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Da wir jetzt des öfteren mal die Diskussion über die Gewährleistung von Küchenaufbauten, insbesondere ob es sich um Arbeiten am Bauwerk handelt oder nicht, und die daraus enstehenden Gewährleistungsansprüche dem Auftraggeber gegenüber (2 oder 5 Jahre Gewährleistung) habe ich einen ganz interessanten Artikel gefunden.
Hier wird unter anderem auch das Thema Elektroanschluss angeschnitten.
Da ich der Auffassung bin, dass Küchenaufbauten nicht zu den Arbeiten zählen, die als Arbeiten "fest mit dem Bauwerk verbunden" zählen, bin ich mal gespannt auf eure Meinungen.
Hier der Link
Wirtschaft zwischen Nord- und Ostsee - Küchen-Montage
LG Wolfgang
Hier wird unter anderem auch das Thema Elektroanschluss angeschnitten.
Da ich der Auffassung bin, dass Küchenaufbauten nicht zu den Arbeiten zählen, die als Arbeiten "fest mit dem Bauwerk verbunden" zählen, bin ich mal gespannt auf eure Meinungen.
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Wirtschaft zwischen Nord- und Ostsee - Küchen-Montage
LG Wolfgang