Einbauküche

Gabriele58

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Guten Abend,

Ich bitte um Eure Hilfe.
Ich habe mir eine neue Einbauküche gekauft.
Ohne Montage war bei der Firma zu teuer. Habe dann einen Möbelschreiner beauftragt.
Nun wurde die Küche Dienstag geliefert.
Wir haben beim auspacken Mängel festgestellt.
Der Kühlschrankumbauschrank ist der Boden kaputt.Die Klappe der Geschirrspülmaschine hat eine dicke Macke.
Ein Hängeschrank hat eine Ecke kaputt,sowie die ist die Abschlussleiste ist auch kaputt. Ebenfalls sind alle Schrauben von den Griffen zu lang.
Ich habe umgehend telefonisch reklamiert.
Nun war es so das drei Tage für die Montage geplant war und der Termin ab Mittwoch feststand.
War für den Verkäufer kein Problem.
Die haben die Mängel aufgenommen und mir gesagt ,das die Küche ruhig aufgebaut werden kann.
Sie würden die neuen Teile nachliefern ( würde aber 3 bis 4 Wochen dauern)oder einen Preisnachlass gewähren.
Auf meine Nachfrage wer dann ein und ausbaut, sagte mir die Dame ,damit hätten sie nichts zu tun, das müste ich selber regeln wäre ja ohne Montage gekauft?????
Ich muss dann aber nochmal einem Schreiner holen.
Ist das richtig?
Habe heute bei der Firma nochmal nachgefragt.
Die bleiben dabei ,haben mir aber ganze 100 Euro angebotenen,wenn kein Ersatz geliefert werden muss.
Ich bin so traurig.
Es ist meine erste, eigene, hart ersparte Küche,eigene erste gemeinsame Wohnung, mit Mann und Kind und dann sowas.

Hat das jemand auch schon mal so etwas erlebt und einen Rat wie ich mich jetzt verhalten soll ?
Vielen Dank
Kathrin
 

Berde

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Zeig doch mal Bilder der Schäden.


Meine Meinung-du hast die Küche ohne Montage gekauft, Transportschäden
sind leider nicht immer zu verhindern. Der Händler liefert dir die reklamierten
Teile kostenlos nach, damit hat er seine Aufgabe erfüllt.

Was hast du jetzt an Montagekosten gespart?
Wenn der Schreiner der dir die Küche einbaut etwas kaputt macht o.ä.
wer bezahlt den Schaden???-entweder der Schreiner oder du.

Schrauben für die Griffe könnte dir der Händler, bei freundlicher
Nachfrage, sicher schnell bereitstellen:idee2:
 

Wolfgang 01

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Es spielt doch keine Rolle wer die Küche montiert hat. Wenn defekte Teile geliefert wurden, müßen die ohne Kosten für den Käufer getauscht werden.
Und wenn diese Teile schon eingebaut sind, müßen natürlich auch die Montagekosten ersetzt werden.
Alternativ kann der Händler die Teile selber montieren.
 

Wolfgang 01

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Auf meine Nachfrage wer dann ein und ausbaut, sagte mir die Dame ,damit hätten sie nichts zu tun, das müste ich selber regeln wäre ja ohne Montage gekauft?????

Du kannst der Dame mal folgendes mitteilen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
 

mozart

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Hi,
das kann man unterschiedlich auslegen.
Wenn man (zutreffend!) davon ausgeht, daß die Übernahme der Kosten für den nachträglichen Ein/Umbau unverhältnismäßig teuer ausfällt, kann der Verkäufer diese Art der Nacherfüllung ggf. verweigern.
Im Übrigen stellt sich die Frage, ob der Käufer hier nicht selbst zum Entstehen dieser Kosten beigetragen hat, indem er die vollständige Montage in Kenntnis der Nachlieferzeit der betroffenen Teile einfach laufen ließ.
Kein Händler würde in dieser Situation freiwillig die Montage der nachgelieferten Teile übernehmen.
VG,
Jens
 

Wolfgang 01

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Wenn ein Kunde sich zB eine Spülmaschine von mir montieren läßt (Neugerät, egal wo gekauft) und diese muß wegen einem Mangel getauscht werden den der Verbraucher nicht verursacht hat, dann zahlt selbstverständlich der Händler die erneute Montage.
Da ist nichts unverhältnismäßig teuer. Denn logischerweise kostet eine Montage Geld.
So ist es mit der Montage der Küche auch. Die kostet Geld, ja, aber nicht unverhältnismäßig.
Natürlich wird ein Händler viele Dinge nicht freiwillig machen, deshalb ja das Gesetz welches den Verbraucher schützt.
 

mozart

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Wenn die Küche explizit ohne Montage gekauft wurde, kann die Übernahme der Kosten natürlich unverhältnismäßig sein.
 
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