Geräte anders als besprochen

caro

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Hallo an alle,

ein wenig ähnelt mein Beitrag dem vorherigen:
Unsere neue Küche wurde gestern geliefert und auch wir haben das Problem, dass im Planungs- Gespräch etwas anderes vereinbart wurde, als letzlich im - von uns unterschriebenen- Vertrag steht.

Der Kühlschrank z.B. wurde ohne Eisfach geliefert, obwohl wir dies explizit so gewünscht hatten (wir können uns wirklich genau an das Gespräch erinnern). Leider haben wir dies im Vertragskauderwelsch mit der Serien-Nr. und einzelnen Angaben zum Kühlschrank nicht bemerkt.

Ähnlich verhält es sich mit dem Backofen (sollte eigentlich mit Backwagen sein).

Wie habt ihr das denn alle so gemacht? Letzlich haben wir nach einem 2-stündigen Gespräch 4 DIN-A-4- Seiten zum unterschreiben bekommen, in denen ja vom Griff bis zum kleinsten Detail alles aufgelistet ist - tja und wir haben es so unterschrieben in dem Glauben, dass es mit den mündlichen Vereinbarungen übereinstimmt.

Hätte ich den Vertrag mitnehmen sollen und alle Seriennummern überprüfen sollen? Ich ärgere mich so... Wie ist eure Meinung dazu?

Viele Grüße
Caro
 

Nice-nofret

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AW: Geräte anders als besprochen

Hallo Caro, tut mir leid, dass ihr nicht bekommen habt, was ihr euch gewünscht habt.

Falls euer BO hoch eingebaut ist, dann beglückwünsche ich euch dazu dass er KEINEN Backwagen hat - ich habe mich in meinem Leben vorher und nachher NIE MEHR so sehr am BO verbrannt, wie in den 5 Jahren mit hocheingebauten Backwagen :-X. Mit Teleskopauszügen seid ihr besser bedient - übrigens auch wenn der BO unten eingebaut ist ... also das ist kein Beinbruch :trost:

Ja, ich habe bei der Geräte & Armaturenbestellung jede Position penibel überprüft, ob es auch wirklich das von mir gewünschte Gerät ist, sonst hätte ich heute auch andere bei mir stehen :knuppel:.

Ich unterschreibe grundsätzlich NICHTS, was ich nicht vorher in Ruhe und Zuhaus nochmal überprüft und eine Nacht darüber geschlafen habe.
 

Dinnerlady

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AW: Geräte anders als besprochen

Ich halte es wie Vanessa, ich lese mir immer alles durch. Beim Küchenvertrag ging ich mit der KFB jede Position im Laden durch, stellte Fragen, wir unterschrieben. Trotzdem ging ich die Liste zu Hause gleich danach nochmals durch, um die Geräte zu überprüfen und zu schauen, dass auch Änderungen, die wir im Laufe der Planung vorgenommen haben, entsprechend der entgültigen Entscheidung richtig im Kaufvertrag stehen.

Der Vertrag wird ja unterschrieben, damit er beiden Seiten Sicherheit gibt. Da will ich schon wissen, was ich unterschreibe.
 

caro

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AW: Geräte anders als besprochen

Hi,

danke für eure schnellen Antworten.

Tja, da haben wir dann wohl die A-karte?:(

Wir hatten wohl einfach grad zu viel um die Ohren...

Der Ofen steht bei uns unten und ich kenne den Backwagen von meinen Eltern, wenn ich einen Braten begießen will, verbenn ich mich echt eher bei den konventionellen Auszügen ;-)
man könnte Teleskopstangen laut Hersteller nachrüsten, allerdings für 239,-...

vlg Caro
 

Helmut Jäger

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AW: Geräte anders als besprochen

Hallo Caro
Ich würde mich an Deiner Stelle vertrauensvoll an den KFB wenden, denn ein Kühlschrank sowie Backofentausch ist kein Beinbruch und kann innerhalb einer Stunde erledigt sein.
Für den KFB ist ein zufriedener Kunde eigentlich enorm wichtig und bringt ihm weitere Kundenempfehlungen.

Gruß Helmut
 

Nice-nofret

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AW: Geräte anders als besprochen

Naja, der Backwagen ist aber auch nicht 'gratis' zu haben - und Du hast eine Ebene weniger im Ofen... also ich würde mir lieber die Teleskopauszüge zum Trost schenken lassen vom Küchenstudio ;-) - das Studio kostet das nicht so viel... und Du hast m.E. immer noch die bessere Lösung wie mit dem Backwagen - auch wenn der Ofen unten sitzt. Die putzerrei vom Backwagen ist nämlich auch recht aufwändig - auch das geht bei den Teleskopauszügen besser.
 

Tabetha

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AW: Geräte anders als besprochen

Was besprochen worden ist, weiß man oft hinterher gar nicht mehr so genau, drum wurde der schriftliche Vertrag erfunden. Das ist zum zweiten Mal innerhalb von ein paar Tagen, dass ich lese, dass manche Verträge unterschreiben, ohne sie zu lesen. Auch der Verkäufer muss abgedeckt sein, denn leider wird es auch immer mal Kunden geben, die hinterher behaupten, alles ganz anders gemeint zu haben ...
Mal abgesehen davon, dass es mir nie einfallen würde, meinen Karl-Otto unter etwas zu setzen, ohne es gelesen zu haben. Etwas rechtlich Verbindliches zu unterschreiben hat etwas mit Verantwortung zu tun, der man sich bewusst sein sollte.

Ich kann mir nicht denken, dass das Haus austauscht, aber ein Versuch kostet nichts.
 

caro

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AW: Geräte anders als besprochen

Ja, Tabetha, das ist schon richtig, wir haben uns die einzelnen Posten ja auch im Laden nochmal durchgesehen, aber mir war nicht klar, dass ich nochmal jede einzelne der Positionen (4 DIN-A4-Seiten) zu Hause nachgooglen muß...
 

Tabetha

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AW: Geräte anders als besprochen

Ich würde erwarten, dass Ausstattungsmerkmale (Backwagen, Eisfach) zusätzlich zur Artikelnummer im KV stehen. Als ich im Studentenjob Küchen geplant habe, habe ich dies so gemacht. Auch zur Selbstkontrolle. Auch beim Autokauf kenne ich dies so, dass einzelne Ausstattungsaspekte in Klartext drinstehen. Insofern hätte ich schon darauf bestanden.

Wenn Dein KV nur Artikelnummern enthält, entspricht er meiner Meinung nach nicht der Formvorschrift eines Kaufvertrages zwischen Gewerbetreibendem und Endverbraucher. Grundsätzlich sind die meisten Kaufverträge zwar formfrei und somit auch mündlich gültig, aber in einem Fall, in dem es um genaue Ausstattung geht und nicht die Willenserklärung, etwas wie gesehen zu kaufen, sehe ich ggf. einen Ansatzpunkt. Hierzu müsste ich mich mal ins BGB begeben. Es sei denn, es existiert eine Anlage, aus der die Ausstattung zweifelsfrei hervorgeht. Es ist nicht vorauszusetzen, dass der Verbraucher aufgrund der Artikelnummern nachvollziehen kann, was er bestellt hat.
 

Bodybiene

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AW: Geräte anders als besprochen

Also in meinem Vertag stand z.B. der Name/Model der GSP und die Artikelnummer.

Also jetzt nur mal als Beispiel GSP:

Mehr stand da auch nicht (also ob umklappbareStachelreihen oder so), also wenn ich wissen will ob das auch der ist den ich so wollte müßte ich da mal gerade im Internet nachschauen. Außerdem kann einem :kfb:auch mal ein Zahlendreher passieren, also gerade bei solchen Sachen finde ich es sinnvoll erst mal nachzuprüfen was man unterschreibt. Besonders bei so komplexen Sachen wie Küchen.

LG
Sabine
 

Tabetha

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AW: Geräte anders als besprochen

Dem würde aber nun das widersprechen "Bei Verträgen in Deutschland, die auf deutsch verfasst sind, wird angenommen, dass die Parteien sich selbst Gewissheit über den Inhalt verschaffen. Ähnlich wie bei einer Blankounterschrift ist es Sache der Partei, wie sie sich verpflichtet. Nur dann, wenn aus begründeten Tatsachen hervorgeht, dass die Partei eine falsche Vorstellung vom Inhalt des Vertrages hatte, besteht eine Anfechtungsmöglichkeit wegen Inhaltsirrtums oder wegen Irrtums aufgrund arglistiger Täuschung."

119ff-anfechtung

- - - Aktualisiert - - -

Biene, bei Dir stand aber z. B. "teilintegrierter" - das heißt, im Fall der TE hätte "mit Backwagen" gestanden. Dann wäre das für den Kunden nachvollziehbar.
 

Dinnerlady

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AW: Geräte anders als besprochen

Ich rief auch noch mal wegen einer Position an, weil ein Detail nicht aufgeführ war. Das Problem scheint zu sein, dass die heutigen Programme durchaus Infos aufführen dann aber eine Zeichenbegrenzung haben, die dann wieder (wichtige oder erklärende) Infos zur Position abschneiden.

Ich würde auch versuchen, die Teleskope kostenlos zu bekommen. Die meisten Küchenstudios wollen ihre Kunden glücklich sehen. Bei uns kamen einige Nachbestellungen noch teuer, was uns kurz schockte. Dafür bekam ich dann einen Gutschein, um mir noch etwas Schubladenausstattung auszusuchen. Hätten sie nicht machen müssen, fand ich aber nett und so freuten sich wieder alle.
 

caro

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AW: Geräte anders als besprochen

Wir haben mit dem Planer einen Kompromiss gefunden (hätte gar nicht so ein Entgegenkommen erwartet). Danke für die schnelle Hilfe, es hilft immer, wenn die eigene Position einmal von anderen beurteilt wird ( manchmal liegt nan ja selbst voll daneben).

Allen eine frohe Weihnachtszeit und viel Kochspass in euren Küchen!

Caro
 

Nice-nofret

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AW: Geräte anders als besprochen

Und wie sieht der Kompromiss aus? Das Interessiert uns jetzt natürlich, nachdem wir hier so fleissig mitgedacht haben ;D. Sieh es als unsere 'Belohnung' an ;-)
 

menorca

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AW: Geräte anders als besprochen

Ich mag meinen unten eingebauten Backwagen :-). Und auf mehr als zwei Ebenen gleichzeitig habe ich noch nie etwas gemacht. Hier ist ein eindeutiger Nachteil, dass man die obere Ebene erst rausnehmen muss, bevor man an die untere Ebene drankommt.

Das Putzen ist mit Pyrolyse sogar leichter als bei Teleskopauszügen, denn die Auszüge dürfen normalerweise nicht pyrolisiert werden und müssen per Hand geputzt werden.

Toi toi toi, Caro, dass das noch geändert werden kann. Solange noch nichts bestellt ist (immer erst nach dem Aufmaß), sollte es kein Problem sein. Bleibt einzig die Kostenfrage zu klären.
 

caro

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AW: Geräte anders als besprochen

Aaalso, die Teleskopstangen kriegen wir kostenfrei nachgerüstet, beim Kühlschrank haben wir uns geeinigt, dass alles so bleibt wie´s ist, weil sonst der Kühlschrank zu klein wird (hätten wir aber auch tauschen können, preislich wärs wohl egal).
 

ulla

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AW: Geräte anders als besprochen

Da habt ihr nochmal Glück gehabt, trotzdem gilt, vor der Unterschrift genau lesen, was im Vertrag steht, unter Umständen selbst nachgoogeln. Viel Spaß mit der Küche :2daumenhoch:
 

Angelika95

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AW: Geräte anders als besprochen

Ein bisschen spät, aber mal so als Info, in unserem Küchenvertrag war ja nur ein Gerät drin, der GSP und der alleine hat schon fast eine DinA4 Seite eingenommen, weil er so genau beschrieben war. Da hätte einem dann schon auffallen können, dass es nicht das Gerät ist, welches wir wollten.
 
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