Häcker oder Ballerina - Wie detailliert muss ein Angebot sein?

LnaCook

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Hallo Zusammen,

ich habe mir bei einem kleinen Küchenstudio eine Küche planen lassen, die mir ganz gut gefällt.
Das mir vorliegende Angebot mit 5 Seiten führt Einzelpostionen (Geräteschrank, Unterschrank , Einbaugeräte etc. auf) mit Nummern wie z.B. US60785512.
Es steht aber weder der Hersteller, noch das Modell, noch die Preisgruppe der Frontfarbe noch die Griffe drauf.
Ich kann auch anhand der Angaben nicht ersehen ob es sich um Auszüge oder normale Schränke mit Türen handelt. Auf dem Bild das bei der Planung erstellt wurde kann ich das nicht erkennen.
Ich habe die Griffleiste N400 aus der Ballerinaserie oder bei Häcker wäre das M700 ausgewählt.

Auf meine Nachfrage ob es eine Ballerina Küche ist (und ich aus 26 Schrankfarben aussuchen darf) wurde mir mitgeteilt, dass es sich um eine Häcker Küche der gehobeneren Kategorie handelt (meine Vermutung systemat) und wir noch was sparen könnten, wenn wir das günstigere Modell von Häcker nehmen (vermutlich classic).Das kommt für mich aber nicht in Frage.
Nach mündlichen Angaben handelt es sich bei den Schränken nur um Auszüge.

Die Bestellnummern im Angebot passen aber nach meiner Recherche (Häcker veröffentlicht auf seiner Seite die Schränke mit Nummern) nicht zur Häcker Küche.
Hier sind einige aus dem Angebot:
U90785512
U60785588
GO602227XB3
GI602250X
U90395570

Könnt ihr mir weiterhelfen:
a) Was muss generell im Angebot/ Vertrag stehen?
Hersteller? Modell? Preiskategorie der Front? Griffe?
b) Woher weiß ich um welche Schränke es sich handelt? Ich habe ja nur die Nummern? Auf dem Bild sehe ich das nicht.
c) Passen die Nummern zu einer Häcker Küche? Oder ist es doch eine Ballerina?
d) Ist Ballerina teurer wie Häcker systemat?

Vielen Dank!
 

305er

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So ein Angebot hätte ich auch gerne mal. Uns wurde außer Bilder, nie was mitgegeben.
Also hatte ich immer nur ein Gedächtnisprotokoll ohne genaue Daten, somit ist ein Vergleich sehr schwer.

Sorry wenn es jetzt vielleicht OT war
 

menorca

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Alle Angebote, die ich bisher gesehen habe, fingen an mit Hersteller, Modell, Frontbezeichnung, Frontfarbe, Korpusfarbe, Wangenmaterial und -farbe, Sockelfarbe, Arbeitspaltte, usw.
Danach erst einzelne Schränke.
Zusätzlich aussagekräftige Planungsbilder, wobei die nur zur Erläuterung dabei sind und nicht rechtlich bindend, wie betont wird.
 

kingofbigos

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Wenn ich ein schriftliches Angebot mache, steht da drin: Küche von xy mit Geräten wie besprochen, EUR zzz, dieser Preis beinhaltet die gesetzliche MwSt und die Kosten für Lieferung und Montage und ist bis 31.12.2016 gültig.

Wer einen Plan und Details wünscht, kann das gegen eine Planungspauschale gern bekommen. Diese Pauschale wird dann gutgeschrieben, wenn die Küche bei uns bestellt wird.
 

marcohh

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Wenn ich ein schriftliches Angebot mache, steht da drin: Küche von xy mit Geräten wie besprochen, EUR zzz, dieser Preis beinhaltet die gesetzliche MwSt und die Kosten für Lieferung und Montage und ist bis 31.12.2016 gültig.

Sehr geil - das muss ich mir merken. Kann man immer super drauf verweisen wenn hier Leuten die "Abweichende Küchen" bekommen haben ein "Du bekommst nur was im Vertrag steht - musst du richtig lesen Depp!" um die Ohren gehauen wird.
 

Wolfgang 01

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Ist so ähnlich wie "Küche wie abgebildet" und der vermeintliche Kunde kann sich ein Bild mit dem Handy vom Planungsbildschirm machen:rofl:

Sorry...:kfb:
 

menorca

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Da muss man schon unterscheiden zwischen Angebot und Kaufvertrag.

Insofern muss ich meine eigene Aussage von oben auch korrigieren:
Was ich oben schrieb, stand jeweils im zu unterschreibenden Kaufvertrag!
Ein unverbindliches Angebot enthielt jeweils deutlich weniger, aber wenigstens den Küchenhersteller und den Endpreis ;-).
 

Wolfgang 01

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Annette:top:

Da liegt der Unterschied. Angebot und Kaufvertrag.
Dieser Unterschied wird oft verwechselt. Auch manchmal vom KFB.


Deshalb mein Beitrag #8
 

mozart

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Hi,
ich erstelle das Angebot bereits so, wie nachher der Auftrag aussieht-mit allen relevanten Daten:
-Möbel mit kompletter Bezeichnung, Stückliste, Angaben zu Sichtseiten, Sockel , Wangen, etc., alle Ansichten+Perspektiven
-APL analog
-Geräte komplett aufgelistet mit Einzelpreisen
-Alle weiteren Komponenten
-Montage, Lieferung separat ausgewiesen

Nach Auftragserteilung muß dann nur noch im System umgewandelt werden.

Wir geben ALLE relevanten Daten auch im Vorfeld heraus-in Papierform, per mail
(ok, per mail erst nach persönlichem Kontakt und Planungsgespräch)

Ein paar Mal im Jahr ärgere ich mich natürlich, aber insgesamt hat sich diese Praxis bei uns gut bewährt. Zugegeben, aus genau diesem Grund sitze ich immer mal um diese Uhrzeit am Rechner....

VG,
Jens
 

Pewu

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Guten Morgen, liebe Spezialisten,

meine Frage betrifft nicht genau das Strangthema, wenn ich besser einen neuen eröffnen sollte, sagt es mir bitte.

Meine Kinder haben kürzlich ihre Küchen gekauft und montieren lassen. Trotzdem ich ihnen in den Ohren lag, sie sollen auf den Ausweis der Montagekosten achten, haben sie genau das nicht getan.

Das Möbelhaus weigert sich nun die Rechnungen umzuschreiben.
Meine Frage: dürfen sie das? Ich vermute: ja. Es gibt wohl keinen rechtlichen Anspruch, oder?

In Bezug auf Kundenfreundlichkeit empfinde ich das schon als Schlag in die Magengrube, aber ein überregionales Haus hat das vielleicht nicht nötig?

Da lobe ich mir meinen KFB vom Schlage Mozart. Auf jeden Fall schafft dessen Vorgehensweise ein viel größeres Vertrauen. Auch wenn Du, Jens, natürlich ebenso "mischkalkulieren" wirst wie Deine Kollegen.
Dass dann einige Interessenten doch abspringen, ist bedauerlich, aber auch völlig normal.
 

KerstinB

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Dazu mal
Ausweisung des Arbeistlohnes in der Rechung
lesen ... DocSnyder schreibt da irgendwo, dass man auch dem FA ggü. pauschalisieren könnte, wenn zumindest die Rechnung insgesamt auch Lieferung und Montage enthält.
Absetzbarkeit der Montagekosten einer Küche

Meinung zu, ob Ausweisung Pflicht oder nicht:
Müssen Handwerker den Lohnanteil gesondert ausweisen? - Lohnsteuer kompakt

Empfehlungen eines Steuerberaters:
http://www.schelly-steuerberater.de...Handwerker_-_Das_muss_drin_stehen_07_2013.pdf

Zum weiteren Lesen : Google-Suche ;-)
 

bibbi

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@Pewu
Man kann nicht einfach eine Rechnung umschreiben.Da streikt die elektronische Finanzbuchhaltung.Hier muss dann aufwändig storniert und umgebucht werden,alle bereits gedruckten Belege müssen zurück und der Stornierungsgrund entsprechend dokumentiert und belegt werden.(Das Finanzamt macht Betriebsprüfungen)
Solche Wünsche sollte man unbedingt vorher klären.Dann ist es überhaupt kein Problem.
Ich spreche dies mit meinen Kunden vorher ab und formuliere es entsprechend im Text der Rechnung.
Aber wir sind auch ein kleines Unternehmen.
 

Pewu

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Vielen Dank, Kerstin! Das kommt davon, wenn man nur nach "haushaltsnahen Dienstleistungen" hier sucht. :rolleyes:

Aber ich bin verwirrter als zuvor. GsD habe ich noch einen Termin bei meinem Steuerberater dieses Jahr. Und zum Finanzamt muss ich auch noch.

Mal sehen, was diese Experten dann sagen.

Bei mir ist das Möbelhaus damit raus.
 

KerstinB

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Einigen der verlinkten Texte kann man auch entnehmen, dass die Rechnung selber nicht angepaßt werden muss, sondern das Finanzamt auch eine beigelegte Bestätigung akzeptiert, die die enthaltenen Lohnkosten bestätigt. Und, so ein Schreiben kann man immer machen.

Und, gerade bei größeren Firmen kann ich es gar nicht nachvollziehen, dass man das Rechnungsprogramm nicht einfach standardmäßig darauf umgestellt hat. Ist nämlich eigentlich kein Riesenaufwand und spart jedes Mal nachfragen oder wie jetzt nachträgliche Ergänzungen.
 

jemo_kuechen

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die marktführenden Küchenplanungsprogramme sind aber nicht dafür ausgelegt, dass dies automatisch geht.
 
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