AW: Einbauküche muss bei dem Mietbeginn übernommen werden.
Ich denke vor allem: müssen tust du gar nichts. Wenn du die Küche übernimmst, dann tust du dem Vormieter noch den Gefallen, dass er die Küche nicht ausbauen und anderweitig entsorgen oder verwenden/verkaufen muss.
Trotzdem: eine Küche brauchst du, und das würde dich wiederum Zeit und (einen Haufen) Geld kosten.
Also sollte eine win-win Situation für beide ausgehandelt werden, wenn dir die Küche im Prinzip gefällt.
Als grobe Faustregel gilt: direkt nach dem Aufbau ist eine Küche 20% weniger wert, und dann mit jedem Jahr weitere 10%.
Damit wäre die Küche jetzt bei 70% des Verkaufspreises.
Wenn du dich mit dem Vormieter auf 50% einigst, wäre das in meinen Augen besagte win-win-Situation.
Falls die Fronten Folienfronten sind (eindeutig bei Holzmuster mit gerundeten Kanten, ansonsten auf den Kaufvertrag schauen und hier nachfragen mit Herstellername und Frontbezeichnung), könntest du noch weniger bezahlen oder dir ganz überlegen, ob du die Küche überhaupt nimmst, denn Folienfronten haben den Nachteil, dass sie sich nach ein paar Jahren (5+) irreparabel ablösen können (nicht müssen, aber leider zu oft), und ein Frontentausch teuer kommt.
Oder du gönnst dir dann eine neue Küche, wenn du länger dort wohnen möchtest.