Freche Forderung! Wie viel kann sie für eine gebrauchte Küche verlangen?

mila9696

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Hallo,

ich bin derzeit auf Wohnungssuche und habe ein Angebot einer Genossenschaft bekommen. Alles schön und gut, die Wohnung gefällt mir vom Schnitt und Miete super gut. Die Vormieterin hatte die Wohnung im Rohbau angemietet. Sie rechnete mir bei der Besichtigung vor, dass sie insgesamt 4000€ für Einbauküche und Laminat von mir haben möchte. Was mir deutlich zu viel ist, da ich Studentin bin. Ich sagte, dass ich es mir überlegen muss..

Kleine 45 qm Studentenwohnung für knapp 400€ Miete!

Am nächsten Tag hat die aktuelle Mieterin bei der Genossenschaft angerufen und dort voll den Aufstand gemacht und behauptet, dass ich alles rausreißen wolle, was ich so ja nie gesagt habe. Man muss sich nur auf einen fairen Preis einigen. Jetzt hat die Mietergenossenschaft mir gesagt, dass ich um die Wohnung zu bekommen, die Küche und den Boden der Vormieterin übernehmen MUSS. (Was so eigentlich auch nicht rechtens ist denke ich...)

Nun hat sie mir gestern nochmal konkrete Preise geschickt (Belege folgen bis heute Abend)

Ihre Küche hat neu 3550€ gekostet und ist 2 Jahre alt und wurde nach Maß eingebaut. (Herd, Geschirrspüler und ein paar Schränke. (Sie hat also quasi imm ersten Preis von mir wieder ihren Neupreis der Küche verlangt).

Nun hat sie mir heute geschrieben, sie möchte 2500€ für die Küche haben.

Für das Laminat (was mir nicht gefällt) möchte sie 400€ haben (ca. 30 qm Boden). (Ich hätte selber für neues Laminat nur 280€ Materialkosten)

Das sind doch utopische Preise oder irre ich mich da? Werde heute zur Genossenschaft gehen und denen von ihren Vorstellungen berichten. Bräuchte noch ein paar außenstehende Meinungen dazu..
 

mozart

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Hi,
wenn Du die Wohnung wirklich haben willst-unterschreib (nur!) den Mietvertrag und übernimm die Küche danach trotzdem nicht.
Das wird natürlich nicht nett, ist aber eine zulässige Vorgehensweise. Die Koppelung des Mietvertrag an die Übernahme der Küche der Vormieterin hingegen nicht.
VG,
Jens
 

Sommerfrucht

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Ich würde versuchen der Genossenschaft sehr schnell im persönlichen Gespräch klar zu machen, dass du eine optimale Mieterin bist und denen mitteilen, dass du alles andere fair mit der Vormieterin klärst. Sollte die Genossenschaft dir einen Mietvertrag anbieten/mit dir machen, sofort den Mietvertrag unterschrieben und du bist der Vormieterin zu gar nichts verpflichtet. Ob die Genossenschaft dich rechtlich mit der Begründung ablehnen kann? Ich denke nicht. Es ist aber ja sicher auch eine Frage, ob es Mitbewerber gibt, da könnte die Genossenschaft ja auch sagen, Wohnung ist jetzt schon weg. Die Küche wird wohl nicht mitvermietet? Denn die Genossenschaft hat eigentlich mit dem Vertrag zwischen Dir und der Vormieterin nichts zu tun.

Wie Mozart schon sagte, die Übernahme zu koppeln ist rechtlich nicht sauber - dies evtl. auch der Genossenschaft gegenüber andeuten...da braucht es Fingerspitzengefühl...bei einem privaten Vermieter würde ich das nicht machen, einer Genossenschaft könnte daran gelegen sei, nicht mit solchen unsauberen Kopplungsgeschäftsverdacht in Verbindung gebracht zu werden.

Der Vormieterin würde ich anbieten den Zeitwert der Küche zu zahlen, wenn sie dir gefällt und gut aufgeteilt ist. Ich denke das es da auch Rechtsvorschriften gibt, sehr viel mehr als den Zeitwert darf die Vormieterin nicht verlangen, du könntest dann sogar Geld zurückfordern: wenn möglich alles schriftlich machen. Der Neupreis ist auf keinen Fall gerechtfertigt, zumal die Garantie der Geräte wahrscheinlich abgelaufen ist? Andererseits: würdest du für 2,5TSD eine gleichwertige Küche bekommen, noch dazu so bequem?
 
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mila9696

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Die Wohnung ist in Deutschland.

Ja die Zuständige von der Genossenschaft hat mir gesagt (nachdem die Mieterin da so einen Aufstand gemacht hat), dass es für sie eine Bedingung wäre, um die Wohnung zu bekommen. Das Herausreißen von Boden und Küche wäre unwirtschaftlich.

Normalerweise hätte die Genossenschaft daran ja aber gar kein Interesse. Die sehen ja nichts von dem Geld für die Möbel.

Ich hab mir eigentlich selber die Grenze gesetzt von 50% des Neupreises - also 1750€. Ich kann nichts dafür, dass sie sich so eine teure Küche in eine Mietwohnung einbauen lässt.

Ich habe außerdem erfahren, dass ich keine Garantie mehr auf die Küche habe. Außerdem ist sie plötzlich doch 3 Jahre alt und nicht 2.
 
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mozart

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Hi,
wichtig ist jetzt das richtige Timing und daß Du weißt, was Du sagt und was nicht.
Gegenüber der Genossenschaft im Grunde so wenig wie irgend möglich. Wenn die fragen, dann ganz allgemein, daß Du in Kontakt mit der Vormieterin bist und sicher einig wirst.
Gegenüber der VM muß Du ja nur Zeit gewinnen, bis der Mietvertrag unterschrieben ist. Er darf natürlich nichts bez. Küche und Boden enthalten.
Daß das hier ohne juristische Details allenfalls Mutmaßungen sind, weißt Du, oder?

VG,
Jens
 

mila9696

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Dafür ist es jetzt wohl schon zu spät. Die Zuständige von der Genossenschaft hat mir gesagt, dass die Übernahme von Küche und Boden für sie eine Bedingung ist, um die Wohnung zu bekommen. Dann kann ich ja jetzt nicht unterschreiben und dann sagen: Ja nö einmal alles rausreißen bitte. :kfb:
 

tantchen

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Nur das was schriftlich drinsteht zählt. Wenn von der Übernahme nichts drinsteht, kanns auch keiner verlangen. Und wenn Du sagst, Du übernimmst alles, man müsse sich nur noch über den Preis einigen...

Ist halt auch die Frage, wie sinnvoll es ist, sich gleich von Beginn an mit dem Vermieter zu streiten.
Aber solange alle potentiellen Mieter davor zurückschrecken, solche Forderungen zu zahlen, bist ja noch im Rennen. Die alte Mieterin ist ja dann irgendwann in der Klemme, auziehen zu müssen und es gibt noch keinen Nachmieter. Was dann? Glaube kaum, dass die Gesellschaft das Zeug kauft und dann mitvermietet...
 

Sommerfrucht

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Dann biete der Vormieterin deinen Preis an aber lass dir Rechnung der Küche zeigen - vielleicht werden es dann ja noch mehr Jahre.
Und übergebe kein Geld, bevor du nicht den unterschriebenen Mietvertrag hast.
Weil du wegen "so teure Küche" schreibst. Wie klein ist die Küche denn? Da kann nämlich schnell so ein Preis zusammenkommen, ohne dass es sich um besonders teure Küchenmöbel handelt.
 

mozart

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Hi,
gerade bei einer GeNo hätte ich wenig Sorge, daß die Auseinandersetzung zu Beginn mittelfristig ein Problem bleibt. Wer soll denn das persönlich nehmen?
Anders wäre mit einem privaten Vermieter, evtl. noch im selben Haus...
VG,
Jens
 

minimax

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Ich fürchte, es ist leider immer eine Frage von Angebot und Nachfrage, und der Markt
regelt, was wer wann wo und von wem verlangen kann, und was nicht.

Wenn preisgünstige Mietwohnungen rar und begehrt sind, und es sehr viele Mitbewerber um die Wohnung gibt, kann der Vermieter auswählen, an wen vermietet wird. Und wenn andere die Küche und den Boden zu übernehmen bereit sind, und Du nicht, wird ein anderer einziehen, schätze ich.
 

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