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Hallo zusammen.
Bei uns wird heute unsere Küche aufgebaut. Gestern habe ich nun den Anruf erhalten, dass sowohl Dampfbackofen, Herd und Kühlschrank nicht lieferbar sind. Es werden nun Leihgeräte verbaut. Soweit so gut. Nur unterscheiden sich bei dem Herd die Maße. Sprich das Leihgerät ist kleiner. Außerdem hat das Leihgerät keinen Abzug nach unten, wie das bestellte Gerät. Wir werden also in den ersten Wochen keinen Abzug haben und optisch hübsch wird das ganze auch nicht sein. Leider konnte mir auch nicht gesagt werden, wann die bestellte Ware geliefert werden kann.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: wir haben aktuell 50% des Gesamtwertes angezahlt. Der Rest wäre am letzten Tag der Montage (morgen) fällig. Kann ich aufgrund der nicht vollständig gelieferten Küche Geld einbehalten? Wenn ja, wieviel? Die ganzen restlichen 50% oder nur der ungefähre Gerätewert?
Macht es zusätzlich Sinn eine Frist zu setzen?
Vielen Dank im Voraus!
Bei uns wird heute unsere Küche aufgebaut. Gestern habe ich nun den Anruf erhalten, dass sowohl Dampfbackofen, Herd und Kühlschrank nicht lieferbar sind. Es werden nun Leihgeräte verbaut. Soweit so gut. Nur unterscheiden sich bei dem Herd die Maße. Sprich das Leihgerät ist kleiner. Außerdem hat das Leihgerät keinen Abzug nach unten, wie das bestellte Gerät. Wir werden also in den ersten Wochen keinen Abzug haben und optisch hübsch wird das ganze auch nicht sein. Leider konnte mir auch nicht gesagt werden, wann die bestellte Ware geliefert werden kann.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: wir haben aktuell 50% des Gesamtwertes angezahlt. Der Rest wäre am letzten Tag der Montage (morgen) fällig. Kann ich aufgrund der nicht vollständig gelieferten Küche Geld einbehalten? Wenn ja, wieviel? Die ganzen restlichen 50% oder nur der ungefähre Gerätewert?
Macht es zusätzlich Sinn eine Frist zu setzen?
Vielen Dank im Voraus!