Falsche zu kurze Füße geliefert, trotzdem mit Klötzchen aufgebaut ....

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martin

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Ob es Händler- oder Herstellerfehler war, wissen wir nicht. Ob der Händler vor Montage davon wusste, entzieht sich auch unserer Kenntnis.

Und auch einem Kunden muss von vornherein klar sein, dass ein Einbehalt von 17,5% der Kaufsumme sehr hoch ist.

Also bleib mal auf dem Teppich, Wolfgang.
 

Wolfgang 01

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Ich bleib schon auf dem Teppich.... natürlich ist der Einbehalt schon heftig, keine Frage, aber als Laie muß du die Höhe des Einbehalts nicht wissen. Der Händler hätte dem Kunden ja mitteilen können wieviel Einbehalt korrekt ist. Hat er aber nicht.
Und warum wußte der Händler nichts davon? Als Monteur hätte ich bei ihm angerufen und mir grünes Licht für diesen Aufbau geben lassen. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen das die Monteure ohne den Händler zu informieren diesen Aufbau so gemacht hätten. Schließlich fehlt jetzt die Sockelblende . Diese muß nachgeliefert und montiert werden.
 

martin

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Und wie wären die Forderungen ausgefallen, wenn die Küche wegen zu kurzer Füße erst mehrere Tage später gebrauchsfähig gewesen wäre und die Möbel bis dahin einen Teil der Wohnung blockiert hätten?

Als Laie musst Du sehr wohl eine Vorstellung vom angemessenen Einbehalt haben. Das sehen sogar die Gerichte so. Der Händler kann anbieten, der Kunde muss vor erheblichem Einbehalt (und das sind 17,5% ja wohl) den Händler kontaktieren, um diesem die Chance zu geben einen Kompromiss zu finden.

Kundenfreundlichkeit und Kundenzufriedenheit kann auch ganz schnell zum Bankrott führen.
 

Snow

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Nach einem Telefonat des Aufbauers mit der Möbelfirma hat sich meine Frau darauf eingelassen, dass Klötzchen aus dem überflüssigen Arbeitsmaterial gesägt werden und unter alle Füße gelegt werden.

Was das Telefonat ergeben hat wissen wir nicht und was Aufgrund dessen die Monteure mit der Ehefrau besprochen haben auch nicht. Fakt ist, es wurde der so vorgeschlagenen Montage zugestimmt. Und nun?
 

Wolfgang 01

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Ich kenne kein Urteil welches aussagt das ein Endkunde die Höhe des Einbehalts wissen muß. Es muß angemessen sein, ja. Aber wieviel ist angemessen? Wieviel ist eine Sockelblende inkl. der Montage wert? Woher soll das bitte der TE wissen?
Und, was soll dem TE schon passieren selbst wenn er 700.- einbehalten hat? Der Händler muß ja wohl erst einmal eine Mahnung schicken...
 

Gatto1

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@Wolfgang01: das steht auch nicht im Urteil, sondern im Gesetz (sehr deutlich auch in §641 III S1 BGB).
Wer einen Betrag einbehält, darf diesen nur in angemessener Höhe ansetzen. In der rechtlichen Schlußfolgerung bedeutet das, das derjenige, der den Einbehalt realisieren will dafür verantwortlich ist, das dieser auch angemessen ist - da gibt es nichts dran zu diskutieren.
..und noch eine Kleinigkeit: wenn ein Zahlungstermin vereinbart wurde (z.B. zahlbar bei Lieferung), dann tritt die Fälligkeit mit diesem Termin ein - und wenn nicht gezahlt wird, dann ist der Schuldner automatisch in Verzug.
 

Wolfgang 01

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Ja, Urteil...
aber doch nur wenn hier ein Werkvertrag geschlossen wurde.. oder?. Ist es ein Kaufvertrag zählt doch was anderes.
 

Gatto1

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Nein, beim Kaufvertrag gilt genau dasselbe. Wenn ich mich recht erinnere erfolgt die Herleitung über den § 320 II BGB. Auf jeden Fall ziehen die Gerichte die Berechnung über den 641 auch bei der Anwendung via Kaufvertrag heran (denn dort ist ein Einbehalt überhaupt nicht vorgesehen).

..und außerdem geht die Rechtsprechung bei Küchen inkl. Montage teilweise vom Werkvertrag aus - das ist aber nicht einheitlich.
 

Gatto1

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Wolfgang 01: Der 437 regelt nur Nachbesserung/Rücktritt/Schadenersatz - Der Einbehalt ist da nicht einmal als Möglichkeit erwähnt.
Im reinen Kaufvertragsrecht 433ff ist meines Wissens garnicht vorgesehen, das jemand etwas einbehalten kann wenn der andere schlecht leistet.
 

Berde

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Da der TE mit der jetzigen Lösung nicht glücklich ist, warum soll es nicht möglich sein
die 20 er Füße im Zuge der Sockelmontage zu montieren???

Da die Monteure wie der TE sagt "Klasse" waren, werden die das bestimmt hinbekommen, ist zwar etwas Aufwand, aber bei 20 cm zu bewerkstelligen.

@racer
Was muss ich mir bei Holzklötzen zwischen Füßen und Korpuss vorstellen, wenn dann hätte ich auch unter den Füßen die Klötze gemacht, da hier dann immer noch justiert werden kann.
 

martin

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Das ist sicherlich mit einigem Aufwand möglich, aber jenseits jeder Wirtschaftlichkeit und rein sachlich völlig überflüssig.
 

Michael

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Geiles Thema. :cool:
Ich finde den Einbehalt übrigens nicht zu hoch. Was ist wenn sich der Händler gar nicht mehr meldet und der TE eine Fremdfirma mit der Korrektur beauftragen muss. Dann fallen nicht unerhebliche Lohn- und Anfahrtskosten an.

Und hier bin ich voll und ganz bei Sylvia:
Kundenzufriedenheit ist ein "weicher Faktor" (auweia, ein Gefühl! Präzise gesagt, eine Emotion). Und weil dieser weiche Faktor so völlig belanglos ist, schmeißen große Unternehmen Unsummen aus dem Fenster, um sie abzufragen?

Der TE hat jetzt "nur" 4.000 € investiert. Wißt ihr, ob es "nur" um eine Studentenbude oder eine Ferienwohnung geht? In ein paar Jahren baut er womöglich einen "Palazzo Prozzo", kauft er dann seine neue Küche bei diesem Händler?

Es gibt Erhebungen, nach denen ein zufriedener Kunde im Schnitt ein bis zwei anderen Personen von seiner positiven Erfahrung berichtet. Ein unzufriedener Kunde berichtet im Schnitt zehn anderen Personen von seiner Erfahrung. Das sind Werte aus der analogen Welt...

Man muss auch mal die Objektivität bei Seite schieben können und vernünftig handeln.
 

Berde

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Rein sachlich, jenseits jeder Wirtschaftlichkeit- OK:-)

Da wir die Küche nicht kennen, kann über den Aufwand keine Aussage getroffen werden.

Ich habe als Monteur dieses Problem, finde mit der Kundin eine Lösung um die Küche
aufzubauen.
Der Ehemann ist mit unserem Deal nicht einverstanden.

Da ich eh nochmal hin muss um den Sockel zu montieren, den der KFB??? in der 15 cm Höhe bestellt hat, nehme ich die ebenfalls neu bestellten 20 er Füße mit und tausche diese, Fuß um Fuß, mit den unterlegten Füßen aus.
Dazu nehm ich mir einige Hölzer mit um die Schränke kurzzeitig zu unterbauen.
Dies dürfte bei 20 cm Platz "relativ einfach" zu erledigen sein.

Mein Chef macht noch mehr Sachen die nicht wirtschaftlich sind;-)

Der TE könnte ja mal seine Küche "zeigen":idee2:
 
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racer

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so, und wenn die Füße dann bei der Montage des neuen Sockels getauscht worden sind, ist alles so, wie es hätte werden sollen... der Kunde zahlt die Restsumme, der wirtschaftliche Schaden des Händlers läßt sich in Zinsen für die Frist der Nachzahlung berechnen (nach derzeitigen Zinssätzen und entsprechender Beeilung der Erledigung dürfte das minimal sein) ein dauerhafter Einbehalt ist nicht begründet, schließlich hat der Händler das Recht auf Nachbesserung.

Das sich die Schränke im Fall von Wasseraufnahme in den Klötzen nicht heben, lasse ich jetzt mal so stehen, mit dem Wissen, das früher Granitblöcke damit gesprengt wurden, glaube ich jedoch nicht, dass das Gewicht der Schränke (mögen sie auch vollbeladen sein) ausreichen wird, dass diese in Position bleiben, wenn das Holz quillt.

Aber das müssen wir auch nicht weiter diskutieren, beim Zweittermin einfach die richtigen Füße einbauen und das Holz entfernen.. dann, und somit gebe ich den Kollegen sogar Recht, war das sogar die bessere Lösung für den Kunden, denn die Alternative hätte tatsächlich bedeutet, die Montage abzubrechen und die unfertigen Elemente in der Wohnung zu belassen oder alles wieder zu verladen, was das Möbel auch nicht schöner gemacht hätte.

Für die Zukunft wird der Händler wert darauf legen, ausreichend Füße des Herstellers in den verschiedenen Höhen am Lager liegen zu haben... das spart Zeit, Geld und Nerven ....

mfg

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kingofbigos

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Hallo

Bei uns gab es einen schiefen Raum, wo der Boden am einen Ende 2cm höher war als am anderen. Das wurde erst bei Montage der Küche festgestellt und die gleiche Lösung mit Klötzchen realisiert. Monteur sagte zu mir: Ich hab das jetzt so gemacht, bestell mir einen Satz höhere Sockelfüße und die höchste Blende die es gibt, ich passe das dann vor Ort an. Ohne Diskussionen und ohne Preisnachlass.

Grüße
kingofbigos
 

martin

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Racer,

ich habe noch nicht gehört, das Granitblöcke mit Spanplatte gesprengt wurden.
 

tantchen

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...aber mit gefrierendem Wasser. Vll. muss der TE in seiner Küche ja auch noch damit rechnen...
*Popcornrausholgeräusch* :cool:
 
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