Hallo und herzlich willkommen.
Lieber Kollege, ich weiß nichts über Deine Planung. Dennoch hier eine sehr ausführliche Antwort.
Nehmen wir an, es ist eine 60cm APL und an der Wand sind Fliesen. Dann ist alles in Ordnung. Nehmen wir an, es ist spezielles Glas (z.B. Fa. Lechner), auch dann ist alles in Ordnung.
Normales Glas aus dem Küchenkatalog geht nicht - und wird vom Sachbearbeiter auch abgelehnt. Auch eine
Schichtstoff -Rückwand (z.B.
Arbeitsplatte ) ist ausgeschlossen.
Im Küchenkatalog z.B.
nobilia , steht bei den Glas- und Dekorrückwänden, dass zu Gaskochmulden ein Abstand von 10cm eingehalten werden muss. Das ist das, was Deine Kollegen tun, indem sie eine 70cm (oder 75cm) Platte planen.
Jetzt frage ich mich: Verhalten sich Deine Kollegen grob fahrlässig, indem sie Dich ins Messer laufen lassen? Verhalten sie sich geschäftsschädigend, weil sie eine sichere Reklamation nicht verhindern? Oder glaubst Du es ihnen einfach nicht?
Stell mal den Grundriss mit Maßen hier rein. Ich hab hier in Wien recht oft Gaskochfelder und helfe Dir gern, oder wer anders ist schneller. Sag am besten auch gleich
a) Küchenhersteller
b) Type Gaskochfeld
c) Stärke der Arbeitsplatte
d) Type des Unterschranks
Weiters: bitte prüfe, ob das Gaskochfeld für die Niederlande zugelassen ist.
Grüße
Rüdiger