Jahre Garantie , ein normaler Kaufvertrag wie jetzt der für den 'Holzteil' hat nur eine 2-Jahresfrist.

Außerdem ist noch kein Aufmaß vor Ort erfolgt, daher hab' ich auch noch nicht unterschrieben.

Gerade entdeckt im (extrem) Kleingedruckten:

... aus den AGB:

"12.2 Möbel werden nach Modell verkauft, ohne das die Eigenschaften des Modells zugesichert werden."

*hmpf*

Ich habe sämtliche Farbmuster (Tapete, Wandfliese, Bodenbelagsprobe) ins Küchenstudio mitgenommen und unter Kunst- und Tageslicht geschaut, ob es farblich passt. Anschließend gab´s noch Fingertatschprobe vor Ort und 'Quäl'probe übers WE daheim ...

Aus Kostengründen habe ich mich in PG1 orientiert (lieber mehr Auszüge und dazu schnuckelige Technik *ich sach' nur Berbel *) und eine farblich perfekte Front/APL-Kombi gefunden, wenn die jetzt farblich in *echt* drei Nuancen daneben liegt, bin ich
ge**scht ...

Bin ich paranoid?

LG,
Antje
 

menorca

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AW: Hilfe - 2 verschiedene Kaufverträge für 1 Küche - Unseriös?

Beinahe hätte ich auf deine letzte Frage ein schlichtes JA geantwortet ;-).

Aber lieber sachlich: welcher Hersteller, welche Front?

Wobei: PG1 dürfte Melaminharz-beschichtet sein, das farblich stabil ist. Da könnte sich Lack eher mal verändern, aber Lack wird es nicht sein, der tummelt sich in höheren PGs. Solange es keine Folienfront ist ...

Aufmaß erfolgt üblicherweise nach Unterschrift. Der Plan wird dann angepasst, falls nötig. Aber dafür werden ja von vornherein Blenden eingeplant und nicht bis auf den letzten Millimeter Schränke gestellt.

Die Frage ob Werkvertrag oder Kaufvertrag ist nicht einmal vor Gericht abschließend geklärt. Rechne mal lieber grundsätzlich nur mit zwei Jahren Gewährleistung .
 

R.KlärBär

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AW: Hilfe - 2 verschiedene Kaufverträge für 1 Küche - Unseriös?

Mir ist das nur so merkwürdig vorgekommen, da ich einen 'Küchenvertrag' als Werkvertrag auffasse, = fünf Jahre Garantie , ein normaler Kaufvertrag wie jetzt der für den 'Holzteil' hat nur eine 2-Jahresfrist.

Küchenvertrag/Werkvertrag - 5 Jahre Garantie ??

Da gibts 5 Jahre Gewährleistung.

Das heißt nichts anderes, dass 5 Jahre lang darür gehaftet wird, dass am Tag der Leistungserbringung (Lieferung/Montage) alles ok gewesen ist.

Garantie ist was ganz anderes.

Jörg
 

rheinkiesel

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AW: Hilfe - 2 verschiedene Kaufverträge für 1 Küche - Unseriös?

@Annette: nehm ich Dir nicht übel ;-), hab halt nicht die allerbesten Erfahrungen mit der ersten EBK gemacht, daher bin ich ein wenig übervorsichtig... oder *paranoid* halt...

Hersteller: Nobilia Modell Lisa , Front Pia Kunststoff HG

Der vorherige KFB hat erst ein Aufmaß vor Ort gemacht + Fotos, anschließend Termin im Studio, Planung etc. . Leider hat er mein Budget um 40% überschritten und auf meinen Protest hin vorgeschlagen, meine Technikwünsche (Liebherr mit BioFresh/NoFrost, Berbel Smartline 90 etc.) komplett zu ändern, daher jetzt der 3. Versuch mit dem Anbieter am Alex.

@Jörg: hab ich wieder Gewährleistung und Garantie verwechselt ...

LG,

Antje
 

rheinkiesel

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AW: Hilfe - 2 verschiedene Kaufverträge für 1 Küche - Unseriös?

Hallo liebes Forum,

ich habe Eure Hinweise bedacht :rose:und beherzt am Samstag auch den Technikkaufvertrag unterschrieben.

Durch höherwertige Technik wurde mein Budget geringfügig überschritten (+ 8%).

Meine Änderungswünsche zum 'Holzteil'-Vertrag wurden eingearbeitet, d.h. hier wurde u.a. die fünfjährige Gewährleistung berücksichtigt.

Morgen erfolgt das Aufmaß und hoffentlich klappt dann alles wie gedacht.

Deutlich entspanntere Grüße,

Rheinkiesel
 

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