Fehlerhafte Arbeitsplatte

Nudelholz

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Guten Tagen, liebe community,
es geht noch einmal um die fehlerhafte Arbeitsplatte in U-Form, die beim Einbau meiner neuen Küche am 28.02.2012 (falsche Stärke) nicht montiert werden konnte. Nachdem ich am 02.04.2012 das Küchenstudio in Verzug gesetzt habe, wurde ich am Tag darauf angerufen. Mir wurde mitgeteilt, dass die "richtige" Arbeitsplatte zwar bereits seit 1 1/2 Wochen zur Verfügung stehe, man aber wegen Erkrankung der Monteure keinerlei Möglichkeiten zum Einbau gehabt habe.
Dies solle nun am 16.04.2012 erfolgen.
Somit leben wir dann seit 7 Wochen im Behelf und Provisorium. Die Schubladen sind wegen der fehlenden Arbeitsplatte vor Staub und Schmutz nicht geschützt, auch sind alle weiteren Küchengegenstände wegen der fehlenden Abstellfläche in der Küche über die ganze Wohnung noch verstreut.
Angezahlt habe ich rd. 63 % des Kaufpreises.
Frage:
Kann ich aufgrund dieser Unannehmlichkeiten eine kleine Wiedergutmachung vom Küchenstudio verlangen und wenn ja, in welcher Höhe?
Gibt es hierzu Urteile?
Danke sagt das Nudelholz :-)
 

Nice-nofret

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AW: Fehlerhafte Arbeitsplatte

Ich vermute mal eher Nein, so wie ich die deutsche Rechtsprechung kenne - die ist nicht Konsumentenfreundlich. (Wenn man sich die US-Auswüchse ansieht, evt. ganz gut so .. gegen einen Mittelweg hätte ich aber auch nichts einzuwenden ;-))
 

jemo_kuechen

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AW: Fehlerhafte Arbeitsplatte

Einen rechtlichen Anspruch hat man nicht, denn man muss dem Studio die Möglichkeit der Nachbesserung gewähren.
Vielleicht kommt ja ein schöner Essengutschein, zuzätzliches Backblech oder so etwas in der Art rüber.
Nur wie heisst es so schön: "Wer ohne Fehler ist, ....."

Frohe Ostern....
 
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