Fertig mit Bildern Erste eigene Küche - wir brauchen ein Stauraum und Arbeitsflächenwunder auf 7,5qm²

isabella

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Ich möchte jetzt nicht unnötig widersprechen, aber ich dachte immer, der Verkäufer ist der Vertragspartner?
 

Räuberfamilie

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Guten Abend zusammen,

wir haben heute Morgen im Küchenstudio angerufen,gerade kam jemand aus dem Studio vorbei.
Der Stecker an der Maschine selbst hatte sich gelöst.
Sie mussten die Maschine deutlich vorziehen und den Sockel abmachen. Das hatten wir uns gestern nicht getraut und nur den Stecker an der Steckdose geprüft.

Jetzt läuft die Spülmaschinene schon wieder. :-)

Also je nachdem,was man selber probieren kann,vielleicht gar nicht so unsinnig erstmal im Studio anzurufen.
 

steglitz1977

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Ich möchte jetzt nicht unnötig widersprechen, aber ich dachte immer, der Verkäufer ist der Vertragspartner?
Das mag formal richtig sein, wenn man sein Widerrufsrecht irgendwann in Anspruch nehmen möchte, aber für die Reparatur in der Garantiezeit empfiehlt es sich halt direkt den Hersteller zu kontaktieren. Das geht einfach schneller, denn kein Küchenstudio schickt niemanden vorbei, die verweisen auch auf die Hotline des Unternehmens. Es sind halt immer die Kundendienstmonteure die das übernehmen...
 

Räuberfamilie

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Das geht einfach schneller, denn kein Küchenstudio schickt niemanden vorbei, die verweisen auch auf die Hotline des Unternehmens. Es sind halt immer die Kundendienstmonteure die das übernehmen...

Also bei uns ist es heute Abend definitiv der Juniorchef des Küchenstudios gewesen,der hinter unsere Küche gekrabbelt ist.

Er montiert halt häufiger auch noch selbst,aber bei Neff arbeitet er garantiert nicht. ;-)

Es ist also durchaus schlau,es auch beim Küchenstudio selbst zu probieren.
Gibt ja auch den Fall,dass der Kunde falsch bedient,Stecker lose wie bei uns usw.

Und nur mal so,wenn man innerhalb der Gewährleistung irgendwann zurücktreten will,hat das nichts mit Widerruf zu tun.
Widerruf = oh,der online abgeschlosse Handyvertrag gefällt mir doch nicht.
Das hat absolut nichts mit Rücktritt vom Kaufvertrag,weil wegen Mängel mehrfach nicht behoben zu tun.
Und Rücktritt vom Kaufvertrag,weil Gewährleistung geht immer nur gegenüber dem Händler.
Die Herstellergarantie ist was komplett anderes und hat damit ansich absolut nichts zu tun.
Es ist aber üblich,dass man Endkunden den Unterschied zwischen Gewährleistung (Händler) und Garantie (Hersteller/selten auch Händler) erklären muss.
 
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