Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

kuechentante

Spezialist
Beiträge
6.320
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

@ Magniolia !
Da haste recht !
Hier läuft das Thema glaub ich gerade parallel.

@ Admins !
Könnt Ihr das zusammenfassen ?
 

Magnolia

Mitglied

Beiträge
6.880
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Nö, parallel würde ich nicht sagen, eher allgemein und konkretes Problem, ich denke aber, dass das Amy richtig helfen wird.
Ich meine bei 60 % Anzahlung??????
 

menorca

Moderatorin

Moderator
Beiträge
19.812
Wohnort
München
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Ich verlinke in Amys thread einfach mal hier her.

Wer später über die Suchfunktion nach Bankbürgschaft sucht, findet dann beides.
 

Moeriee

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
206
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

So, jetzt haben wir ein Problem! Seit Anfang der Woche ist unsere KFB wieder aus dem Urlaub zurück. Da bisher keine Anzahlung bei ihr eingegangen war, hat sie mir heute mitgeteilt, sie bräuchte dann wohl doch eine Anzahlung von mind. 8.000€. Am besten so schnell wie möglich, damit der Liefertermin eingehalten werden könnte. :-\ Die Küche kostet insg. 20.921€. Sie konnte nicht so recht verstehen, dass ich eine Sicherheit wollte. Ich hatte das Gefühl, sie denkt, ich wollte ihr was unterstellen. Sie betonte immer wieder, dass sie ein gesundes, kleines Familienunternehmen wären. Ich habe derzeit keine Zweifel daran, dass dem so ist und wollte auch nichts unterstellen. Andererseits erwartet sie von mir ja auch, dass wir die Zahlung leisten, damit wir nicht noch kurzfristig abspringen. Sie bot mir an, mir eine Rechnung für die Anzahlung auszustellen. Aber bringt mir das was? Wie gehe ich denn da jetzt sensibel, aber bestimmt vor? Welche Möglichkeiten der Absicherung für uns gibt es denn?
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.699
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Marie, bitte um die Bürgschaft und sage gleich, dass du die Bürgschaftskosten übernimmst. 8000 Euro ohne Sicherheit würde ich nicht so einfach ausgeben. Es sind immerhin rund 40 %. Und eine Rechnung ist selbstverständlich aber keine Sicherheit.
 

Moeriee

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
206
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Ich hab' das mit meinem Mann eben auch so besprochen! Alles andere würde mir Bauchschmerzen machen.

Kann die KFB das ablehnen? Ich weiß, man sollte sich nicht über ungelegte Eier Gedanken machen, aber was wenn sie mir dann sagt, dass sie das nicht macht? Ich meine, der Kaufvertrag ist ja nun schon unterschrieben. Und wenn sie mir jetzt schon sagt, das Geld müsste bald auf dem Konto sein, um die Liefertermine einhalten zu können... :-\ Ich hatte nie Grund zu zweifeln, aber das hat mich irgendwie verunsichert.
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.699
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Steht in eurem Kaufvertrag irgendetwas von Anzahlung?
 

Cooki

Team
Beiträge
8.940
Wohnort
3....
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Hallo Marie,

das klingt ja so, als wenn der Händler nur Ware bekommt, wenn er Sie vorher bezahlt.:-\

Kann er ggf. darum keine Bankbürgschaft zur Verfügung stellen?

Ich würde auf die Bürgschaft bestehen. Alternativ kannst Du dem Studio eine Bankbestätigung Deiner Bank anbieten, dass das Geld Deinerseits zur Verfügung steht und Du ohne Bankbürgschaft erst bei Wareneingang und abgeschlossener Montage am gleichen Tag bezahlst.

Eine Sicherheit für das Studio ist das aber auch nicht.
 

Moeriee

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
206
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Nein, im Kaufvertrag steht zur Anzahlung nur, dass man uns auf diese 3% Skonto einräumt, auf den Restbetrag dann 2%. Die AGB der Schreinerei habe ich mir eben auch noch mal durchgelesen. Nix zu finden, bzgl. einer Anzahlung. :read:

Cooki, ich will dem Küchenstudio gar nichts unterstellen. Bis zu einem Betrag von 2.500€ hätte ich ja gar nix gesagt. Das hätte ich, vielleicht naiv, - trotz allem - ohne Bankbürgschaft überwiesen. Aber als die E-Mail vorhin reinflatterte und da stand, ich möge doch bitte 8.000€ überweisen... Puh! :-\ Wie gesagt: Ich habe bisher keinen Grund gehabt, irgendwie zu zweifeln. Die Schreinerei hat hier einen sehr guten Ruf, die Küchen, die ich bis dato gesehen habe, sind er absolute Knaller und die Leute sind supernett. Deshalb hoffe ich auch, dass es so bleibt, auch wenn ich jetzt darauf bestehe. Wir müssen noch mal mit der KFB sprechen. Ein Nein hat es ja noch nicht gegeben, aber ich habe Angst, dass wir auf Unverständnis stoßen, wenn wir mit dieser Forderung um die Ecke kommen, denn es wird so aussehen, als ob wir misstrauisch wären. Nur wie heißt es so schön: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!" Bei so einem hohen Betrag könnte ich nicht mehr ruhig schlafen, bis die Küche tatsächlich steht.
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.699
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Es steht auch kein %-Satz etc. über Anzahlungshöhe im Vertrag?

Beherzigt auch Cookis Ratschlag. Dann müßt ihr nämlich die Bürgschaftsaktivitäten
vornehmen.

So nach dem Motto

"Wir verstehen ja, dass Sie auch Sicherheit wollen, Sie müssen aber auch verstehen, dass wir Sicherheit haben wollen. 2 Möglichkeiten, Sie geben uns eine Bürgschaft über eine Anzahlung von 8000 Euro oder wir stellen eine Bankbestätigung unserer Bank zur Verfügung, dass das Geld unsererseits zur Verfügung steht und wir zahlen ohne eine Bankbürgschaft erst bei Wareneingang und abgeschlossener Montage am gleichen Tag."

Eine dritte Variante wäre vielleicht, das komplette Geld wird auf ein gesondertes Konto eingezahlt, wo ihr nur gemeinsam, du und das Küchenstudio , Zugriff habt. Wenn die Montage erfolgt ist, erfolgt die Freigabe. Wenn es Fehler in der Montage gibt, gebt ihr halt nur Zustimmung zur Freigabe eines berechtigten Betrages. Ein Konto ist ja schnell eröffnet. Hier muss man allerdings zugestehen, dass im Zweifel ein Kunde das Geld einfach nicht freigibt. Aber immerhin kann der Kunde das Geld ohne Zustimmung Küchenstudio auch nicht anderweitig ausgeben, und das Küchenstudio auch nicht.

So eine Variante kann man wohl auch mit Notar und einem Anderkonto machen. Wobei das vielleicht echt übertrieben ist.
 

kuechentante

Spezialist
Beiträge
6.320
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Wenn keine Einigung zu erzielen ist, würde ich nur max. 2000,00 €anzahlen (Sicherheitsleistung ), den Rest dann Zug um Zug.
Auf Skonto zu verzichten ist dann allemal besser als 8000,00 € in den Sand zu setzen.

Wenns ne Schreinerei ist, kann ich mir das so erklären, daß reine Handwerksbetriebe sich vielleicht mit dem ganzen kaufmännischen Kram nicht so auskennen oder sich damit nicht befassen wollen.Im Handwerk zählt ja wie in guten neuen Zeiten oft noch Handschlag. Das merke ich immer , wenn ich mit meinem Schwager unterhalte , der hat ne Lackiererei und davon nix Ahnung, und dem ist das alles zuviel Bürokram.
 

Michael

Admin
Beiträge
18.377
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Hallo Marie,

letztlich ist es so, daß zur Anzahlung, egal welchen Betrages, keine rechtliche Verpflichtung besteht. Guter Name und guter Ruf sind eine tolle Sache, haben aber mit dieser Geschichte nichts zu tun. Auch der beste Händler kann in finanzielle Schieflage geraten. In dem Fall ist der Anzahlungsbetrag, also dein Geld, weg.

Wenn der Händler keine Bürgschaft zur Verfügung stellt, stellt sich die Frage warum nicht? Bekommt er keine? Dann wäre deine Skepsis doch gerechtfertigt.

Wenn der Händler die Vertrauensbasis ins Spiel bringt, sollte gleiches Recht für beide Seiten gelten. Ich würde ihm mitteilen, daß ich auf die 1% Preisvorteil pfeife und keine Anzahlung leiste. Wenn er dringend Geld benötigt soll er zur Bank gehen. Das machst du auch so. ;-)
 

Hemerocallis

Mitglied

Beiträge
180
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

meinKFB hat auch erst etwas rumgeeiert, wollte 50% Anzahlung, das hätte ich nur mit Bankbürgschaft getätigt, hätte auch die Kosten getragen, da hat er zuerst eingewilligt auf einmal aber einen andren Vorschlag gemacht: 1000 Euro Anzahlung nach Vertragsunterzeichung, die rstl. 50 %1 Woche vor Lieferung, da standen die Geräte als auch die Küche schon in seinem Lager, (im Fall der Fälle hätte ich also Material für mein Geld geholt) und der Rest nach Abnahme.
Mein Tip, einfach offen darüber reden, meist findet sich für alle eine gute Lösung

L G die Hemo
 

Moeriee

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
206
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Die 8.000€ sind jetzt auf unserem laufenden Konto und so langsam musste ich mich wohl mal mit der KFB in Verbindung setzen. Das hab' ich eben auch per E-Mail getan. Sie hat um E-Mailkontakt gebeten, weil sie sich dann besser einteilen kann, wann sie was bearbeitet. Ich habe echt ein blödes Gefühl, weil ich denke, ich würde die KFB mit dieser Bitte evtl. beleidigen. Aber ich habe auch mit in die Mail geschrieben, dass es für mich selbstverständlich ist, dem Küchenstudio eine Sicherheit zu geben und dass es deshalb auch legitim sein sollte, uns ebenfalls eine Sicherheit zu bieten. Ich bin gespannt auf ihre Antwort! :-\
 

Moeriee

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
206
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Alles gut! Die KFB hat sofort zugesagt. Bisher hat sie das zwar bei Privatkunden noch nicht gemacht, aber sie war sofort bereit, das Ganze in die Wege zu leiten. Sie kannte sich auch mit den Kosten und dem Ablauf sehr gut aus. :2daumenhoch: Ich bin erleichtert, dass es da kein Problem gibt.
 

ichbins76

Mitglied

Beiträge
33
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Hallöchen!

Darf ich meine frage hier mal anhängen?

Uns wurde eine 0%-Finanzierung ohne Anzahlung und ohne irgendwelche Extrakosten (auch keine Versicherung) angeboten vom Küchenstudio .

Nach meinem Verständnis läuft das dann so, dass wir einen Kredit mit einer Bank haben und den natürlich auch tilgen müssen - und das Küchenstudio von der Bank sofort den kompletten Kaufpreis erhält.

Wenn jetzt (theoretisch) das Küchenstudio pleite ginge, hätten wir doch immer noch den Kredit an der Backe - ohne eine Lieferung der Küche zu erhalten im schlimmsten Fall. Oder versteh ich das falsch?

Sollte man / kann man also auch bei 0 Anzahlung, 0% Finanzierung eine Bankbürgschaft des Küchenstudios anfragen? ???
 

Magnolia

Mitglied

Beiträge
6.880
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Auch bei einer 0 % Finanzierung zahlst Du m.M. nach drauf, da Du nicht den selben Preis bekommst wie bei einer Barzahlung / bzw. Rechnungsstellung.

(Vergleiche dies z.B. mit einem Autokauf, hier bekommst Du auch nur einen guten endverhandelten Preis, wenn der Kauf ohne Kredit läuft)

Ich weiß, das war nicht die Frage, aber nur zum Überlegen!
 

Michael

Admin
Beiträge
18.377
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

Im Regelfall erhält das Studio den Kaufpreis erst wenn du die Küche hast. So sollte es zumindest sein.
 

ichbins76

Mitglied

Beiträge
33
AW: Fragen zum Thema "Anzahlung und Bankbürgschaft"

@Magnolia: Der Barzahlungs-Kaufpreis wurde uns genannt und auch schon mehrfach nach unten korrigiert, als wir immer noch zögerten. Dann erst bot uns der Chef der Filiale die 0%-Finanzierung an. Ich denke, das passt schon.

@Michael: Das wäre ok, wenn die Bank dann quasi treuhänderisch handeln würde. Aber das müssten wir sicherstellen. *denk*
 
Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben