Garantieleistung

zuecks

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Hallo Forum,
habe bei der Suche nach einer Nobilia -Küche festgestellt, dass manche Händler 2 Jahre und manche 5 Jahre Garantie geben (welche in der Nobilia Händlerliste stehen) Gibt die Garantie der Händler oder das Werk.
Rechtlich betrachtet ist eine Küche, welche vom Tischler geplant und eingebaut wird ein Werk, somit müsste es ein Werksvertrag mit 5 Jahren Garantie werden und kein Kaufvertrag mit 2 Jahren???

Vg Frank
 

martin

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Beim Werkvertrag gelten 5 Jahre Gewährleistung , nicht Garantie. Die gibt es per Gesetz 1/2 Jahr. Auch beim Kaufvertrag gibt es, wenn nicht anders vereinbart, nur 1/2 Jahr Garantie und dann bis zum Ablauf von 2 Jahren eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Weitere Auskünfte bekommst Du sicherlich besser in einem Jura-Forum.
 

Keita

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Es gibt keine gesetzlich vorgegebene Garantie , vielmehr ist sie immer eine freiwiliige Leistung.

Die branchenüblichen 2 bis 5-jährigen Garantien auf Einbauküchen sind Herstellergarantien.
 

Gatto1

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Also bei den beiden Begriffen muß man schon ein wenig genauer hinsehen und differenzieren, denn Laien werfen das schnell mal durcheinander, denn auch wenn die Begriffe "Gewährleistung " und "Garantie" häufig gleich verwendet werden, sind es doch zwei grundverschiedene Sachen.
Die "Gewährleistung" ist das, was Dir das Gesetz garantiert. Die "Garantie" ist das, was Dir der Hersteller oder Händler zusätzlich und freiwillig gibt.
Die gesetzliche "Gewährleistung" bezieht sich auf all die Fälle, bei denen eine Sache einen Fehler/Mangel hat, den man aber nicht gleich sehen kann, und der sich erst im Laufe der Zeit offenbart. Wenn also festgestellt wird, das eine Sache einen solchen versteckten Mangel hat, sagt das Gesetz, das der Verkäufer Dir das wieder richten muß. Ob dies durch Reparatur(Nachbesserung) oder Austausch erfolgt, darf der Verkäufer entscheiden. Beispiel: ein Kratzer, der schon beim Kauf am Auto ist, ist kein Fall für die Gewährleistung, eine Achsaufhängung, die nach zwei Monaten bricht aber schon.
Bei einem Kaufvertrag läuft diese Gewährleistung zwei Jahre ab Kauf. Dabei muß man allerdings beachten, das für den Fall, das der Fehler im ersten halben Jahr entdeckt wird, automatisch davon ausgegangen wird, das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war und der Verkäufer gerade stehen muß. Wird der Fehler erst später entdeckt (also im Monat 7-24) muß der Käufer nachweisen, das dieser Mangel schon von Anfang an vorhanden war. Nur dann muß der Verkäufer nochmal ran.
Im Moment gehen die meisten Gerichte übrigens wieder davon aus, das eine "normale" Einbauküche nicht nach Werkvertragsrecht (5 Jahre Gewährleistung), sondern nach Kaufvertragsrecht (2 Jahre Gewährleistung) zu behandelt wird.

Die Garantie demgegenüber ist gesetzlich überhaupt nicht geregelt. Das ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. des Herstellers. Den Umfang, den Inhalt und die Geltungsdauer der Garantie kann der Garantiegeber nahezu völlig frei definieren.
Die Garantie ist daher immer nur eine ergänzende Leistung zur gesetzlichen Gewährleistung. Wer im Einzelfall der Garantiegeber ist, steht in den entsprechenden Garantiebedingungen. Nur dort kannst Du ersehen, ob z.B. eine 5-Jahres-Garantie von dem Händler, bei dem Du die Küche gekauft hast erfüllt wird, oder ob Du Dich direkt an den Hersteller wenden kannst/mußt.
 

racer

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Wobei zudem festzuhalten ist, dass eine ausgesprochene Garantie eines Herstellers ja nicht automatisch auf den Endkunden übergeht. Die Garantie wird ja vorrangig dem Vertragspartner gewährt. Ob dieser, (also der Händler) diese an den Endkunden weiter gibt, obliegt wohl allein ihm. Der Endkunde kann zwar versuchen, beim Hersteller vorzusprechen, falls der Händler nicht mehr da sein mag, aber ein Recht auf Garantieleistungen hat er wohl nicht, da er nie Vertragspartner des Herstellers war... jeder Hersteller wird wohl im Rahmen seiner Garantieaussage entsprechend reagieren, das schließt aber in den seltesten Fällen z.B. Montagekosten etc. mit ein... wenn der Händler als solches aussen vor sein sollte...

zugesagte Garantien und etwaige Gewährleistungsansprüche sind immer nur beim Vertragspartner rechtlich geltend zu machen und das ist für den Endkunden immer der Händler...

mfg

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Wolfgang 01

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Das wird wohl so nicht richtig sein.
Wirbt der HERSTELLER mit einer Garantie, egal ob nun 2 oder 5 Jahre, dann erfüllt der Hersteller diese Leistung unabhängig vom Händler.
Dann kann der Endverbraucher beim Hersteller seine "Garantie" einfordern.
 

racer

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Also, ich habe mir die HP des genannten Herstellers aus Gütersloh nun angesehen und den Suchbegriff "Garantie" durchlaufen lassen.. 5 Jahre sind dort nirgens erwähnt. Da jegliche Werbung immer vom Händler gesteuert wird, auch kenne ich keinen Hersteller der direkte Werbung mit einer Garantieaussage macht.. zudem wäre das auch relativ fatal, da kein Hersteller abschätzen kann, was der Händler geplant, oder wie er die Teile verbaut hat ?! Mir ist somit kein Fall bekannt, indem ein Hersteller mit einer Garantie wirbt, außer die 25 Jahre beim Elch natürlich.. da würde ich aber auch erst den Einzelfall abwarten wollen, wenn man mit einem 24 Jahre alten Schrank bei denen an der Kasse steht....

mfg

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P.S. Nivito gibt vom Werk aus 10 Jahre Garantie auf alle Edelstahlteile, das schließt die Kosten für den Tausch der Armatur deswegen aber nicht automatisch mit ein.. sondern lediglich den Tausch der wohlmöglich defekten Teile... und ich denke, dass werden wohl alle Hersteller in diesem Punkt sehr ähnlich halten... es gelten schließlich die Garantiebedingungen der Hersteller...
 

Wolfgang 01

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Auf dem Armaturenkarton = 5 Jahre Garantie, ALNO Homepage = Gewährleistung 24 Monate, ALNO-Flyer Glasfronten = 5 Jahre Garantie auf Verzug etc. man muß nur genau hingucken.
Küppersbusch Aufkleber am Schaufenster = 5 Jahre Garantie, Sebo Staubsauger 4 Jahre Garantie usw.;-)
 

Keita

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Der Klassiker ist doch die Neuwagengarantie oder die Garantie bei Geräten der Unterhaltungselektronik. Und auch bei den Küchenherstellern gibt es neben ALNO weitere, die mit Garantieversprechen werben.
 

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Wolfgang... das mag ja alles so sein... bei Armaturen, Staubsaugern etc... bei Stausaugern zumindest sind die Montagekosten auch sehr gering...

mit 24 Monaten Gewährleistung zu werben ist übrigens nicht erlaubt.. das ist auch Online Händlern untersagt, da dies eine Selbstverständlichkeit ist... und somit irreführende Werbung..

und dennoch kommt es wohl auf die Garantiebedingungen an, die man darüber hinaus wohl erst anzufordern hat.. Bei Nobilia habe ich bis dato keine werksseitige Garantieaussage gefunden, und auch bei eggersmann stehen die 5 Jahre lediglich im Verkaufshandbuch...

Garantie heißt ja auch nicht immer auf Alles und für alles.. es gibt soviele Arten der Garantie, dass man letztendlich sich doch immer erst die Bedingungen ansehen sollte, wenn irgendwer mit Garantie wirbt.

mfg

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@Keita...

nenn Roß und Reiter und am besten gib gleich den Verweis auf die Garantiebedingungen... wohlgemerkt wir sprechen von Küchenherstellern.. nicht von Geräten, Lampen etc...

bei der Holzindustrie (Zäune / Parkettböden etc.) gilt die Garantie übrigens genau bis zum Einbau... danach gilt die Ware als abgenommen...

mfg

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racer

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"In seiner Entscheidung vom 09.09.2013 urteilte das OLG München, dass die die Ausweisung eines Produkts mit der Selbstverständlichkeit „24 Monate Gewährleistung“ eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt, wenn diese so hervorgehoben wird, dass sie aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers als Besonderheit des betreffenden Angebots aufgefasst werden muss."

mfg

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Wolfgang 01

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Racer, es zählt nur das Gesetzliche. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es ist ein Trugschluss zu glauben, das nur der Händler die Garantie gegenüber dem Endverbraucher leisten muß. Dies ist nicht so. Auch, besser gesagt, im besonderen ist auch der Hersteller dran.
Der "Kunde" kann immer den Hersteller mit ins Boot holen, gerade dann wenn zB. auch das Goldene M als Aushängeschild benutzt wird.
Wie du schon richtig erkannt hast, sind die 24 Monate als Selbstverständlichkeit anzusehen.
 

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Auch der bekannte Markenhersteller aus Löhne, der für direkte Endkundenwerbung ja sehr bekannt ist, vermeidet es im übrigen, auf seiner Homepage irgendeine Garantiezeit zu bewerben...

mfg

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moebelprofis

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Alno betont außerdem ausdrücklich, dass der Vertragspartner der Händler ist. Gerade beim Tausch von Glasfronten läuft es immer über den Händler.
 

racer

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ich sage doch, ich kenne keinen Küchenhersteller der eine direkte Garantie (also über die Gewährleistung hinausgehend) an den Endkunden bewirbt.. schon gar nicht auf alles und über alles, ohne dies in weiten Teilen durch seine Garantiebedingungen entsprechend einzugrenzen....

Wenn wir über Gewährleistungsschäden sprechen, dann kann der Händler den Hersteller mit ins Boot holen.. bei einer vom Händler aus gegebenen Garantieaussage dürfte das jedoch sehr sehr eng werden...

Können wir es dabei belassen... ? Sollte ein Küchenmöbelhersteller so verrückt sein, eine uneingeschänkte Garantie über die Gewährleistung hinaus mit Übernahme aller Folgekosten zu bewerben, so habt ihr mit euren §443 natürlich recht... so grau alle Theorie...

mfg

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Keita

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Störmer wirbt mit "5 Jahre Garantie auf alle Störmer Küchen", äußert sich aber auf der Homepage nicht über Art und Umfang.
Nolte wirbt ebenfalls mit 5 Jahren Garantie, optional lässt sie sich sogar auf 10 Jahre verlängern.

Natürlich umfasst die Garantie nur die vom Hersteller gelieferten Teile und erstreckt sich nur auf Mängel, die vom Hersteller zu verantworten sind.
 

moebelprofis

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Das muss da auch nicht stehen. Die gesetzliche Gewährleistung gibt der Verkäufer dem Käufer. Und Alno (oder auch jeder andere Hersteller) ist in diesem Fall nicht Vertragspartner des Endkunden. Der Vertrag kommt zwischen Kunde und Händler zustande.
 
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