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Hallo.
A hat sich vor ca. 1 3/4 Jahren eine neue Küche beim Küchenhändler inclusive Montage gekauft. Seit längerem läuft an der Seite des Wasserhahns immer Wasserbaus. Er ist also undicht. Vor ein paar Tagen hat A den Küchenhändler angerufen. Er wird sich darum kümmern, sagte er. So jetzt hat der Hersteller der Küche einen neuen Wasserhahn an den Händler geliefert. A soll sich jetzt den Wasserhahn abholen und selbst anschließen. Der Händler hat gesagt, die Gewährleistung besteht nur auf den Wasserhahn selbst, nicht jedoch auf die Montage.
Das kann ich eigentlich garnicht glauben. Wenn an einem neuen Auto etwas kaputt geht, dass bekommt man doch auch nicht das neue Teil in die Hand gedrückt und soll es selber einbauen.
Wie sieht denn die Rechtslage aus?
Danke für Antworten
A hat sich vor ca. 1 3/4 Jahren eine neue Küche beim Küchenhändler inclusive Montage gekauft. Seit längerem läuft an der Seite des Wasserhahns immer Wasserbaus. Er ist also undicht. Vor ein paar Tagen hat A den Küchenhändler angerufen. Er wird sich darum kümmern, sagte er. So jetzt hat der Hersteller der Küche einen neuen Wasserhahn an den Händler geliefert. A soll sich jetzt den Wasserhahn abholen und selbst anschließen. Der Händler hat gesagt, die Gewährleistung besteht nur auf den Wasserhahn selbst, nicht jedoch auf die Montage.
Das kann ich eigentlich garnicht glauben. Wenn an einem neuen Auto etwas kaputt geht, dass bekommt man doch auch nicht das neue Teil in die Hand gedrückt und soll es selber einbauen.
Wie sieht denn die Rechtslage aus?
Danke für Antworten