Hallo, klar entzieht sich die Industrie der Verantwortung und der Fachhandel muss aber trotzdem handeln, den das ist der Vertragspartner des Endverbrauchers. Und wenn der
Fachhandel einen Unterbaugeschirrspüler hoch einbaut und der Gerätehersteller nichts liefert sowie auch die Küchenmöbelhersteller nichts liefern so muss doch der Handel reagieren bzw. der Monteur.
Der Monteur sollte sich darüber klar sein, dass er die Möbel und Geräte montiert und für die fachgerechte Montage auch haftet. Das gilt für den fachgerechten Anschluss der DH genauso wie für die richtige Montage des Wrasenschutzbleches unter einer
Arbeitsplatte mit Dickkante. In vielen Fällen, wo dann eine solche Platte aufquillt und ich dann mir die Montage des Wrasenschutzbleches anschaue, muss ich feststellen, dass das Wrasenschutzblech nicht die Verklebungsfuge zur Dickkante abdeckt, sondern mit einem Abstand von 10 bis 15 mm zur Vorderkante meistens auch noch schief unter die Arbeitsplatte angebracht wird. Ich habe manchmal das Gefühl, dass zu wenig Interesse der eigenen Arbeit bzw. der eigenen Verantwortung entgegengebracht wird.
Also muss mindestens das Wrasenschutzblech bis zur vorderen Kunststoffdickkante gezogen werden, auch wenn das dann sichtbar von vorne ist.
Der Unterbau von Rational ist mir bekannt und das Wrasenschutzblech auch, habe schließlich daran mit entwickelt.
Aber wenn der Handel Geschirrspüler hocheingebaut plant, dann muss er auch dafür sorgen, dass ein Wrasenschutzblech bis zur Frontvorderseite eingebaut wird.
Zum Thema Wrasenschutzblech allgemein unter Arbeitsplatten, verstehe ich auch nicht die Ignoranz der Gerätehersteller, die glauben, dass sich der Wasserdampf an 60 cm Wrasenschutzbreite hält. Aus meiner Erfahrung ist ein verlängerter Wrasenschutz von mindestens je 20 - 25 cm links und rechts erforderlich.
Aber wo kein Kläger ist auch kein Richter. Ich mache nicht die Erfahrung, dass den Geräteherstellern sehr viel der Streit verkündet wird. Insofern kommen die davor gut weg.