Erfahrungen mit Möbelplus

Michael

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... der wiederum auch nicht anders hätte handeln können. Defekte Geräte müssen nun einmal innerhalb der Gewährleistungszeit vom Werkskundendienst repariert werden. Wenn der schlampt hat weder der Online-, noch der stationäre Händler darauf einen Einfluss.

Ob man für solche Aktionen wirklich jedesmal Urlaub nehmen muss liegt natürlich auch am Arbeitgeber und dem eigenen Organisationswillen. Wenn es nicht anders geht, dann muss es eben sein. Aber dann sind ja nicht nur Kundendienstbesuche ärgerlich, da gibt es ja noch mehr im Leben, das einen von der Arbeit abhalten kann. ;-)
 

Sommerwind

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Möbelplus ist ein super Unternehmen. Kann nichts negatives sagen.
Meine Eltern haben da Ihre Geräte her, super schnelle Lieferung.
Wir hätten unsere da auch bestellt, haben dann aber ein super
Angebot für die Küche mit Geräte bekommen.
 

Incrivel

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Wir können auch nur dringend davon abraten bei moebelplus einzukaufen!

Wir haben bei moebelplus ein Kochfeld gekauft welches direkt beim Einbau gesprungen ist. Als wir dies moebelplus mitgeteilt haben, hatten wir noch die Hoffnung schnell Ersatz oder unser Geld erstattet zu bekommen. Stattdessen ärgern wir uns nun seit 2 Monaten mit juristischen Laien aus der Reklamationsabteilung herum, die noch nie von den deutschen Verbraucherschutzgesetzen gehört haben.
Uns wird felsenfest unterstellt, dass wir etwas auf das Kochfeld geschmissen hätten. Und das wohlgemerkt ohne das sich moebelplus bisher überhaupt das Kochfeld angeschaut hat (dieses liegt immernoch bei uns obwohl wir mehrfach die Rücksendung angeboten haben).

Wir sind nun gezwungen gerichtlich gegen moebelplus vorzugehen aber raten jedem lieber 5€ mehr bei einem seriösen Verkäufer zu zahlen und dafür einen anständigen Service zu bekommen.
 

Michael

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Wende dich mit deiner Reklamation doch direkt an den Werkskundendienst des Herstellers. Möbelplus hat doch korrekt geliefert und vermutlich durch einen Fertigungsfehler ist das Kochfeld bei der, hoffentlich ordnungsgemässen, Montage gesprungen.
Wozu man dafür Anwälte benötigt erschliesst sich mir nicht.
 

Incrivel

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Wende dich mit deiner Reklamation doch direkt an den Werkskundendienst des Herstellers. Möbelplus hat doch korrekt geliefert und vermutlich durch einen Fertigungsfehler ist das Kochfeld bei der, hoffentlich ordnungsgemässen, Montage gesprungen.
Wozu man dafür Anwälte benötigt erschliesst sich mir nicht.

Und genau solches Unwissen von Kunden ist es die Händler wie moebelplus denken lässt sie könnten damit durchkommen. Nach deutschem Recht ist der Verkäufer in der Gewährleistungspflicht und eben nicht der Hersteller auch wenn Verkäufer gerne das Gegenteil behaupten. Wenn du dich als Kunde direkt an den Hersteller wendest bist du in der Pflicht etwaige Kosten für zb Versand oder den Nachweis des Mangels zu erbringen. Zumal der Hersteller keinerlei Haftung für Schäden trägt die zb während des Transports oder der Lagerung beim Verkäufer entstanden sind der Verkäufer aber schon. Und obendrein verlierst du auch noch teilweise deine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer wenn du dich über diesen hinweg setzt.

Als Admin sollte man sich denke ich mit solchen Fehlratschlägen die zu erheblichen Kosten führen können und am deutschen Recht vorbei gehen zurück halten.

Edit: Und Anwälte braucht man dann wenn man sich 2 Monate mit dem Verkäufer herum ärgert und von diesem ignoriert wird wenn man ihm sachlich die Rechtslage erklärt.
 

KerstinB

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@Incrivel ... beantworte doch mal die Frage nach dem fachgerechtem Einbau des Kochfeldes. Denn die scheint hier der Knackpunkt zu sein. In welches Material ist eingebaut worden, wer hat eingebaut usw.

Und, .. Rechtsberatung etc. dürfen nur Rechtsanwälte, daher sind solche Themen immer auch etwas obsolet.
 

Michael

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Nach deutschem Recht ist der Verkäufer in der Gewährleistungspflicht und eben nicht der Hersteller

Wenn du das ganze Thema gelesen hast weisst du, dass mir das bekannt ist. Nach deiner Schilderung handelt es sich um einen verdeckten Produktfehler, der erst bei der Montage sichtbar wurde, oder um einen Montagefehler. Für Zweiteren ist nicht der Händler verantwortlich sondern der Monteur. Ob ein Produktfehler vorliegt entscheidest nicht du, der Händler oder dein Anwalt, sondern der Werkskundendienst des Herstellers. Deswegen halte ich es für sinnig sich als erstes mit dem Werkskundendienst in Verbindung zu setzen um eine genaue Beurteilung des Fehlers zu erhalten. Wenn dir die dann nicht passen sollte kannst du immer noch den Weg über den Anwalt zum Gericht mit einem teuren Gutachter gehen.

Selbstverständlich ist es dein gutes Recht diese beiden Vorgehensweisen zu verdrehen weil du der Meinung bist, das wäre billiger. Ist es aber nicht. ;-)
 

Incrivel

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Das Kochfeld wurde selbstverständlich fachgerecht eingebaut. In die selbe Arbeitsplatte wurde wenige Tage später von der selben Person ein Kochfeld mit den selben Einbaumaßen ohne jegliche Probleme eingebaut.

Und ich gebe dir vollkommen recht der Werkskundendienst oder überhaupt irgendein Sachverständiger sollte sich das anschauen und das beurteilen. Und eben genau dazu ist eindeutig der Verkäufer verpflichtet und NICHT der Käufer siehe 474 und 476 BGB denn ich habe einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht dem Hersteller.

Euch ist natürlich auch freigestellt trotzdem bei moebelplus einzukaufen wenn ihr nichts auf eure Gewährleistungsrechte gebt aber da es hier um Erfahrungen mit dem Händler ging habe ich meine negativen Erfahrungen kund getan. Viel Spaß
 

Michael

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der Werkskundendienst oder überhaupt irgendein Sachverständiger sollte sich das anschauen und das beurteilen.

Genau darauf zielte mein Hinweis, nur dass ein Sachverständiger Geld kostet und der Kundendienst innerhalb der Gewährleistungszeit nicht. Deine Wahl....

In die selbe Arbeitsplatte wurde wenige Tage später von der selben Person ein Kochfeld mit den selben Einbaumaßen ohne jegliche Probleme eingebaut.

Ich wäre auch schön blöd wenn ich den gleichen Fehler beim gleichen Kunden wiederholen würde. ;-)

Letztlich verstehe ich ja, dass du sauer bist. Aber wenn du den Kundendienst gleich kontaktiert hättest wäre die Sache wahrscheinlich schon vom Tisch und wir müssten uns hier nicht auslassen.
Was dein Recht ist, ist eine Sache. Was Sinn macht eine andere.
 

Incrivel

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Nochmal es gibt keine Gewährleistung beim Hersteller (es sei denn man kauft direkt beim Hersteller). Herstellergarantien die manche Hersteller für Endverbraucher anbieten oder auch nicht sind auf rein freiwilliger Basis und vom Gutdünken des Herstellers abhängig. Davon abgesehen sind diese mit den von mir bereits weiter oben beschriebenen Nachteilen behaftet.

Was aber dank der EU eindeutig und sehr sehr verbraucherfreundlich geregelt ist, ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Nach der ist mein EINZIGER Ansprechpartner der Verkäufer und dieser hat sich um alles weitere mit dem Hersteller zu kümmern. Insbesondere inklusive Transport und etwaige Sachverständigen Gutachten innerhalb der ersten 6 Monate falls er der Meinung ist der Fehler liege zb durch falsche Montage bei mir. Das den Händler das natürlich etwas kostet ist unbenommen aber wenn er zu blind/gierig ist dass in seine Preise einzukalkulieren ist das sein Problem.

Und wenn einem als Händler das nicht passt dann muss man sich halt einen anderen Job suchen anstatt die Gesetze in die eigene Hand zu nehmen.

In dem Sinne wenn sich moebelplus an Recht und Gesetz halten würde "wäre die Sache wahrscheinlich schon vom Tisch und wir müssten uns hier nicht auslassen" um dich mal frei zu zitieren.
 

Incrivel

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Ich sehe grad du bist anscheinend selbst auch Verkäufer. Dann solltest du dich dringenst mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht auseinandersetzen. Hier gab es in den letzten Jahren einige Veränderungen dank dem EuGH. Dein "geh doch zum Hersteller" zieht nicht mehr. Aber womöglich weisst du das auch schon längst aber möchtest nicht das potenzielle Kunden das Wissen. In dem Fall ist wohl jede Diskussion mit dir zwecklos.
 

menorca

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In die selbe Arbeitsplatte wurde wenige Tage später von der selben Person ein Kochfeld mit den selben Einbaumaßen ohne jegliche Probleme eingebaut.

Du bist also davon ausgegangen, dass du das kaputte Kochfeld einfach zurückgeben kannst und dein Geld zurückerhältst.
Wenn nun der Werkskundendienst feststellt, dass das Feld einen Herstellerfehler hatte aber - für dich kostenfrei - repariert werden kann (neues Glas drauf, fertig), dann hättest du zwei Felder??

Da dein Feld beim Einbau kaputt gegangen ist, kann man davon ausgehen, dass die Einbausituation bei dir zu Hause begutachtet wird.
Ein Anruf beim Werkskundendienst kostet pipifax und du kannst mit denen einen Termin zur Begutachtung vereinbaren, der in deinen Zeitplan passt.

Manchmal sollte man schon praktisch denken und nicht buchstabengetreu. Wenn dir die Vorfahrt genommen wird und du erkennst das rechtzeitig, dann bremst du doch auch und bestehst nicht auf deinem Recht, hoffe ich jedenfalls ;-).

MfG von einer, die selbst schon mehrfach positive Erfahrungen mit moebelplus gemacht hat.
 

Nice-nofret

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.... ich bin immer froh, wenn wir hier von 'Neulingen' gleich beschimpft werden - viel schlimmer finde ich es, wenn man sich erst an jmd gewöhnt hat, und dann stellt er sich als Schimpfi raus ;-)

Von daher: Gratulation zu Deinem gelungenen Einstieg in unser freundliches und offenes Forum - da weiss man doch gleich, was man an Dir hat :-)
 

Wolfgang 01

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Naja, der TE ist, für mich verständlich, ein wenig angepi...st.
Recht hat er, das der Händler für die Reklamation zuständig ist. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweisumkehr. Der Händler steht in der Beweispflicht.

Wenn moebelplus sich wirklich anstellt wie vom TE beschrieben, tja, dann werden sie wohl entsprechend Lehrgeld bezahlen müßen.
Nachvollziehbar ist für mich so ein Verhalten vom Händler nicht, da die Rechtsprechung da wohl eindeutig ist.
Es ist halt nur ärgerlich für den Kunden.
 

Nice-nofret

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Wolfgang, den Aerger verstehe ich auch, aber das ist kein Grund, Michael mit solchen Tiraden zu überziehen, auch wenn er juristisch wohl falsch argumentiert. Wir sind kein Rechtsexpertenforum, sondern auf praktische Lösungen ausgerichtet. Für Rechtsfragen fühlen wir uns nunmal nicht zuständig.
 

Wolfgang 01

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Verstehe ich doch Vanessa.
Hier brauchen ja auch keine Rechtsfragen beantwortet werden. Auch schon deshalb nicht, weil die Rechtslage wohl eindeutig ist.

Ich denke, moebelplus hätte einfach nur reagieren müssen. Das heißt ja nun nicht gleich automatisch das der TE im Recht ist, genauso wie andersherum. Aber die Beweispflicht liegt nun mal beim Händler. Das erste halbe Jahr nach dem Kauf zumindest.
Das nun ein Anwalt mit so einer Sache beauftragt werden muß ist meiner Meinung nach einfach nur daneben.
 
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