AW: Einbau Filtersystem
Bleirohre in der öffentlichen Wasserversorgung gibt es nicht mehr, sie sind verboten. Auch in vermieteten Wohngebäuden sind Bleirohre nicht mehr zulässig. In selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist der Eigentümer selbst verantwortlich, ob er die Bleirohre rausschmeißt oder nicht.
Kupferrohre sind allenfalls bedenklich, wenn sie ganz neu sind und sich innen noch keine schützende Oxidschicht gebildet hat.
Kunststoffrohre sind bei Kaltwasser unbedenklich.
Die denkbare Keimbildung innerhalb des Leitungsweges vom Wasserwerk bis in den Haushalt ist geringer als die potentielle Keimbelastung aus zusätzlichen Filtereinrichtungen.