AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"
Es steht auch kein %-Satz etc. über Anzahlungshöhe im Vertrag?
Beherzigt auch Cookis Ratschlag. Dann müßt ihr nämlich die Bürgschaftsaktivitäten
vornehmen.
So nach dem Motto
"Wir verstehen ja, dass Sie auch Sicherheit wollen, Sie müssen aber auch verstehen, dass wir Sicherheit haben wollen. 2 Möglichkeiten, Sie geben uns eine Bürgschaft über eine Anzahlung von 8000 Euro oder wir stellen eine Bankbestätigung unserer Bank zur Verfügung, dass das Geld unsererseits zur Verfügung steht und wir zahlen ohne eine Bankbürgschaft erst bei Wareneingang und abgeschlossener Montage am gleichen Tag."
Eine dritte Variante wäre vielleicht, das komplette Geld wird auf ein gesondertes Konto eingezahlt, wo ihr nur gemeinsam, du und das
Küchenstudio , Zugriff habt. Wenn die Montage erfolgt ist, erfolgt die Freigabe. Wenn es Fehler in der Montage gibt, gebt ihr halt nur Zustimmung zur Freigabe eines berechtigten Betrages. Ein Konto ist ja schnell eröffnet. Hier muss man allerdings zugestehen, dass im Zweifel ein Kunde das Geld einfach nicht freigibt. Aber immerhin kann der Kunde das Geld ohne Zustimmung Küchenstudio auch nicht anderweitig ausgeben, und das Küchenstudio auch nicht.
So eine Variante kann man wohl auch mit Notar und einem Anderkonto machen. Wobei das vielleicht echt übertrieben ist.