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Die Crux ist doch, dass das Oberflächenfinish beim Haier (vermutlich) Edelstahl enthält und somit die Bezeichnung "Edelstahl" zumindest nicht falsch ist, andernfalls hätte IMHO "edelstahlfarben", "Edelstahlfinish", "Edelstahl-Optik" o.ä. stehen müssen.Hier irrst Du. Groß geschrieben wird das Material suggeriert, nicht die Farbe. Ist das Material nicht enthalten, ist das abmahnfähig.
Nee, bei "Edelstahlfinish" ist (i.d.R.) gar kein Edelstahl enthalten, sondern nur Chrom, Nickel u.ä., was auf den gebürsteten Träger appliziert wird Also nochmals geringwertiger als mit Edelstahlschicht…Bei edelstahlfinish fällt mir spontan sowas wie eine Vergoldung, Verchromung, Belegung oder ähnliches als Behandlung nur eben mit einer Edelstahlschicht ein