Frage zu Gaskochfeld und Frischluftzufur / erforderlicher Raumgröße

Tempo

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Kennt sich jemand hier mit den Vorschriften zur Aufstellung von Gasherden bzw. Kochfeldern aus?

Denn so ohne weiteres kann man offensichtlich (und auch logischerweise) einen (leistungsstarken) Gasherd nicht überall aufstellen.

Ich möchte nämlich in meiner kleinen Küche (16,5 Kubikmeter Volumen), allerdings mit Fenster und Durchgang zum Wohnraum (der wiederum mit Lüftungsgitter über einem Fenster und Tür zum Garten) evtl. ein Gaskochfeld installieren lassen, daß eine Gesamtleistung von 17,6 kW hat.


Bei meiner Suche nach Informationen habe ich nun folgendes gefunden:

Die Anforderungen an den Aufstellraum (Küche)
Der Gasherd bezieht einerseits seine Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum, andererseits gibt er die entstehenden Abgase an den Raum ab. Daher müssen einige Vorschriften eingehalten werden.

Die Raumgröße, in dem der Gasherd aufgestellt wird, muß bezogen auf eine Leistung von 11 KW, mind. 20 m3 betragen.
Weiterhin muß der Aufstellraum eine Tür ins Freie aufweisen, oder ein Fenster, das geöffnet werden kann.

(...)

http://www.technikservice24.de/80256A380053F5c9/FrameByKey/UHON-4PJMCV-DE-p

und

Gassicherheit

Sicherheitshinweise für Heiz- und Warmwassergeräte

Aufstellbedingungen

Bei den Bestimmungen für die Aufstellung und Installation von Gasgeräten müssen Sie bzw. der von Ihnen beauftragte Fachmann, vor allem zwei Dinge beachten, zum einen muss genügend Verbrennungsluft zugeführt werden und zum anderen müssen die Abgase zuverlässig ins Freie abgeführt werden. Denn die Funktion eines Gasgerätes beruht auf einem Verbrennungsprozess, für den Luft notwendig ist und bei dem Abgase entstehen.

Grundsätzlich können Sie eine Gasfeuerstätte bis zu einer Nennwärmeleistung von 35 kW in jedem Raum der Wohnung, im Keller oder auf dem Dachboden aufstellen, wenn Sie zwei Dinge beachten:
Zum einen muss das sichere Betriebsverhalten im Anfahrzustand und zum anderen die sichere Verbrennungsluftzufuhr gewährleistet sein.

(...)

Sichere Verbrennungsluftzufuhr

Laut DVGW-TRGI gibt es verschiedene Möglichkeiten, um eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr zu gewährleisten.
Zum einen kommen Öffnungen ins Freie in Betracht. Das Regelwerk schreibt hierfür eine Öffnung mit 150 c m2 Querschnitt oder zwei Öffnungen von je 75 c m2 Querschnitt vor.

Sollten die Öffnungen nicht im Aufstellraum angebracht werden können, so können sie auch im Nebenraum liegen, wenn zwischen beiden Räumen eine Verbindung besteht.

Eine ausreichende Luftzufuhr lässt sich darüber hinaus über Außenfugen und ein ausreichendes Raumvolumen erzielen.
So muss der Aufstellraum über Fenster oder Außentüren verfügen und ein Volumen von mindestens 4 m3 je 1 kW Nennwärmeleistung der Gasfeuerstätte haben.

Wird das geforderte Raum-Leistungs-Verhältnis nicht erreicht - weil der Aufstellraum zu klein ist oder keine Fenster und Türen besitzt - können auch andere Räume in derselben Wohnung herangezogen werden. Hierbei kommt es darauf an, dass diese Räume lufttechnisch mit dem Aufstellraum verbunden sind. Als Verbindung bieten sich entweder Fugen oder Öffnungen in den Zwischentüren an.

http://gps.sozialnetz.de/global /show_document.asp?id=aaaaaaaaaaaaeqj
 
Einmal heist es Raumgröße bei 11kW min 20 Kubikmeter und Öffnungen ist Freie,
im anderen Text (der sich allerdings auf Gas Heizgeräte bezieht - aber wohl auch bei Gasherden Anwendung finden dürfete) können entweder Öffungen ins frei oder ein entsprechend großer Raum ausreichende Frischluftzufuhr gewährleisten.

Allerdings muß im 2ten Text der Raum bei 11 kW nicht 20 sondern 40 Kubikmeter betragen. Dafür kann hier ein Nebenraum - mit Verbindung zur Küche - zur Berechnung herangezogen werden.
Allerdings scheint ein Fenster nicht als Öffnung im Sinne der Verordnung zu gelten.

Irgendwie stehe ich nun etwas auf dem Schlauch, ob so ein Gaskochfeld bei mir überhaupt möglich ist.

Geht das bei 16,5 Kubikmeter trotz Fenster gar nicht?
Oder brauche ich ganzjährig offene Öffnungen nach draußen?
Geht das doch, wegen angeschlossenem Wohnzimmer (ca. 63 Kubikmeter)?

Gut, die volle Leistung wird in der Praxis sicher nie abgerufen werden. (alle Brenner 4 x 4,4 kW voll auf)

Aber kann der Installateur (oder muß er sogar) den Einbau verweigern?


Nachdenkliche Grüße

Tempo

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AW: Frage zu Gaskochfeld und Frischluftzufur / erforderlicher Raumgröße

Hallo Tempo,

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