Edelküche. Mietwohnung. Rechtslage?

Anett

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Man kann Handwerkerleistungen (für die Montage) in max. Höhe von 6.000 € absetzen und bekommt davon 20%, also max. 1.200 €, erstattet.
Wichtig ist der separater Ausweis dieser Leistung auf der Rechnung und die Bezahlung per Überweisung. Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
 

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