Gutschein wird abgelehnt weil es sich dann nicht "auszahlt"

Michael

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Eine unvollständige Küche. Eine unvollständige Einbauküche.
Ist eine, wenn auch spezielle, Küche. Küche ohne Griffe, Wohnküche, Landhausküche , Küchenbuffet.
Eine Küche ohne Spüle ist auch eine Küche wenn daneben ein Waschbecken sitzt. Alles schon gehabt. Ohne Einbauherd und Kochfeld - Mit Holzofen.

Alles Küchen.

Aber ich bin nicht der Richter. Wäre ich es müsste der Händler den Gutschein einlösen. Aber sowas von.... ;-)
 

racer

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da steht nicht " Gutschein, einzulösen bei dem Kauf einer Einbauküche, sondern da steht Gutschein für Ihre Einbauküche, ab einem Küchenwert von 7.500,00 € ..

jetzt werden wir mal genau..

beim Endkunden wird am Ende zweifelsohne eine Einbauküche stehen und zwar eine komplette, es wird hoffentlich auch seine sein und sie wird einen höheren Wert als 7.500,00 € haben...

wenn man es somit kleinlich sieht, ist der Gutschein mehr als mißverständlich...

ich hol mir noch ne Tüte Chips.. :rofl:
 

racer

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so gesehen, könnte der Kunde die Küche sogar komplett woanders kaufen.. hauptsache die Küche, der er besitzt hat einen Wert von über 7.500,00 € .. damit wären wir dann wieder beim PKW des Geschäftsführers... :rofl:
 

Wolfgang 01

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Wahrscheinlich ist das ja der "Trick". Verwirrung stiften. Manche Unternehmen oder Verbände sind da ja Einfallsreich.

Das Ding ist nicht mit einem gewissen Maß an Wahrscheinlichkeit wie es vor Gericht ausgeht, vorherzusehen.
Das wäre grob mein Einwand und würde es deshalb nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
 

isabella

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Da eine komplette Küche abgebildet ist, gilt der Gutschein auch nur für eine komplette Küche.
Ich glaube, man sollte sich mit Mutmaßungen jeglicher Art zurückhalten. Irgendwie würde ich a) mit dem Laden nichts zu tun haben wollen bzw. b) mal eine Verbraucherzentrale (gibt es das in AT?) oder ein Rechtsanwalt fragen.
 

racer

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Isabella, das ist eine gute Idee.. sich von solchen Läden fernhalten ist ein sehr guter Ansatz.. und bitte auch gleich von den Läden, die mit 50% auf Alles werben.. (außer Tiernahrung)

der Verbraucherzentrale sollte man den Gutschein zumindest mal schicken...

mfg
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da der Gutschein ja einen Code hat und damit ja offensichtlich für sich einzigartig ist.. (der wurde unten ja ausgeblendet) kann man natürlich auch einfach mal versuchen, den an irgendeinen Dummen weiter zu verkaufen... es soll ja überall auf der Welt immer noch Menschen geben, die noch dümmer sind, als man es von sich selbst sagen würde... ;-)

es steht ja auch nirgends auf dem Gutschein, dass er nicht übertragbar ist...

mfg
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WallyWonka

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Gutschein ... weiter zu verkaufen

Dann würde ich ja dem Küchenstudio weitere Kunden & Umsätze beschaffen, was natürlich nicht mein Ziel ist nachdem wie es gelaufen ist ;-)

Rechtsberatung usw. klingt natürlich gut, aber dafür hab ich nicht die Energnie noch die Zeit -- und schon gar nicht bei einem Streitwert von € 1.500.

Werde jetzt einmal dem Küchenstudio Schreiben und nochmal nachfragen warum der Gutschein nicht gültig ist. Dann hab ich es zumindest schriftlich.
 

racer

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und dann schicke es zur Verbraucherberatung, die haben bestimmt Spaß daran, das auseinander zu nehmen..

lass Dir woanders ein alternatives Angebot machen und wenn das passt, dann darfst Du dem Händler auch gerne sagen, dass er den Zuschlag wegen der Gutschein Aktion nicht bekommen hat.. vielleicht regt das ja zum Umdenken an..

mfg
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VerktygKitchens

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Die Antworten auf Rechtsfragen in diesem Forum sind wirklich der Wahnsinn :-)

Ich spare mir jetzt mal die ganze Herleitung, würde aber nochmal folgenden Gedanken einwerfen: Wenn es tatsächlich eine Inhaberkarte ist, hast du einen Anspruch gegen den jenige, der das Versprechen zur Leistung abgegeben hat. Da greifen jetzt sehr viele Bedingungen, aber für mich kommt da fast nur der Bauträger in Frage. Auf dem Gutschein stehen ja auch mehrere Personen drauf (was schon ein Indiz gegen eine Inhaberkarte ist). Vielleicht hilft es den mal anzusprechen.
 

Michael

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Wir geben keine Antworten auf Rechtsfragen. Wir diskutieren. :so-what:

Mancher Jurist mag uns deswegen belächeln. Aber glaub mir, wir belächeln auch manchen Juristen. :cool:
 

VerktygKitchens

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Ich weiß, gleich kommt wieder der Konjunktiv 2 Hinweis vom Halbjuristen :-)

Ich finde es schön, dass es solche Foren noch gibt und man da auch über Themen diskutieren kann, in denen man kein Experte ist. Und etwas lachen über andere Berufsgruppen tut allen gut :-)
 

Parodia

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Wenn ich noch rauchen würde, dann würde ich mir zu den Chips jetzt ne Zigarette anstecken.
 

kingofbigos

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Ok, vielen Dank für das Einstellen des Gutscheins. Das ist Transparenz. Auf dieser Grundlage kann man sich austauschen.

Küche&Co. ist eine Franchise. Die einzelnen Studios sind selbständige Unternehmen. Quelle: Firmen abc.

Sinn dieser Sache mit dem Gutschein ist: Der Kunde geht genau eins dieser drei Geschäfte, und nicht zu einer der zehntausend anderen Möglichkeiten, wo man in Wien eine Küche kaufen kann. Das ist erreicht worden.

Jetzt steht dort ohne "kleingedrucktes" ein Rabatt von 1500,- ab 7500,- "Küchenwert" und da kann man jetzt ansetzen und fragen, was der Wert der Küche ist.

Da kann man jetzt argumentieren: Der "Wert" der Küche ist die Summe der Einzelpreise laut Stückliste. Also vor Blockverrechnung und sonstigen Abzügen, aber auch ohne Montage. Diese Summe dürfte in diesem Fall um die 18 bis 20 Tausender betragen haben.

Etwas anderes ist, zu welchem Preis dieses Produkt dann zum Verkauf angeboten wird. Das hat mit dem "Wert" nichts mehr zu tun.

Es ist transparent, dass der Verkäufer sagt, wenn wir das machen, dann verdienen wir nichts mehr. Für Euch enttäuschend, ja. Ihr hattet etwas anderes erwartet und fühlt euch jetzt gepflanzt. Schade.

Ich hab mich im Verkauf mit Gutscheinen oder "Lieferung Montage Gratis" nie wohlgefühlt und mich auch nie leicht getan. Das hat Erwartungen beim Kunden geweckt, die ich nicht erfüllen konnte.

Was nun die Definition von "Einbauküche" angeht. Ich hab keine. Ich kann nicht sagen, wann es eine "Einbauküche" ist. Eine gemauerte Feuerstelle ist ja auch eine eingebaute Küche.

Rüdiger
 

Parodia

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@kingofbigos was meinst du mit „Einzelpreis Lt Stückliste“? Sowas wie der intern kalkulierte Bruttoverkaufspreis, von dem dann noch Rabatte etc. abgezogen werden?
 

WallyWonka

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Update: Hab heute ein paar E-Mails ausgetauscht mit dem Küchenstudio . Sie meinten, dass der Gutschein nur für Küchen und Co Studios gedacht ist die "normal Kalkulieren". Nachdem sie bereits sehr niedrig kalkulieren, können sie den Gutschein auch nicht einlösen.

Hab dann noch mal nachgefragt und hingewiesen, dass ihr Küchenstudio explizit am Gutschein erwähnt und inkludiert ist. Die Antwort war, dass der Gutschein von der Zentrale in Hamburg verteilt wird und dass sie mir bei dem fairen Preis keinen Nachlass mehr geben können.

Hab wieder nachgefragt, warum dann ihr Küchenstudio drauf steht am Gutschein und dass ich es aus Kundensicht nicht gut finde, dass man zuerst mit dem Gutschein in das Geschäft geholt wird, um ihn dann schlussendlich nicht einlösen zu können. Habe geraten, dass sie der Zentrale schreiben sollen, damit diese sie zukünftig vom Gutschein ausnehmen soll.

Sie meinten drauf, dass es bis jetzt noch nie Probleme mit Gutscheinen gab. Die bisherigen Kunden haben diesen immer im Vorfeld klar deklariert. Sie machen dann bei der Kalkulation trotzdem alles, was möglich ist, um eine harmonische Preislösung zu finden. Zusätzlich meinten sie, dass bei ihrem Küchenstudio vor allem die Kompetenz und die gute Lösung als Kaufargument die Entscheidung beeinflusst und nicht nur der Preis.

:think:
 

SchallRauch125

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Na also wenn sie trotz entsprechender Nachfrage keine besseren Argumente haben als die eigene Kalkulation und auf eine ausländische Zentrale verweisen, möchte ich doch nicht mehr deren Standpunkt verstehen.
 
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