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Hallo zusammen,
ich hätte gerne eine Meinung zu meinem Sachverhalt. Ich weiß, dass das Thema Küchenmeter nervig ist, aber es gibt ja offensichtlich immer wieder neue Fälle.
Folgende Punkte finde ich fragwürdig:
1. Die Kücheninsel wird in der Skizze (siehe Bild im Anhang) des Verkäufers nur mit drei Metern angenommen und so auch berechnet. Es handelt sich um schmälere Schränke nur mit Türen. Sollten in der Musterberechnung nicht richtigerweise 2 x 3m berechnet werden und die fehlenden Oberschränke wieder abgezogen werden? In der aktuellen Kalkulation wird natürlich 2 x 3 Meter berechnet, weil die Schränke standardmäßig tief sind.
2. Im Vertrag steht von Hand geschrieben nicht grifflos und Sondergriffe sind ausgeschlossen. Laut Verkäufer sind im Vertrag nur kurze Stummelgriffe. Woher soll ich wissen was Sondergriffe sind? Mit dem Ausschließen von Grifflos wird doch suggeriert, dass alle anderen Griffe inbegriffen sind.
3. Thema Wangen: Wenn ein Verkäufer mir eine Küche mit Insel skizziert, sagt dass alles inklusive ist und keine Wangen dazu rechnet, dann ist das sich irreführend oder? In der ganzen Ausstellung gibt es keine Insel ohne Wangen bzw. habe ich das noch nie irgendwo gesehen. Zudem kommen angeblich Wangen an eine Wandseite der Küche bei einem bestimmten Typus Schrank. Die Wange wäre also nie sichtbar. Woher soll ich bei Kauf wissen, dass bestimmte Schranktypen Aufpreise bedingen, wenn der Verkäufer mir sagt, dass alle Schranktypen inklusive sind?
4. Im eigentlichen Vertrag ist keine Skizze der geplanten Küche. Müsste hier eine Zeichnung festgehalten sein? Ist die Küche sonst vielleicht nicht ausreichend für einen Vertrag beschrieben?
Ich würde mich über eure Einschätzung freuen.
Gruß
Michael
ich hätte gerne eine Meinung zu meinem Sachverhalt. Ich weiß, dass das Thema Küchenmeter nervig ist, aber es gibt ja offensichtlich immer wieder neue Fälle.
Folgende Punkte finde ich fragwürdig:
1. Die Kücheninsel wird in der Skizze (siehe Bild im Anhang) des Verkäufers nur mit drei Metern angenommen und so auch berechnet. Es handelt sich um schmälere Schränke nur mit Türen. Sollten in der Musterberechnung nicht richtigerweise 2 x 3m berechnet werden und die fehlenden Oberschränke wieder abgezogen werden? In der aktuellen Kalkulation wird natürlich 2 x 3 Meter berechnet, weil die Schränke standardmäßig tief sind.
2. Im Vertrag steht von Hand geschrieben nicht grifflos und Sondergriffe sind ausgeschlossen. Laut Verkäufer sind im Vertrag nur kurze Stummelgriffe. Woher soll ich wissen was Sondergriffe sind? Mit dem Ausschließen von Grifflos wird doch suggeriert, dass alle anderen Griffe inbegriffen sind.
3. Thema Wangen: Wenn ein Verkäufer mir eine Küche mit Insel skizziert, sagt dass alles inklusive ist und keine Wangen dazu rechnet, dann ist das sich irreführend oder? In der ganzen Ausstellung gibt es keine Insel ohne Wangen bzw. habe ich das noch nie irgendwo gesehen. Zudem kommen angeblich Wangen an eine Wandseite der Küche bei einem bestimmten Typus Schrank. Die Wange wäre also nie sichtbar. Woher soll ich bei Kauf wissen, dass bestimmte Schranktypen Aufpreise bedingen, wenn der Verkäufer mir sagt, dass alle Schranktypen inklusive sind?
4. Im eigentlichen Vertrag ist keine Skizze der geplanten Küche. Müsste hier eine Zeichnung festgehalten sein? Ist die Küche sonst vielleicht nicht ausreichend für einen Vertrag beschrieben?
Ich würde mich über eure Einschätzung freuen.
Gruß
Michael
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