AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung
Eigentlich nichts anderes, als Du bereits gemacht hast.
Du solltest Dir überlegen, ob Du tatsächlich einen Rücktritt gerichtlich durchsetzen willst, denn ich kann mir nicht vorstellen, das der Verkäufer so einfach dabei mitmacht.
Andererseits kann ich schon verstehen, das Du mit dem aktuellen Zustand so nicht zufrieden bist.
Ich würde an Deiner Stelle zunächst beim Verkäufer (oder einem sonst zuständigen Mitarbeiter) anrufen und solange nerven, bis mir innerhalb dieses Telefonats eine Frist genannt wird, innerhalb derer die Mängel beseitigt werden.
Sofern ich mit dieser Frist leben könnte, würde ich ein Schreiben aufsetzen, in dem ich mich auf die genannte Frist berufe und gleichzeitig mitteilte, das ich für den Fall, das die Mängel nicht innerhalb dieser Frist erledigt werden, ich vom Kaufvertrag zurücktreten würde.
Wenn ich mit der genannten Frist nicht leben könnte, würde ich das ebenfalls mitteilen, in dem Schreiben eine mir zumutbare Frist nennen und ansonsten dieselben Rechtsfolgen androhen wie im ersten Schreiben.
In beiden Fällen würde ich jedoch darauf hinweisen, das ich erwarte, das die mir entstandenen Mehraufwändungen und Einschränkungen in einer angemessenen Weise vergütet werden. Hier würde ich das Möbelhaus auffordern, mir einen entsprechenden Vorschlag zu machen.
Das würde ich machen