Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Nice-nofret

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AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

.. die Bank macht das nicht Gratis! Die Kosten (Zinsen & Gebühren) zahlt das Küchenstudio (die Kosten liegen schätzungsweise bei 5-8% der Vertragssumme)

Ich würde da nochmal Nachverhandeln und anbieten, bar zu zahlen.
 

jemo_kuechen

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AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Die Laufzeiten für 0% Finabzierungen laufen in der Regel 12 bis max. 24 Monate. Also sind Kosten, für das Studio, überschaubar. Aber in der Regel geringer als eine harte Nachverhandlung und der Kunde bekommt das Gefühl wieder einmal etwas umsonst erhalten zu haben.
 

Angelika95

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AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Bei höheren Summen lohnt es sich immer, sich selber z.B. von der Hausbank ein Vergleichsangebot ein zu holen und dann kann man sehen, ob die *0%* Finanzierung wirklich günstiger wird, als die Küche bar zu bezahlen und das Geld bei der Bank zu leihen. Im Zuge von Baufinanzierungen kommt man doch eigentlich noch recht günstig ans Geld.
Sollte man das Geld so wie so schon haben, dann anbieten, gegen Abzug von ein paar Prozent doch bar zu bezahlen.

Ich denke auch mal, das die meisten kleineren Firmen pleite gehen, weil die Kunden nicht oder nicht fristgerecht zahlen und kann sehr gut verstehen, wenn die wenigstens eine Anzahlung wünschen. Man selber verschickt ja auch nichts mehr, ohne vorher das Geld erhalten zu haben, z.B. über Flohmärkte etc.
 

ichbins76

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AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Hat noch jemand einen Tipp zum Thema Bürgschaft bei Finanzierung? Notwendig oder nicht?
 

jemo_kuechen

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AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Eine Bürgschaft erhält man für eine geleistete Anzahlung. Wenn ich bei einer Finanzierung eine Anzahlung leiste kann ich für diese eine Bürgschaft verlangen. Ansonsten macht die Bürgschaft keinen Sinn, denn die Tilgung des Kredites beginnt erst mit dem ordnungsgemäßen Erhalt der Ware.
 

kuechentante

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AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Es dürfte sich hierbei um ein sogenanntes "verbundenes Geschäft " handeln.
(Ware und Finanzierung über einen Tisch)
In der Regel fragt die finanzierende Bank ja die Kaufvertragsnummer ab, und wenn dieser nicht erfüllt werden kann , ist ja damit auch die Finanzierung hinfällig. Andersrum , kommt die Finanzierung wegen z-Bsp mangelnder Bonität nicht zustande , dann ist auch der KV hinfällig.

Dies ist keine Rechtsberatung.

Wir hatten so einen Fall noch nicht, daher werde ich mal bei unserer Bank nachfragen, wie sichs dann verhält.

Achso : Es soll ja auch sowas wie eine Erfüllungsbürgschaft geben. (ist in der Baubranche üblich)
 

ichbins76

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AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Ich danke euch. Jetzt fühle ich mich etwas sicherer für den Termin nachher. :-)
 
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