Einstweilige Verfügung gegen das Küchen-Forum

Michael

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AW: Einstweilige Verfügung gegen das Küchen-Forum

Hilflos hab ich mich zu keiner Zeit gefühlt, Tara. Hilflos bist du, wenn du keine Freunde hast. Das ist definitiv nicht der Fall. ;-) :top:
 
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ein Denkzettel für irgendwen sollte nicht unsere Intention sein Tara,
momentan haben wir einen bekommen und den sollten und werden wir nutzen,
für UNS und EUCH hier, nicht GEGEN irgendwen.

Wir haben keinen Grund wirklich frustriert zu sein, im Gegenteil.

In Anbetracht der üblichen Rechtsprechung in ähnlichen Fällen sind wir glimpflich davon gekommen, auch wenn diese Rechtsprechung sich oft dem normalen Rechtsverständnis von uns Laien entzieht.

"Es ist wie es ist" sagte mal die Liebe... weshalb ich mich auch jetzt in meine Späne begebe... 3 Stunden Schlaf die letzten über 43 Stunden sind für nen ollen Kerl zu wenig.

*winke*
Samy
 

Bine22

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Hallo Samy,

Du hast den gestrigen Tag sehr schön zusammen gefasst :2daumenhoch:.

Und der ganz große Frust scheint auf der langen Bahnfahrt zum Glück verflogen zu sein :cool:.

LG Bine
 
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naja Bine, Frust über richterliche Entscheidungen/Auffassungen ist so sinnvol wie Frust über Schnee im Winter.
Lieber zieht man sich warm an und nimmt rutschfeste Schuhe, oder geht gleich Skifahren. Beides machen wir im Forum jetzt, und was die Info an Euch an geht, die musste auch Mal sein. Im Laufe der ganzen Geschichte waren wir m.M. zu vorsichtig damit, hier detailliertere Info zuzulassen.

Wenn Ihr noch Fragen zum Verfahren habt, ich antworte gerne.
So sachlich wie möglich, so emotional wie nötig.

Samy
 

Michael

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AW: Einstweilige Verfügung gegen das Küchen-Forum

Genau so, Samy. :top:

Sachlich wäre wichtig da ich wegen einer Äußerungen von mir bereits wieder getadelt wurde und das korrigieren musste.
Das ist aber nicht schlimm - ich bin im Kundenservice und weiß mit den Empfindungen meiner Mitmenschen ganz gut umzugehen. Rücksicht ist eine meiner herausragenden Tugenden. :cool:

Immerhin wird hier aufgepasst und ich muss mich nicht vernachlässigt fühlen. ;D
 

Michael

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AW: Einstweilige Verfügung gegen das Küchen-Forum

So ihr Lieben,

nach kurzer aber intensiver interner Diskussion über den Fortgang dieses Themas sind wir zu dem, wie ich finde, richtigem Entschluss gekommen, einen Riegel vorzuschieben und das Thema zu schliessen.

Der Vergleich ist geschlossen und es wurde Recht gesprochen. Daran habe ich mich zu halten und das werde ich auch praktizieren. Natürlich hätte ich versuchen können, mein Recht durchzusetzen, aber dafür fehlten mir, trotz der wahnsinnigen Spendenbereitschaft, einfach die Mittel.

Neben dem Küchen-Forum trage ich Verantwortung für meine Familie und meine Mitarbeiter. Das fahre ich nicht gegen die Wand nur um einem mittelmäßigem Angreifer noch kurz vor dem nahenden Gegentor vors Schienbein zu treten. Hätte sowieso Elfmeter gegeben. :cool:

Am Ende musst du aus so einem Spiel das Positive ziehen. Wenn ich zähle, wie oft auf unser Tor geschossen wurde, wäre das eine Gegentor auch nicht so wild gewesen, eher peinlich.
Über den Schiedsrichter möchte ich auch nicht meckern. Der kann nicht alles sehen und wenn die Assistenten auch nix gesehen haben, ist es eine Tatsachenentscheidung.

Manchmal muss man sich eingestehen ein Spiel verloren zu haben. Und wer sagt, es würde immer die bessere Mannschaft gewinnen?

Die bessere Mannschaft waren wir - oder besser: Ihr :top:

Ich bedanke mich nochmals bei allen für die moralische und finanzielle Unterstützung. Es war einfach klasse wie ihr mitgegangen seid, wie ihr trotz Rückstand noch zur Mannschaft gehalten und sie angefeuert habt. Genau dafür spielt ein Fussballer Fussball - und genau dafür betreiben wir das Küchen-Forum, für euch, für Transparenz und für die Fairness in der Küchenbranche - Auch in Zukunft.

Versprochen! :nageln:

Ich hoffe natürlich weiterhin mit Spenden rechnen zu können. Wir haben die komplette benötigte Summe noch nicht zusammen und ich befürchte es spricht sich schnell rum, daß man unser Team nur schlagen kann, indem man uns die Luft aus dem Ball lässt. ;D
Lasst ihn uns fürs nächste Match einfach strammer pumpen. :tounge:

:danke:
 
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Michael

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AW: Einstweilige Verfügung gegen das Küchen-Forum

Noch nie habe ich ein seit langem geschlossenes Thema so gern wieder geöffnet, wie dieses hier und jetzt. Ob ich das darf weiss ich garnicht genau, aber falls nicht, werde ich es schon erfahren. ;-)

Zur Erinnerung:

Bei unserem Termin am LG Hamburg am 22. Mai letzten Jahres kam es nicht zur Verhandlung. Nachdem uns die Richter verdeutlichten, dass wir in diesem Verfahren nur schlechte Chancen auf Erfolg haben würden, stimmten wir einem Vergleich zu, der uns zwar sämtliche Kosten auflastet, diese aber immer noch geringer wären als ein verlorener Prozess.

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung des Gerichts (was mich nicht wundert, in Anbetracht der vielfältigen Albernheiten, mit denen die sich befassen müssen) hat der Kostenbeschluss sehr lange auf sich warten lassen und wurde uns erst am 05. Juni diesen Jahres mit dem folgenden Ergebnis gefasst:

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Begründung ist fair und plausibel. Ich habe gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen und die Gegenseite ist mit dem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, den ich begangen haben sollte, zu weit vorgeprescht.

Letztlich war unser Widerspruch zulässig, auch wenn er nicht zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung geführt hätte. Dennoch war der Unterlassungsanspruch nach UWG nicht gerechtfertigt und die Verletzung des Persönlichkeitsrechts nur hilfsweise vorgegeben.

Das bedeutet: Jeder zahlt seins und die Gerichtskosten werden geteilt. :cool:

Zum Schluß möchte ich mich noch bei allen bedanken, die uns moralisch und finanziell so wahnsinnig unterstützt haben. Ganz besonders aber bei denen, die physisch den Weg nach Hamburg mit mir gegangen sind und mich dort nicht alleine gelassen haben. :rose:

Natürlich gibt mir diese Rechtssprechung auch neuen Mut für zukünftige Aufgaben, die ja schnell mal zu Konflikten werden können. Aber ich habe das Team bereits darum gebeten auf mich aufzupassen und zu mutige Entscheidungen meinerseits zu korrigieren und mich zurückzuhalten. ;-)

Danke nochmal an alle. :danke:

Und viel Spaß weiterhin im besten Forum der Welt mit den besten Mitgliedern und dem besten Team der Welt. :top:

(Bevor ich sentimental werde lasse ich mich lieber an Superlativen aus :cool:)
 

Bine22

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Super Michael, freut mich, wenn alles im Rahmen bleibt.

LG Bine :top:
 

Malawi

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AW: Einstweilige Verfügung gegen das Küchen-Forum

Hab mir die Story mal durchgelesen. Ich weis zwar nicht um welchen Händler es da jetzt geht, aber vom Prinzip her ist es ziemlich bedauerlich, dass Leute Recht bekommen, die offensichtlich mit kriminellen Absichten an die Sache herangehen.
 

Weinachtmaneya

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Ich denke, auch Rechtsanwälte, Richter und andere mit Rechtsgeschäften vertraute Personen brauchen den Rat der Profis und Planer in diesem Forum.
 

Nice-nofret

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Das mag sein - hilft aber nix, wenn da ein Richter ist, der sowas von einseitig entscheidet.
 

frolueb

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Hallo,

ich bin ja selbst bis vor kurzem im Bereich Community Management/Forenbetreuung in einem doch sehr sehr großen Forum hauptberuflich tätig gewesen und kenne daher zur Genüge solche Schreiben, Urteile etc. Bei uns kam mindestens wöchentlich ein Anwaltsschreiben oder zumindest eine Mail einer betroffenen Firma auf den Tisch. Allerdings haben wir es auch oft drauf ankommen lassen und sind vor Gericht gezogen, wenn wir uns im Recht sahen. Wir hatten aber auch wohl mehr finanzielle Mittel als das KF.

Lasst Euch nicht unterkriegen. Vielleicht wäre es so langsam aber mal Zeit, die Forenwelt in diesem Bereich zu "vereinen" und den Austausch in Rechtsfragen gemeinschaftlich anzugehen. Ein Forum dazu wäre wohl mal hilfreich ;-)

Viele Grüße
frolueb
 
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Nice-nofret

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Fachkundige Unterstützung ist hier immer willkommen - auch in eigener Sache ;-)
 

mgutt

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Am 7. Dezember um 20.26 Uhr letzten Jahres behauptete ein anonymes Mitglied des KF, die besagten Herren wären wieder aktiv und würden Shops in bestimmten Ländern Europas betreiben bzw. planen diese zu betreiben. Diese Aussage wurde als falsche Tatsachenbehauptung bereits am 12.12.2011, also nur 3 Werktage später, vom RA abgemahnt. Das ging dann mal fix und über die Gründe dieser schnellen Reaktion lässt sich nur spekulieren, was ich hier nicht tun möchte.

Letztlich bin ich aufgrund der Sachlage und der kriminellen Vorgeschichte der Herren uneinsichtig gewesen und habe das Thema vorerst modifiziert und erst später gelöscht. Leider zu spät.

Kannst du den letzten Absatz noch mal genauer erklären. Warst du in dem Thread beteiligt und wenn nein, wann hast du von der falschen Tatsachenbehauptung erfahren? Durch die Abmahnung? Und wann hast du dann gelöscht?

Ich verweise hier insbesondere auf BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 Laut diesem kann man nach Eingang der Beschwerde (in dem Fall die Abmahnung) den Inhalt zeitweise offline nehmen (muss man eigentlich nicht mal, empfehle ich aber), die Zeugen befragen und z.B. eidesstattliche Versicherungen einholen und dann den Inhalt wieder (evtl zensiert) online stellen:
Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen.

Auch sollte man nicht vergessen, dass Entscheidungen des LG Hamburg immer wieder von höheren Instanzen gekippt wurden. Das gilt auch für das OLG Hamburg. Zuvor genanntes BGH Urteil ist ein gutes Beispiel dafür.

Ausschlaggebend sind aber deine Reaktionszeiten.
 

menorca

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Alles, was Recht ist, @mgutt , aber dieses "Kapitel" ist abgeschlossen und wir wärmen das bestimmt nicht nochmal auf!
 

Michael

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Das ist 7 Jahre her und ja, wir haben beim Umgang mit der Sache Fehler gemacht. Seitdem sind wir konsequenter was das Löschen von ungewollten Inhalten angeht. Dazu gehören auch Links. ;-)
 

racer

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Ich hatte schon Sorgen, als das Thema wieder auftauchte, lieber nicht weiter "laut" drüber nachdenken.... A pro pro, was machen die Herren eigentlich heute ?

Mfg

Racer
 
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