Einbaugeräte bei Montage nicht geliefert

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Hallo zusammen.

Bei uns wird heute unsere Küche aufgebaut. Gestern habe ich nun den Anruf erhalten, dass sowohl Dampfbackofen, Herd und Kühlschrank nicht lieferbar sind. Es werden nun Leihgeräte verbaut. Soweit so gut. Nur unterscheiden sich bei dem Herd die Maße. Sprich das Leihgerät ist kleiner. Außerdem hat das Leihgerät keinen Abzug nach unten, wie das bestellte Gerät. Wir werden also in den ersten Wochen keinen Abzug haben und optisch hübsch wird das ganze auch nicht sein. Leider konnte mir auch nicht gesagt werden, wann die bestellte Ware geliefert werden kann.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: wir haben aktuell 50% des Gesamtwertes angezahlt. Der Rest wäre am letzten Tag der Montage (morgen) fällig. Kann ich aufgrund der nicht vollständig gelieferten Küche Geld einbehalten? Wenn ja, wieviel? Die ganzen restlichen 50% oder nur der ungefähre Gerätewert?

Macht es zusätzlich Sinn eine Frist zu setzen?

Vielen Dank im Voraus!
 

kuechentante

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Scheint wohl BSH zu sein (Bosch , Siemens , Neff , Costructa u. dgl ) ??

Verlässliche Lieferaussagen gibt es NULL!!!

Die Crux ist, daß wir Händler vollständige Küchen am Lager haben , wo Kunde nicht fertig ... Und keinen Aussicht Wann.
Und das wir keine Ware bekommen (trotz Auftragsbestätigung - die stets das Papier nicht wert sind, worauf sie gedruckt sind) und somit auch in der Zwangslage sind wahnsinnig viel vorzufinanzieren.

Das hilft Dir zwar in der derzeitigen Lage nicht, soll aber deinen Zorn etwas mildern.
Redet auf sachlicher Basis miteinander, denn Du bist in der GLÜCKLICHEN Situation Leihgeräte zu bekommen. Dafür recht es bei weitem nicht mehr .. und wo sollen denn die gerbrauchtgeräte am Ende hin.
Der Händler stellt Leihgeräte zur Verfügung, die er am Ende abschreiben muss, muss nachliefern , hat einen verärgerten Kunden (zu Recht natürlich), hat aber selbst ALLES richtig gemacht.... und verdient am Ende nichts mehr .

Eine Frist setzen ist aus RECHTLICHER Sicht immer empfohlen und richtig, bringt Dir momenan aber nicht viel , da Dir Stand heute NIEMAND VERLÄSSLICH sagen kann und Wird, WANN die Geräte in Produktion gehen. (Es fehlen Chips an allen Ecken und Enden)

Redet miteinander . So aus dem Bauch heraus würde ich 20 -30 % Abschlag anbieten und mich wahrscheinlich bei 25 % treffen.
Gar nichts anzubieten hielte ich für unfair, denn Dein Händler hat Dir eine zumindest benutzbare Küche hingestellt.
 

US68_KFB

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Dampfbackofen, Kochfeld und Kühlschrank nur?
Ich würde sagen 5000 EUR einbehalten und den Rest überweisen.
Fristen setzen bringt nichts. Der Händler will sein Geld und das schnellstmöglich.

Muldenlüfter dauern 8 Monate, und ein Neff Dampfbackofen wurde bei uns im November 21 bestellt und einen Liefertermin gibt es noch nicht. Das sind nun 10 Monate.
 

kuechentante

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Oder den Wert der fehlenden Geräte zusammenfassen und den Wert der Leihgeräte davon abziehen.
Hielte ich für fair.
 

racer

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Willkommen im Jahr 2022.. die durchschnittliche Lieferzeit auf Kühlschränke und Geschirrspüler und co.. ist explodiert.. was mich dann nur wundert, dass der Händler das erst einen Tag vor der Montage kommuniziert ?! Hat der auf ein Wunder gehofft ? Auch Dein Händler weiß doch, was seit ca. einem Jahr auf dem Markt für Geräte los ist ? Da wäre doch ein mahnendes Wort bereits beim Verkauf der Küche sehr angebracht gewesen...

Ich verstehe die Händler dann auch nicht, wie kann man einen solchen Vertrag machen, wenn man doch weiß, dass die Liefersituation so ist, wie sie ist...

wenn Dein Händler bei jedem Kunden, wo er derzeit keine Geräte liefern kann, auf mehr Geld verzichtet, als die Geräte wert sind, dann wird er es wohl nur noch sehr kurze Zeit überleben..

darüber hinaus gibt es Firmen, die sich erlauben, ihren Preis an den Händler zu berechnen, der bei Auslieferung gilt und nicht den, der bei Bestellung galt. Heißt, der Händler bestellt für 500,00 € ein Gerät zu morgen. Der Hersteller liefert es dann irgendwann in 6 Monaten und berechnet dann auch noch den Preis, der in 6 Monaten gilt, also inkl. dem Inflationsaufschlag.. wäre natürlich dumm, wenn der Händler dann mehr für das Gerät zahlen muss, als er von Dir dafür bekommt.. könnte bei der jetzigen Inflation aber durchaus passieren..

Also, bis auf die wirklich späte Kommunikation, kann Dein Händler reinweg gar nichts an der Situation ändern. Sei milde...

mfg
Racer
 

Wolfgang 01

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Die ganzen restlichen 50% oder nur der ungefähre Gerätewert?
Laut Gesetz brauchst du gar nichts zahlen... mal so am Rande bemerkt. Wenn alles ohne Mangel und Fehlteile geliefert wurde, bist du zur vollständigen Zahlung verpflichtet.

Ich würde den Internetpreis der Geräte ermitteln, diesen mindestens verdoppeln, und diesen Betrag nicht zahlen, bzw. von der Restzahlung abziehen.
Eigentlich sollte man noch die Montagekosten hinzurechnen. Kann ja sein, dass der Händler diese Zeit nicht überlebt. Dann hast du wenigstens noch Puffer, um eine andere Firma mit der Montage zu beauftragen.

Aber das wäre jetzt nur meine Vorgehensweise.
 
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