Edelküche. Mietwohnung. Rechtslage?

Kulinaria

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Hallo Leute,

wir leben seit 16 Jahren in unserer Mietwohnung mit super Vermietern. Unsere Küche wurde seit 16 Jahren nicht erneuert, so dass wir jetzt für 14.000€ selbst eine tolle Küche gekauft und bezahlt haben. Nun möchten die Vermieter einen Ergänzungsvertrag, der besagt, dass wir in den nächsten 10 Jahren jeweils pro Jahr 10% weniger für die Küche bekommen: Nach 1 Jahr 90% des Wertes, nach 2 Jahren 80% des Wertes,... nach 10 Jahren 0%.

Ich bin irritiert bei dem Gedanken, unsere Miele - Geräte (Herd, Dunstabzugshaube, Waschmaschine) sowie Liebherr -Weinkühlschrank und Siemens -Kühlschrank nach 10 Jahren für Null € abtreten zu müssen. Schließlich gehe ich davon aus, dass - zumindest die MieleGeräte- eine Anschaffung für länger als 10 Jahre sind.

Habt ihr Ahnung oder Ideen, wie wir den Vertrag für beide Seiten fair aufsetzen können?

Ist es sinnvoll, die o.g. Geräte aus dem Vertrag herauszurechnen?

Dank und Gruß
 

martin

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Bereits am 1. Tag nach dem Einbau hat eine Küche 20 - 30% an realem Wert verloren. Insofern halte ich eine lineare Abschreibung über 10 Jahre für durchaus angemessen.
 

KerstinB

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Vermutlich wollt ihr ja länger in der Wohnung bleiben und es soll euch nur absichern, dass, falls ihr doch in naher Zukunft auszieht, automatisch vom Vermieter die definierte Restsumme zu zahlen ist und die Küche dafür in der Wohnung bleibt.

Da sage ich mal, ich finde diese 10%-Regelung eigentlich ganz fair. In den ersten 5 bis 7 Jahren seid ihr eher die Gewinner, denn ein potentieller Nachmieter würde euch nicht noch soviel Geld zahlen. Im 10. Jahr ist dann der Vermieter der Gewinner, denn für eine ordentlich gepflegte und passend eingebaute Küche würdet ihr wohl immer noch um die 1000 Euro vom Nachmieter erzielen können.

Ich habe ähnliche Vereinbarungen mit meinem Vermieter bezüglich übernommener Fliesenfinanzierung oder Duscheinbauten usw. Nach 10 Jahren bekomme ich nichts mehr. Es sollte mich halt nur absichern, falls ich wider Erwarten doch in den ersten Nutzungsjahren ausziehe.
 

russini

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Ihr könnt ja auch vereinbaren, die Küche nach Auszug mit zu nehmen oder eben nur die Geräte und die Küchenschränke verbleiben. Man kann alles verhandeln ;-) Recht gibt's dazu nicht. Die 10% Abschreibung ist wohl an der Steuerabschreibung orientiert. Zeitstaffelung für Geräte und Möbel könnt ihr auch trennen und anders staffeln, z.B. für Möbel 20 Jahre, für Geräte 10 Jahre oder wie auch immer.

Rechtlich kann es Probleme geben, wenn ihr einfach mitvermietete alte Küche ausbaut und entsorgt ohne Genehmigung des Vermieters, am Besten schriftlich. Der kann eine Küche zurück fordern. Wenn ihr die alte Küche einlagern würdet und die nach Auszug wieder einbauen, wärt ihr aus dem Schneider.

Je nach Küchenqualität ist 16 Jahre kein Alter! Meist sind nur Geräte die dann schlapp machen.
 

Wolfgang 01

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Wieso soll überhaupt so ein Vertrag geschlossen werden..?
Es ist doch eure Küche.
Macht doch einfach einen Vertrag, wenn es denn schon sein muß, wo ihr ein Vorkaufsrecht vereinbart.
Der Vermieter kann dann die Küche am Tag X kaufen, zum dem Preis, wo ihr beide mit leben könnt.
Das wäre in meinen Augen fair.
Alles andere würde ich lassen.
 

menorca

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Für ein 10 Jahre altes Gerät, selbst wenn Miele drauf steht, gibt euch keiner mehr als ein paar Euro. Selbst eine Garantieverlängerung ist 5 Jahre nach Kaufdatum abgelaufen, und ab dem Zeitpunkt muss - leider - auch mit dem Ableben der Geräte gerechnet werden bzw mit einem wirtschaftlich unsinnig hohen Preis bei Reparaturen.
Miele hat da noch einen guten Ruf ("hält auf jeden Fall 20 Jahre"), den dir heute aber keiner mehr so unterschreibt.

Ich finde die 10% Regel auch nicht unpassend.

Oder eben eine der anderen erwähnten Möglichkeiten, davon die rechtlich sauberste: die alte Küche wird eingelagert, denn sie gehört dem Vermieter und damit zur Wohnung, und nach Auszug nehmt ihr die neue Küche mit und baut die alte wieder ein.
 

Snow

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Ich würde da mit dem Vermieter gar keinen Vertrag machen. Denn so kommt der Vermieter nach Jahren womöglich sehr günst oder gar kostenlos zu einer ggf. intakten und gepflegten Küche und ihr schaut in die Röhre.
Meines Erachtens seid ihr besser bedient, die einem Nachmieter zu verkaufen.
 

KerstinB

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@snow, da hast du nicht Recht.

Ziehen die TE nächstes Jahr schon aus, sieht das Angebot des Vermieters vor, dass TE 90% des gezahlten Preises erhält. Ein Nachmieter würde das nie ausgeben.

Der TE muss schon irgendetwas mit dem Vermieter vereinbaren, denn der TE will aktuell die vom Vermieter gestellte und vermietete Küche entsorgen.
 

tantchen

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Also bevor man eine vorhandene Küche einfach entfernt, fragt man ja i.d.R. den Vermieter. Dieser wird mit Sicherheit nicht einfach seine eigene Küche raus haben wollen und dann in ggf. 5 Jahren mit gar nichts mehr dastehen. Heißt, Ihr habt ja sicher schon vor dem Kauf drüber geredet, wie es damit weitergehen soll, oder etwa nicht?
Und wenn er Euch jetzt schon anbietet, die neue Küche auch noch zu zahlen, ohne den späteren konkreten Zustand zu kennen - dann ist das mehr als Ihr erwarten könnt. Siehe vorherige Kommentare mit einlagern etc.
Er könnte auch einfach später sagen, dass Ihr Eure Küche mitnehmen sollt mitsamt den Miele Geräten und er baut sich wieder was Neues rein.

Also ich würde das so annehmen, dann ist alles klar geregelt. Pfeif auf die angebliche Miele Qualität. Die Geräte können genauso früher kaputt gehen wie Andere auch. Das hast nicht in der Hand.

Wer kommt eigentlich für Ersatz auf, wenn innerhalb der 10 Jahre was kaputt geht?
 

Snow

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Wer kauft mit der Absicht in einem Jahr wieder auszuziehen eine neue Küche mit dem Wissen mit Minus rauszugehen?
Zudem gehe ich davon aus, dass eine eigene Anschaffung einer Küche zuvor mit dem Vermieter abgesprochen war. Ich würde definitiv den Handel nicht eingehen.
Es wäre ja auch eine Option gewesen, dass der Vermieter die Kosten für die Küche von vorn herein hätte übernehmen können. Warum tat er dies nicht? Ich sehe nur Voteile des Daels beim Vermieter.
 

tantchen

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Den Handel nicht einzugehen, bedeutet im blödesten Fall, dass man für die eigene Küche gar nichts bekommt, sie rausreißen muss und wieder die alte Küche einbauen.

Andere Variante ist Zustimmung des Vermieters, dass seine eigene Küche auf Kosten des Mieters von diesem ersetzt wird und damit quasi in den Besitz des Vermieters übergeht. Der Mieter is ja selber schuld, wenn er das unbedingt möchte und kann den Vermieter zu nichts zwingen. Also entweder alte Küche behalten oder neue selber zahlen.

Wir haben auch mal mit Einverständnis des Vermietes das Bad renoviert, weil der da drin seit über 20 Jahren fast nichts gemacht hat. Aber wir hätten bei früherem Auszug dann auch nicht wirklich was dafür bekommen. So ist das halt.
 

KerstinB

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Sehe ich wie Andrea.

Und vermutlich planen die TE auch nicht, in den nächsten Jahren auszuziehen. Dennoch kann es aber ja mal irgendetwas geben, was ungeplant daher kommt und man muss trotzdem in 2 Jahren oder so ausziehen. Dann ist die aktuell vorgeschlagene Regelung doch echt gut und fair.

Ich habe vor 6 Jahren und auch heute nicht geplant, hier in meiner Wohnung wieder auszuziehen. Habe aber vor 6 Jahren auch diverse Aufpreise für Fliesen, Badezimmerausstattung usw. gezahlt. Und eben diese 10 Jahre - 10% Abschlag je Jahr mit meinem Vermieter getroffen. Hätte ja sein können, dass irgendetwas beruflich oder die große Liebe oder so ins Leben kommt.
 

Kulinaria

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Wow, danke für eure vielfältigen Anregungen!

Es verhält sich so, dass wir wirklich gerne hier leben und auch nicht wegwollen. (Das wissen die Vermieter ganz genau). Das Einverständnis, die alte Küche rauszureißen und zu entsorgen, haben wir mühelos bekommen. Der trauert wirklich keiner nach und die Arbeit bleibt ja an uns hängen...

Wenn wir nach wenigen Jahren ausziehen (was wie gesagt keineswegs nicht geplant ist), haben wir einen guten Deal gemacht, klar. Aber sollten wir nach 9, 10 oder 11 Jahren ausziehen, würde ich schon gerne meine (hoffentlich noch immer guten!) Geräte behalten wollen... und finde es seltsam, dass ich bei 14.000€ dann quasi pro Jahr 1400€ jährlich zur Miete dazugelegt habe und nach 10 Jahren ohne nix dastehe... Sollten wir 20 Jahre oder länger bleiben, ist mir das alles herzlich egal.

Was sagt ihr zur Option, Weinkühlschrank, WaMa und Herd rauszurechnen? Wenn ja, wie würde man das berechnen? Oder zumindest -wahrscheinlich utopisch- im Gegenzug festzuhalten, dass die Miete über einen gewissen Zeitraum für uns nicht steigt, wenn wir schon die Wohnung selbst aufwerten?
(Wir haben ja die 16 Jahre nichts eingefordert und sind sehr genügsame Mustermieter und DINKs, = Double Income, No Kids)
 

KerstinB

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Man kann ja über alles reden und vereinbaren, wir kennen aber nicht euren Vermieter und auch nicht eure Mietgegend. Ich habe z. B. mit meinem Vermieter schriftlich vereinbart, dass mir wg. Eigenbedarf auch von seinen Erben nicht gekündigt werden darf. Und ich niemals Miete für den von mir finanzierten Garagenanbau mit Terrasse zahlen muss. Zu diesem Anbau gibt es halt auch noch die 10 Jahre - 10%-Regelung.

Vermutlich war in der Vermieterküche zumindest der Weinkühlschrank nicht enthalten. Wie steht es mit Wama? Da könnte man diese Geräte, die es vorher nicht gab, auch rausnehmen. Basissumme dann halt entsprechend verringern, Kopie des Küchenkaufvertrags dazu und einvernehmlich mit Unterschrift die Positionen aus dem Küchenkaufvertrag streichen, die nicht von der Vereinbarung betroffen sein sollen.

Aber so allgemein .. du wirst dich auch wundern, was du für eine Küche nach 10 Jahren noch bekommst. ;-)
 

Michael

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Ich verstehe ein wenig den inneren Frust wenn man sich vorstellt nach mehr als 10 Jahren auszuziehen und mit nichts dazustehen.
Andererseits willst du bei einem Auszug nach mehr als 10 Jahren, warum auch immer, bestimmt nicht die alte Küche (Die jetzt neu ist) rausreißen und woanders wieder aufbauen (lassen).
Du wirst dir auch keine neue Kaufen und die alten Geräte einbauen wollen.

Und letztlich sind alte Küchen, mehr als 10 Jahre, fast nichts mehr wert. Eine Demontage und erneute Montage würde zudem noch Kosten verursachen, die den Küchenwert übersteigen.

Ich rechne da anders: Wenn dein Vermieter die Küche kaufen würde und er gut 100,-/Monat aufschlag dafür nehmen würde hättest du nach 10 Jahren fast das gleiche bezahlt und hättest auch nichts. Aber du hattest die Zeit davor eine neue Küche. :top:

Letztlich bezahlt man doch immer für die Nutzung. Ist wie beim Auto. Ob es mir gehört oder ich für die Nutzung bezahle ist doch egal. Hauptsache Gas geben. :cool:
 

kuechentante

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Ich seh es so wie @ michael,

Zumal der Verrmeter auch wieder die steuerlichen Vorteile nutzen kann.
Und ihr behaltet Eure 14000,00 € .
Nach 10 Jahren kippt das Ganze dann natürlich.

Oder die vom Vermieter vorgeschlagene Regelung nutzen, im Gegenzug dann aber die Miete runtersetzen lassen,
da ihr ja keine Küche mehr mitmietet, der Vermieter aber mit der 10 % Regel den Steuerbonus sozusagen mitnutzen möchte, den er ohne eigene Küche ja defacto nicht mehr hat.

Durch die 1ü % Regel räumt er sich ja quasi ,den Abschreibungsbonus und das Vorkaufsrecht ein.
 

Kulinaria

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Haben heute kurz gesprochen. Sie sagen, dass wir "sämtliche Geräte oder anderes, was euch wichtig ist, rausrechnen lassen können... Hauptsache, da steht bei Auszug ein Herd, sonst müssen wir euren alten einlagern und wieder reinbauen." Da sind sie sehr offen und kooperativ...

Michael hat mir verdeutlicht, dass es eher so eine psychische Geschichte ist...

Und Kerstins Hinweis, dass letztlich alles Verhandlungssache ist, hat mir auch geholfen.(Was aber ist der Abschreibungsmodus? Wieso hat er Steuervorteile?) Jedenfalls bin ich nun entspannter, da sie wirklich gute Vermieter sind und Gesprächsbereitschaft signalisieren.

Auch Küchentantes Argument, dass wir dann keine Küche mehr mitmieten, finde ich überlegenswert für unser noch folgendes Gespräch...
 

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