Ersatzleistung

Wolfgang 01

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Da fällt mir spontan meine frühere Tätigkeit als Küchenmonteur ein.

Vor sehr vielen Jahren, so um die zwanzig, hatte ich mal bei einem ganz kleinen Händler gearbeitet.

Der Typ hat den Laden komplett allein geschmissen.
Und der Küchenausstoß konnte sich sehen lassen.

Mit mir waren weitere drei Monteure im Dauereinsatz. Wir haben gefühlte 10 Küchen die Woche montiert. Monat für Monat.

Das Problem dabei war nur, wenn man Glück hatte passte jede 10. mal;D

Was soll ich sagen, das war der wahre Höllentrip.... und die ärgerlichen Kunden haben dich schon privat, wenn man mal unterwegs war, persönlich angegriffen, obwohl ich nichts dafür konnte.

Ich hab den Firmenbulli schon nicht mehr für die Fahrten nach Hause genutzt, sondern bin lieber in die Firma gefahren und hab meinen Privatwagen für die Fahrten von und zu der Firma genutzt.

Nach ein paar Monaten konnte ich nicht mehr und habe aufgehört.

Einige Zeit später gab es die Firma auch nicht mehr... Der Chef hat einfach zu viel Erde verbrannt..
 

racer

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hallo,

ich finde der Vergleich mit der Gehaltskürzung hinkt durchaus nicht... zumal ich genügend Beispiele kenne, in denen über "Schmerzensgelder" für gelungene Nachbesserungen gesprochen wird, die außerhalb jeglicher Relationen stehen...

jeder kann Fehler machen und die aktuelle Gesetzeslage sieht nun einmal das Recht auf 3 Ausbesserungen vor.. nicht mehr aber auch nicht weniger.. das man dafür als Kunde zusätzliche Zeit aufwenden muss ist zwar ärgerlich aber nicht monetär verhandelbar sondern halt im schlechtesten Fall nur Teile des geschlossenen Vertrags...

Wie der beschriebene Ikea Fall hier zeigt, kommen andere Firmen mit so Etwas durch, weil Sie sich von vorn herein gar nicht erst darum kümmern.

Leben und leben lassen ! Schließlich erwartest Du nach 6 Jahren ja auch, dass Dein Händler einen Monteur vorbeischickt und den quitschenden Schubkasten nochmals ein wenig ölt, ohne dass er dafür An und Abfahrt plus Zeitkosten, also gefühlte 100,00 € in Rechnung stellt...

Ehrlich, wenn das handelnde Unternehmen Fehler gemacht hat, welche dem Unternehmen peinlich sind, ist es hochanständig, wenn sie Dich zum Essen einladen oder Dir ein Präsent überreichen, darüber hinaus sähe ich keine Veranlassung tätig zu werden...

Als Kunde sagst Du, weißt Du, dass die gesetzliche Regelung keinen "Schadensersatz" vorsieht, fragst aber nach einer Regelung außerhalb der Gesetzeslage, weil es ja Dir zu Gute kommt.

Stell Dir mal vor, der Händler würde das machen und würde konsequent anfangen aufzurechnen, wenn er die Montage verschieben muss, weil die Fliesenleger oder andere Handwerker vor ihm nicht fertig geworden sein, Wasseranschlüsse an der falschen Stelle sitzen, Steckdosen nicht nach Plan verlegt wurden, der Kunde während der Montage noch erwartet, dass man die Kellertür richtet usw...

Rein Gesetzmäßig dürftest Du die Küche gar nicht in Betrieb nehmen wenn das Gewerk noch nicht beendet ist.. zum ersten... Also müsstest Du die Schränke demnach bei einer Nachmontage auch nicht wieder ausräumen...

desweiteren sagt auch niemand, dass Du während einer Nachmontage im Küchenraum stehen musst und den Monteuren auf die Finger zu schauen hast..

wenn Du das jedoch für nötig empfindest ist das Deine Sache..

ich setze mich bei meiner Autoinspektion ja auch nicht in den Wagen und schaue zu, wie die Mechaniker die Reifen wechseln... und wenn einer 5 Minuten länger braucht oder sagt, dass Ersatzteil ist nicht da und ich möge morgen wiederkommen, redet man doch auch nicht gleich von Zeit und Kosten...

...mir kocht hier gerade etwas die Hutschnur an... und ich kann mich da gerade ein wenig reinsteigern, ich entschuldige mich für den Angriff, bleibe aber im Kern bei meiner Aussage und kann die Daseinsberechtigung von Schadensersatzansprüchen in diesem Fall nicht sehen.

mfg

Racer
 

Michael

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Na Racer,

was du beschreibst ist zwar richtig, aber nicht das, was Marina mit dem Thread bezwecken wollte. Fragen kann man ja mal und ich meine vertanden zu haben, daß sie an Erfahrungen und Vorgehensweisen Anderer interessiert war. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Dafür ist ein Forum schliesslich da - um Erfahrungen auszutauschen. Meinungen sind ja genug zusammen gekommen und ich bin mir sicher, sie wird mit Fingerspitzengefühl den richtigen Weg finden.
 

martin

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Gerade bei Autowerkstätten habe ich in den letzten Jahren nur positive Erfahrungen in Sachen Kulanz gemacht:

wird das Auto in unserer BMW-Werkstatt nicht zum Termin aus was für einem Grunde nicht fertig, erhalte ich ein Leihfahrzeug kostenlos. Wenn mein Spritverbrauch in der Leihzeit unter 20 Litern liegt, bezahle ich noch nicht mal den Verbrauch.

Auch dass mir bei einem 6 Jahre alten Auto bei einem defekten Heckscheiben-Wischermotor noch eine Kulanzregelung (mit Kostenteilung) angeboten wurde, ist schon erstaunlich und hat mich froh gestimmt.

Weiteres Beispiel:

ich bestellte Reifen per Internet bei einem Reifen-Discounter. Beim Montagetermin (mit Nummer ziehen und Wartezeit, bis ich dran kam) stellte der Monteur fest, das händlerseits ein falscher Reifen bestellt wurde. Gut, irren ist menschlich. Shit happens. Mir wurde für den nächsten Tag ein Montagetermin ohne Wartezeit zugesagt und auch so eingehalten. Das (mitbestellte) Auswuchten der Räder wurde als O-Ton "kleine Entschädigung" nicht berechnet.

Aber zurück zum Thema: es sollte von Seiten des Küchenhändlers eigentlich immer eine mehr oder weniger große Kulanzleistung in Form von Naturalien geben, abhängig vom Umfang des Bockmistes, der gemacht wurde, sei es nun eine Flasche Wein, ein Blumenstrauß oder ein Topfset, zumindest, wenn die Nachmontage mehr als 2 Stunden in Anspruch nimmt.
 

racer

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Martin, genau das meine ich auch. Ich lerne bei meinen Händlern jedoch immer wieder, dass Endkunden aus diesen Fehlern Kosten ableiten und in Abzug bringen, die auf keiner Grundlage basieren.

Da werden "Schmerzensgelder" berechnet, Stundenlöhne für Wartezeiten summiert oder Aufwandsentschädigungen für zweimaliges Küchenputzen verlangt, die jenseits aller Vorstellungen liegen, obwohl es keinerlei rechtliche Grundlagen dafür gibt...

da ich selbst kein Händler bin, kann ich mich zu Recht mal über dieses Thema erregen, weil es teilweise nach "Gutsherren Art" um Abzüge geht, die sehr wohl an das Portemonnaie von Händlern und Verkäufern gehen....

wenn ich von diesen Fällen höre, wünsche ich mir immer innerhalb der kaufenden Berufsgruppe mal so richtig Arbeitsfehler aufzudecken und dann mal ungeniert eine Gegenrechnung aufzustellen... aber leider ist dies bei Lehrern und Anwälten immer so schlecht möglich... (Die beiden Berufsgruppen müssen nun mal herhalten)

mfg

Racer
 
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