Garantie/Rechnung bei Ausstellungsstücken?

duif

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Hallo zusammen,
was ist bei Ausstellungsstücken von Einbaugeräten eigentlich üblich, bekommt man eine normale Rechnung, um die volle Herstellergarantie in Anspruch nehmen zu können? Oder ist es doch irgendwie ein Gebrauchtverkauf mit nur noch Restgarantie / Händlerkulanz?
Danke + Gruß!
 

martin

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Barsinghausen
AW: Garantie /Rechnung bei Ausstellungsstücken?

Sind es reine Ausstellungsgeräte maximal mit Messeschaltung, greift die volle Garantie/Gewährleistung. Stammen die Geräte aus einer Funktionsküche (sind also benutzt worden), ist es ein Gebrauchtgeräteverkauf. Hier reduziert sich die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren auf eines. Die meisten Gerätehersteller zeigen sich aber auch hier kulant.
 
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