Einbauküche mit Macken

Michael

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Käufer hat Anspruch auf Rückgabe und Entschädigung

Freude über die neue Einbauküche wollte beim Käufer nicht recht aufkommen: Dunstabzug und Mischbatterie waren noch gar nicht geliefert, die Spülmaschine nicht angeschlossen, der Kühlschrank war provisorisch in einem Seitenschrank abgestellt, eine Arbeitsplatte fehlte, Sockelleisten waren lose -

kurzum, die Küche war zum vereinbarten Termin nicht fertig eingebaut, sondern eine Baustelle. Es kam zu einem vom Käufer angestrengten Rechtsstreit vor dem Landgericht Osnabrück (7 O 161/98). Dort einigte man sich auf Rückgabe der Küche gegen Rückzahlung der geleisteten Anzahlung. Darüber hinaus ging es um die Frage, ob der Käufer zusätzlich noch klingende Münze dafür verlangen kann, dass er in der Küche wegen der mangelhaften Lieferung des Kücheneinrichters wochenlang weder kochen noch abwaschen konnte. Tatsächlich bekam der Käufer eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zugesprochen. Allerdings nicht - wie verlangt - pro Tag 30 DM, sondern nur bescheidene fünf Mark.

Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 24. Juli 1998 - 7 O 161/98
 
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