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Nach langen Überlegungen haben wir eine neue Küche gekauft und einbauen lassen, Bei der Montage hat sich herausgestellt, daß die Eckventile der Spüle und Abwasser im "toten Eck" sind, d.h. ich komme an die Eckventile und Abwasser nur, wenn ich den seitlichen Unterschrank ausbaue. Bei der Montage wurde ein Loch in die Seitenwand des Unterschranks gesägt, lt. Aussage des freundlichen Küchenberaters zur Sichtkontrolle der Eckventile, das Loch befindet sich auf Höhe der untersten Schublade, ich muss die Schublade entfernen und in den Schrank kriechen um die Eckventile sehen zu können. Laut Küchenfachberater eine gängige Lösung und fachgerecht. Der Schrank ist für mich nicht nutzbar, er ist offen. Schriftlich festgehalten ist, daß keine Anschlüsse verlegt werden, die Lage der Anschlüsse war bei der Planung bekannt. Laseraufmass erfolgte durch die Küchenfirma. In der Auftragsbestätigung stand nichts davon, daß die Seitenwand des Unterschranks ausgesägt wird.
Meine Leitungswasserversichung zahlt bei einem Wasserschaden mit "eingebauten" Eckventilen nicht.
Ich habe in unzähligen mails versucht eine Lösung mit dem Küchenfachberater zu finden, er ist von der og. Lösung überzeugt und findet diese vermutlich sogar richtig gut. Ich bin davon überzeugt, daß dies ein Planungsfehler ist.
Ich brauche einen fachlichen Rat bevor ich zum Rechtsanwalt gehe.
Meine Leitungswasserversichung zahlt bei einem Wasserschaden mit "eingebauten" Eckventilen nicht.
Ich habe in unzähligen mails versucht eine Lösung mit dem Küchenfachberater zu finden, er ist von der og. Lösung überzeugt und findet diese vermutlich sogar richtig gut. Ich bin davon überzeugt, daß dies ein Planungsfehler ist.
Ich brauche einen fachlichen Rat bevor ich zum Rechtsanwalt gehe.