Also bei den beiden Begriffen muß man schon ein wenig genauer hinsehen und differenzieren, denn Laien werfen das schnell mal durcheinander, denn auch wenn die Begriffe "
Gewährleistung " und "Garantie" häufig gleich verwendet werden, sind es doch zwei grundverschiedene Sachen.
Die "Gewährleistung" ist das, was Dir das Gesetz garantiert. Die "Garantie" ist das, was Dir der Hersteller oder Händler zusätzlich und freiwillig gibt.
Die gesetzliche "Gewährleistung" bezieht sich auf all die Fälle, bei denen eine Sache einen Fehler/Mangel hat, den man aber nicht gleich sehen kann, und der sich erst im Laufe der Zeit offenbart. Wenn also festgestellt wird, das eine Sache einen solchen versteckten Mangel hat, sagt das Gesetz, das der Verkäufer Dir das wieder richten muß. Ob dies durch Reparatur(Nachbesserung) oder Austausch erfolgt, darf der Verkäufer entscheiden. Beispiel: ein Kratzer, der schon beim Kauf am Auto ist, ist kein Fall für die Gewährleistung, eine Achsaufhängung, die nach zwei Monaten bricht aber schon.
Bei einem Kaufvertrag läuft diese Gewährleistung zwei Jahre ab Kauf. Dabei muß man allerdings beachten, das für den Fall, das der Fehler im ersten halben Jahr entdeckt wird, automatisch davon ausgegangen wird, das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war und der Verkäufer gerade stehen muß. Wird der Fehler erst später entdeckt (also im Monat 7-24) muß der Käufer nachweisen, das dieser Mangel schon von Anfang an vorhanden war. Nur dann
muß der Verkäufer nochmal ran.
Im Moment gehen die meisten Gerichte übrigens wieder davon aus, das eine "normale" Einbauküche nicht nach Werkvertragsrecht (5 Jahre Gewährleistung), sondern nach Kaufvertragsrecht (2 Jahre Gewährleistung) zu behandelt wird.
Die Garantie demgegenüber ist gesetzlich überhaupt nicht geregelt. Das ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. des Herstellers. Den Umfang, den Inhalt und die Geltungsdauer der Garantie kann der Garantiegeber nahezu völlig frei definieren.
Die Garantie ist daher immer nur eine ergänzende Leistung zur gesetzlichen Gewährleistung. Wer im Einzelfall der Garantiegeber ist, steht in den entsprechenden Garantiebedingungen. Nur dort kannst Du ersehen, ob z.B. eine 5-Jahres-Garantie von dem Händler, bei dem Du die Küche gekauft hast erfüllt wird, oder ob Du Dich direkt an den Hersteller wenden kannst/mußt.