Gutschein wird abgelehnt weil es sich dann nicht "auszahlt"

WallyWonka

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Hallo liebes Küchen-Forum.

Wir haben uns für unseren Küchenplan ein Angebot eingeholt. Das Küchenstudio führt Nobilia und hat uns folgende Preise vorgeschlagen:

Möbelteile: 10.000 € (Preisklasse 4 bei den Fronten, ansonsten alles nach Standard)
Montage: 2000 €
Stein: 5700 €
Elektrogeräte: 4600 €

Nachdem wir bei einem Steinmetz die Steinplatte um 4200 € bekommen und die Elektrogeräte im Selbsteinkauf um 3200 €, haben wir entschlossen, nur die Möbelteile+Montage um 12.000 € zu kaufen.

Vor Unterzeichnung des Vertrages habe ich einen 1500 € Gutschein vorgezeigt, den wir speziell für dieses Küchenstudio hatten. Der Gutschein berechtigt zu einem 1500 € Abzug bei einem Einkauf über 7000 € und ist noch nicht abgelaufen. Jedoch meinte der Küchenverkäufer, dass er uns die Küche um diesen Preis nicht verkaufen könne, weil es sich dann für sie nicht mehr auszahlt und die Gewinnmarge zu klein wäre.

Wir sind jetzt am überlegen, ob wir auf den Gutschein bestehen sollten. Die Gefahr, die ich sehe, ist, dass uns dann das Küchenstudio schlechtere Teile in die Küche plant, um somit die Marge wieder zu vergrößern oder andere "Tricks" auspackt. Nachdem wir uns bis jetzt eigentlich gut aufgehoben gefühlt haben, haben wir auch überlegt, eventuell uns zufrieden zugeben, wenn zumindest 1000 € abgezogen werden.

Mich würde interessieren, was eure Meinung zu dem Thema ist?

PS: Die Planung der Küche findet ihr als Anhang. (Vielen Dank nochmal @Evelin bei der Planung).
 

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SchallRauch125

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Was ist das denn für ein Gutschein? Zeitungsbeilage, selbst ausgedruckt, personalisiert ...?

Ist der Gutschein für eine Küche (da gehört für mich jedenfalls die Arbeitsplatte dazu) oder für den Einkaufswert?

Und habt ihr nicht ohnehin den Vertrag ohne Einlösen des Gutscheins unterschrieben?

Letztlich kenne ich den Gutschein nicht hinreichend, um zu schreiben, was ich machen würde
 

isabella

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Der Gutschein ist aber nicht vom Himmel gefallen, und wenn er gültig ist, mit welchem Argument will das der Küchenverkäufer anfechten? Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird es für das Küchenstudio schwierig, sich herauszureden - sind sie es?
 

Nörgli

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Wieso gibt es einen solchen Gutschein, wenn er dann nicht einlösbar ist? Ist das ein Werbegag, oder war das ein Wiedergutmachungsgutschein von einem anderen Kauf, wo etwas schief lief, oder...?
 

WallyWonka

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Als wir die Wohnung vor einigen Monaten gekauft haben, haben wir bei der Übergabe Gutscheine für verschiedene Firmen bekommen. Ein Gutschein davon war für dieses Küchengeschäft.

Auf dem Gutschein steht Wort-für-Wort "Gutschein für Ihre Einbauküche ab € 7.500 Küchenwert € 1.500 Rabatt" und als Bedingung steht dabei "Dieser Gutschein ist zwölf Monate nach Ausstellungsdatum gültig".
 

Nörgli

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Also eure Küche hat fast den doppelten Wert, der auf dem Gutschein bereits für Gültigkeit genannt wird? Da würde ich aber noch mal Klartext reden und mich ggf. an diejenigen wenden, die den ausgestellt haben.
 

Bodybiene

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Auf dem Gutschein steht Wort-für-Wort "Gutschein für Ihre Einbauküche ab € 7.500 Küchenwert € 1.500 Rabatt" und als Bedingung steht dabei "Dieser Gutschein ist zwölf Monate nach Ausstellungsdatum gültig".

Nun ja, die Küchenfirma kann jetzt sagen das eine Einbauküche halt nur als Komplettpaket eine Einbauküche ist und ohne Geräte und APL halt nur Möbelteile.

LG
Sabine
 

racer

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Nun ja, die Küchenfirma kann jetzt sagen das eine Einbauküche halt nur als Komplettpaket eine Einbauküche ist und ohne Geräte und APL halt nur Möbelteile.

LG
Sabine

Dann muss das aber auch auf dem Gutschein stehen, oder es muss zumindest einen Verweis auf die Bedingungen geben, wo man die nachlesen kann..

Ansonsten ist das ein Gutschein, der bei einem Kauf ab 7.500,00 € gilt. Ganz einfach..

und ja, ihr habt eigentlich alles richtig gemacht, dass Ihr den Gutschein erst kurz vor Vertragsunterzeichnung gezeigt habt, sonst hätte der Händler das vorher ja einkalkulieren können, dann wäre es nur ein Werbegag gewesen, aber halt kein Gutschein !

Jetzt ist natürlich ein ganz anderer Punkt die Frage. Ihr habt vor Unterzeichnung am Tsich des Verkäufers gesessen und er hat den Gutscheins nicht akzeptiert ? Was passierte dann ? Habt Ihr dennoch unterschrieben ? Dann nagel den Gutschein an die Wand, oder verkaufe ihn an Dritte (wenn der übertragbar ist)

Habt ihr noch noch nicht unterschrieben, dann bestehe auf einlösen des Gutscheins. Wenn nötig drohe mit Anwalt.

Wenn der Händler damit durchkommt, ist das mehr als unlauterer Wettbewerb.

mfg
Racer
 

WallyWonka

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Jetzt ist natürlich ein ganz anderer Punkt die Frage. Ihr habt vor Unterzeichnung am Tsich des Verkäufers gesessen und er hat den Gutscheins nicht akzeptiert ? Was passierte dann ? Habt Ihr dennoch unterschrieben ? Dann nagel den Gutschein an die Wand, oder verkaufe ihn an Dritte (wenn der übertragbar ist)

Es war wie folgt. Ich war am Tisch mit den Verkäufern (sie waren zu zweit) und sie haben angeboten, dass ich auch nur die Möbel+Montage bei ihnen kaufen könne. Habe dann geantwortet, dass das für mich passt. Nachdem zu diesem Zeitpunkt die Möbelkonfiguration und der Preis ausverhandelt waren, habe ich meinen Gutschein gezückt und gesagt, dass ich diesen einlösen möchte. Darauf hin waren sie kurz baff und meinten, dass sie den nicht annehmen können, wenn ich nur die Möbelteile+Montage nehme, weil es sich ansonsten für sie nicht auszahlen würde. Sie würden mir die 1.500 € aber vom Komplettpreis abziehen, wenn ich Stein+Elektro+usw. alles bei ihnen nehmen würde.

Habe dann noch nachgehakt bei dem Gutschein, worauf sie mich immer wieder darauf verwiesen haben, dass es sich für sie einfach nicht auszahlt. Ich wollte jetzt dort auch nicht auf den Putz hauen, weil ich denke, es wäre nicht gut, einen Vertrag auf verbrannter Erde zu erzwingen, nachdem Montage usw. ja noch ansteht. Habe gemeint, dass ich da jetzt noch drüber nachdenken muss, weil ich davon ausgegangen bin, dass der Gutschein einlösbar ist. Dann bin ich nach Hause und habe mich bis jetzt noch nicht bei ihnen gemeldet.

Ich finde es echt schade. War jetzt schon 4x zur Planung in diesem Küchenstudio und hatte bis jetzt ein gutes Gefühl. Es gab keine "Mondpreise", keine "dieses Angebot ist nur heute gültig", usw.


Nun ja, die Küchenfirma kann jetzt sagen das eine Einbauküche halt nur als Komplettpaket eine Einbauküche ist und ohne Geräte und APL halt nur Möbelteile.

Genau das ist die Argumentation des Küchenverkäufers.
 

Michael

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Ich sehe das wie racer. Gutschein ist Gutschein. Da steht nicht drauf, dass er nur einlösbar ist wenn es sich für den Händler rechnet. :so-what:
Wenn er mit der Situation nicht umgehen kann sollte er die Gutscheinmasche sein lassen. Das Bauunternehmen verteilt diese Gutscheine ja nicht zum Spaß. Die bekommen auch ihren Anteil vom Kuchen.
 

KerstinB

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Habe mal gegoogelt und gefunden:

Das LG München sah das indessen anders:
Wenn der Vermieter eine Wohnung mit Kücheneinrichtung vermietet, dann gehört auch ein Kühlschrank zur Küche, nicht aber unbedingt eine Geschirrspülmaschine. (Landgericht München I, Az 15 S 4308/02).

Und dann noch Entscheidung Detail | Bundesfinanzhof
daraus vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte)
 

KerstinB

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Das was Michael da noch schreibt, mit der "Masche", das sehe ich allerdings auch. Ist ein bisschen wie Messeverkauf.

Wobei, jetzt mal an @WallyWonka ... die Preise, die du für APL, Geräte bei gesondertem Kauf erhältst, sind die dann inkl. Lieferung und Montage? Oder wie soll das laufen?
 

bdl2k

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Hättet ihr vorher den Gutschein erwähnt hättet ihr ihn einlösen können. Aber dann hätten die Möbelteile 11.500 Euro gekostet. Vielleicht sogar 11.750 Euro damit der Gutscheinverteiler noch etwas bekommt. Für mich ein klarer Fall.

Das gibt er durch seine Aussage (rechnet sich nicht mehr) ja ziemlich deutlich zu.
 

Wolfgang 01

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Eine Einbauküche ist eine komplette Küche. Mit Arbeitsplatte , Spüle, Elektrogeräten...
Eine Küche ohne Elektrogeräte, Arbeitsplatte etc. ist nur ein Teil davon.

Die "Bedingungen" damit der Gutschein eingelöst wird, ist vermerkt.
Ich würde mal sagen das der Gutschein nicht eingelöst werden muß, unter diesen Bedingungen.
 

WallyWonka

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Wobei, jetzt mal an @WallyWonka ... die Preise, die du für APL, Geräte bei gesondertem Kauf erhältst, sind die dann inkl. Lieferung und Montage? Oder wie soll das laufen?

Wenn wir den Stein beim Steinmetz in Auftrag geben, kostet uns das 4200 € inkl. Montage und Anschluss von Spüle und Herd.

Bei den Elektrogeräten im Selbsteinkauf können wir für 60 € den Einbau und Anschluss dazunehmen, wäre dann also 3200+240=3440, wo wir immer noch deutlich günstiger fahren als beim Küchenstudio .

Hab mich auch informiert bezüglich Elektriker und Installateur, was ca. 100€ pro Stunde kostet, falls wir das noch zusätzlich benötigen.

Ich bedanke mich hier mal bei euren Antworten. Ich persönlich habe ein ähnliches Gefühl, dass der Gutschein einlösbar sein sollte und wenn es sich nicht "auszahlt", dann ist das ein Problem der Kalkulation vom Küchenstudio, aber nicht meines. Dennoch werde ich vermutlich den Gutschein nicht durchboxen, weil ich einfach keine Lust auf einen Vertrag habe, der unter solchen Umständen gezeichnet wurde. Werde vermutlich das Bauunternehmen über die Situation informieren, eine Google-Bewertung verfassen und ein anderes Küchenstudio aufsuchen.
 

WallyWonka

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Hättet ihr vorher den Gutschein erwähnt hättet ihr ihn einlösen können. Aber dann hätten die Möbelteile 11.500 Euro gekostet. Vielleicht sogar 11.750 Euro damit der Gutscheinverteiler noch etwas bekommt. Für mich ein klarer Fall.

Das gibt er durch seine Aussage (rechnet sich nicht mehr) ja ziemlich deutlich zu.

Das ist das Frustrierende. Deswegen hab ich mir den Gutschein bis zur letzten Sekunde aufgehoben. Nachteil ist, dass man viel Zeit in die gemeinsame Planung investiert mit dem Küchenstudio um dann im Endeffekt aufgrund des Gutscheines nicht zusammenkommt.
 

racer

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Eine Einbauküche ist eine komplette Küche. Mit Arbeitsplatte , Spüle, Elektrogeräten...
Eine Küche ohne Elektrogeräte, Arbeitsplatte etc. ist nur ein Teil davon.

Die "Bedingungen" damit der Gutschein eingelöst wird, ist vermerkt.
Ich würde mal sagen das der Gutschein nicht eingelöst werden muß, unter diesen Bedingungen.
Offensichtlich sind die Bedingungen so halt nirgends vermerkt, Wolfgang, sonst hätten wir das doch auch so gesagt...

schau mal, was ich ganz oben dazu geschrieben habe:

Dann muss das aber auch auf dem Gutschein stehen, oder es muss zumindest einen Verweis auf die Bedingungen geben, wo man die nachlesen kann..

Ansonsten ist das ein Gutschein, der bei einem Kauf ab 7.500,00 € gilt. Ganz einfach..
 

Michael

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Da kann man natürlich ewig darüber diskutieren.
Die Begründung des Händlers, warum der Gutschein nicht einlösbar ist, wurde ja genannt. Und da ging es nicht darum, dass eine Einbauküche ohne Arbeitsplatte und/oder Geräte keine Einbauküche mehr sei, sondern ganz schlicht, es würde sich für den Händler nicht rechnen.
 
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