Gutschein wird abgelehnt weil es sich dann nicht "auszahlt"

kuechentante

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Jedoch meinte der Küchenverkäufer, dass er uns die Küche um diesen Preis nicht verkaufen könne, weil es sich dann für sie nicht mehr auszahlt und die Gewinnmarge zu klein wäre.
Zeigt mir, dass das Studio vorab fair kalkuliert und keinen Mondpreis gebildet hat.

Und mir ist kein Gesetz bekannt, dass einen Verkäufer verpflichtet verkaufen zu müssen.
 

bdl2k

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Der Gutschein berechtigt zu einem 1500 € Abzug bei einem Einkauf über 7000 € und ist noch nicht abgelaufen.

das ist die einzige Info, die ich zu dem Gutschein habe ! Da steht "Einkauf" egal von was ..

ich habe den Gutschein nicht gesehen und habe darüber hinaus auch keine andere Info !

mfg
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Die Aussage des Verkäufers haben wir auch noch. Und wenn der Gutschein an eine Bedingung geknüpft wäre die nicht erfüllt wird würde er sicher nicht mit "das rechnet sich nicht" begründen sondern mit "Gutschein gilt nur auf komplette Küchen" oder ähnlich.
 

Michael

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Jedenfalls kann man uns nicht wieder vorwerfen wir würden zu händlerlastig argumentieren. Jetzt sind wir mal auf der Seite des Verbrauchers, zack - wieder falsch. :cool:

Ob der Händler hier im Vorfeld fair kalkuliert hat oder nicht ist doch völlig egal. Wenn es hinterher fadenscheinige Gründe dafür gibt einen Gutschein nicht einzulösen dann soll er die Masche halt lassen und keine Gutscheine verteilen. Natürlich kann er ein Geschäft ablehnen wenn ihm die Marge zu gering ist. Das ist sein gutes Recht. Aber wofür verteilt er dann die Gutscheine? Nur für die Kunden, die nicht so pfiffig sind und den Gutschein gleich zu Beginn auf den Tisch legen? Das ist doch Veralberung.

Gab es hier in der Nähe übrigens einmal in ähnlicher Form. Da wurden 1000,- für die alte Küche geboten wenn man eine neue kauft. Und auch da gab es Kunden, die erst nach der kompletten Preisverhandlung den Gutschein präsentierten. Auch da wurde sich hinterher gewunden und man wollte sich nicht daran halten. Da war der Kunde auch weg.
 

SchallRauch125

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Der Gutschein berechtigt zu einem 1500 € Abzug bei einem Einkauf über 7000 € und ist noch nicht abgelaufen.

das ist die einzige Info, die ich zu dem Gutschein habe ! Da steht "Einkauf" egal von was ..

ich habe den Gutschein nicht gesehen und habe darüber hinaus auch keine andere Info !

mfg
Racer
Du ignorierst nach wie vor #6. Ist mir jetzt aber ehrlich gesagt zu mühsam, dir nochmal die Zitate zu bringen.
 

Parodia

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Ich versteh die Diskussion nicht ganz. Vorausgesetzt, die Angaben des TE stimmen so, dann ist das doch eindeutig. Da steht "Gutschein für Ihre EINBAUKÜCHE" ab € 7.500 Küchenwert...." Der TE kauft nur die Möbel, Geräte und AP besorgt er sich selbst.

Logische Schlussfolgerung: Der TE kauft eben KEINE Einbauküche, daher kann der Gutschein nicht eingelöst werden. Da ist der Fall doch klar wie Kloßbrühe.
 

racer

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ja, das ist das Fatale, dass man Informationen immer nur nur "häppchenweise" bekommt..

Beitrag 6 habe ich nicht gelesen... ich lass mich mal in den Staub fallen und bitte um Entschuldigung, mehr geht nicht

unabgängig davon, wer sagt denn was eine Einbauküche alles beinhalten muss ? Es muss ergo dennoch was Kleingedrucktes geben.. ich hatte schon Kunden, die wollten partout keine Dunsthaube.. und ? ist das dann auch keine Einbauküche, weil die Haube nicht dabei war ? Wer sagt also, dass eine Küche nur eine Küche ist, wenn alle Geräte dabei sind ?

Mal ganz davon ab.. Ich kann dem TE nur folgendes raten:

Er weiß ja nun, was die Küche bei dem Anbieter kosten soll und was er für sein Geld bekommt. Geh mit der Geschichte doch mal zu einem Marktbegleiter und lass Dir die Küche dort ausrechnen. Wohlmöglich ist der am Ende sogar ohne Gutschein noch etwas preiswerter..

mfg
Racer
 

Parodia

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@racer Zur Definition von "Einbauküche" gibt es etliche Gerichtsurteile (v.a. aufgrund von Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter). Daher ist ziemlich klar ausjudiziert, was unter Einbauküche zu verstehen ist.
 

Michael

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Es gibt keine allgemeine Definition. Das Mietrecht hat seine eigene und das Finanzamt wieder eine andere.
Vermutlich unterscheiden die beiden sich wieder von der des Richters, der sich damit beschäftigen muss.

Aber jetzt bitte bloß nicht juristisch werden. Wir sind schon bei Seite 3. :huch:
 

KerstinB

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;-) .. das war ich doch schon auf Seite 1 ;-). Und ja, Wikipedia ist eher die allgemeine Definition von Einbauküche, weniger die rechtliche Definition. Die gibt es aber auch nicht abschließend.
 

racer

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vom Endkunden kann ja nicht verlangt werden, dass er vorher Gerichtsurteile studiert um die Definition einer Einbauküche erkennen zu können..

Ergo müsste der Händler irgendwo im Kleingedruckten die "Spielregeln" für seinen Gutschein definiert haben.. wenn er das nicht getan hat, dann könnte man das sicherlich weiter diskutieren..

mfg
Racer
 

Wolfgang 01

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Dieser Gutschein ist ein Versprechen an den Einlöser. Wie ein Wertpapier..
Genauer gesagt, wie in diesem Fall, nennt man das Inhaberkarten- Marken, weil da jetzt nicht explizit der Begünstigte namentlich erwähnt ist.
Der Aussteller ist verpflichtet diesen einzulösen. Aber halt nur zu den genannten Bedingungen.

Dieser Gutschein trägt ja schon den Geltungsbereich in sich. Hier: Einbauküche, Also kein Auto, Stuhl oder sonstwas.

Über das Wort "Einbauküche" kann man sich sicherlich streiten. Wenn der Dunstabzug fehlt ist es bestimmt noch eine Einbauküche... fehlen aber generell alle Geräte und noch die Arbeitsplatte , sieht das schon anders aus.

Ich glaube das der Händler nicht zur Einlösung verpflichtet ist.

So, habe da mal einen Gesetzestext gefunden:

§ 807 Inhaberkarten und -marken​

Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen sich ergibt, dass er dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will, so finden die Vorschriften des § 793 Abs. 1 und der §§ 794, 796, 797 entsprechende Anwendung.
 

WallyWonka

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Vollständigkeitshalber findet ihr im Anhang den abfotografierten Gutschein. Habe die Gesichter und den Aktionscode (hab selbst keine Ahnung, was das ist) geschwärzt.

Mal eine andere Diskussionsrichtung: Was wäre, wenn ich mir ein Angebot für den Gesamtpreis hätte geben lassen, also € 22.300 für APL+Montage+Elektro+Holz. Basierend auf diesem Angebot hätte ich den Preis, sagen wir auf € 20.000 heruntergehandelt und ein neues Angebot erhalten. Danach löse ich den Gutschein ein. Dann müsste ja eigentlich der Preis auf € 18.500 heruntergehen und es wäre in diesem Fall eindeutig eine "Einbauküche". Stimmt ihr mir da zu?

(Ich habe es übrigens nicht so wie beschrieben gemacht, weil ich mir dachte, dass das schon etwas dreist wäre.)

Mod: 11.03.2023 - auf Wunsch von WallyWonka die Gutscheinansichten wieder gelöscht, wenn Inhalt nochmal notwendig, dann evtl. mit @WallyWonka per PN austauschen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

KerstinB

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Die Argumentation mit Küche=Möbel incl. APL, Geräte fällt hier etwas schwer, wenn schon ab einem Küchenwert von 2000 Euro ein Rabatt von 400 Euro möglich sein soll.

Ich weiß nicht, warum sich Küchenhändler auf solche Wischiwaschi-Angebote einlassen.
 

Wolfgang 01

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Da eine komplette Küche abgebildet ist, gilt der Gutschein auch nur für eine komplette Küche.
Ob das in Österreich genauso ist wie hier in D, weiß ich allerdings nicht.

Die Frage von dir würde ich bejahen...
 

Wolfgang 01

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Eine unvollständige Küche. Eine unvollständige Einbauküche.

Wenn ich eine Einbauküche, in diesem Fall eine komplette Küche, verkaufe, und kann nur Bruchteile davon liefern, was hat der Kunde denn dann bekommen?
 

zizibee

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Österreich ist in vielem ähnlich, aber nicht gleich. Besonders Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht tickt teilweise ganz anders.

Interessantes zu Gutscheinen in Österreich gibts z.B. bei der Wirtschaftskammer Österreich . Interressant hier der Abschnitt über Gratisgutscheine

Liebe Grüße Claudia
 
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