Garantieleistung

Wolfgang 01

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Natürlich muß das da stehen.
Wenn ich als Endverbraucher das auf der Homepage lese, gehe ich davon aus, das es so ist und nicht anders.
Alles andere ist Irreführung.
 

racer

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Interessant sind dazu sicherlich die Blicke in die AGB´s und den Gütepass der Firma Störmer ... sehr schön finde ich diesen Satz:

7.5. Störmer ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport ,
Wege , Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht in für Störmer unvorhersehbarer Weise dadurch erhöhen,
dass der Liefergegenstand vom Besteller nach einem anderen Ort als dem vereinbarten Ort der Ablieferung verbracht wurde.


Was im Umkehrschluss wohl bedeutet, wenn die Ware vom Lager zum Endkunden geschafft wurde...

mfg

Racer
 

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  • Küchengütepass Störmer.pdf
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moebelprofis

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es muss nicht da stehen. Das ist selbstverständlich, da wie gesagt der Hersteller mit dem Endkunden in keiner Vertragsbeziehung steht.

Ruf mal beispielsweise bei Hersteller xyz an und versuche was zu bestellen - wird dir als Endkunde nicht gelingen (bei den meisten zumindest). Die Kundenkette ist einzuhalten, auch und gerade bei Gewährleistungsansprüchen.
 

Wolfgang 01

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das ist schon klar das ich beim Hersteller als Endkunde nix bestellen kann. Okay, bei einigen geht es, aber die lassen wir jetzt mal weg.
 
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