Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Michael

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Folgende Aufforderung zur digitalen Unterschriftenleistung wurde in den letzten Tagen von Ebay an alle angeschlossenen Mitglieder versand:

eBay ist ein globaler Marktplatz, auf dem jeder nahezu alles kaufen und verkaufen kann. Diese Idee wird aktuell jedoch durch einige Markeninhaber und Hersteller in Frage gestellt. Diese versuchen,
den Verkauf ihrer Produkte auf Online-Marktplätzen wie eBay oder anderen Websites in der EU zu verhindern.
Bestimmte Produkte können Sie schon heute entweder gar nicht
oder nur schwer im Internet kaufen. Stattdessen erhalten Sie diese nur in ausgewählten Geschäften - oft zu sehr hohen Preisen. Als Konsument sollten Sie aber auch in Zukunft beim Online-Kauf von noch mehr und nicht weniger Auswahl und möglichst günstigen Preisen profitieren können. Als Händler wiederum steht Ihr gutes Recht auf dem Spiel, auf Online-Marktplätzen in einen fairen Wettbewerb mit anderen Händlern zu treten.


Einige Hersteller rechtfertigen ihr Verbot des Online-Handels in der Öffentlichkeit damit, dass sie den Verkauf von Produktfälschungen verhindern wollen. eBay ist jedoch kein Marktplatz für den Handel mit Produktfälschungen. Wir gehen konsequent und gemeinsam mit 31.000 Rechteinhabern gegen Produktpiraterie vor. Fälschungen spielen - nicht zuletzt dank der Bemühungen von eBay - auf dem Marktplatz eine minimale Rolle: Im letzten Jahr wurden nur 0,15 % aller Angebote auf eBay als potenzielle Fälschungen identifiziert.

Das eigentliche Ziel dieser Markeninhaber besteht darin, den Verkauf aller ihrer Produkte auf Online-Marktplätzen wie eBay und anderen Websites zu stoppen. Dabei geht es nicht nur um Luxusgüter, sondern auch um alltägliche Artikel wie Kinderspielzeug, elektronische Geräte, Rasenmäher und Kinderwagen. eBay handelt jetzt und Sie können uns unterstützen. Treten Sie für Ihr Recht auf freien Online-Handel ein.

Unterstützen Sie unsere Online-Petition!

Mit der Petition möchten wir die zuständigen Stellen der EU auffordern, das europäische Wettbewerbsrecht so zu ändern, dass den aus unserer Sicht unfairen Handelsbeschränkungen Grenzen gesetzt werden. Helfen Sie uns, die Politiker gemeinsam zu überzeugen, hier aktiv zu werden. Wenn Sie uns bei der Nutzerinitiative gegen die Beschränkungen des Online-Handels unterstützen möchten, freuen wir uns, wenn Sie unsere Online-Petition unterschreiben.

Das betrifft auch die Küchenbranche und die Hersteller von Elektrogeräten, die gegen den Preisverfall durch den Onlinehandel ankämpfen und ihrerseits die von Ebay hier bemängelten Beschränkungen durchgeführt haben oder noch werden.

Auf der einen Seite stehen die Käufer, denen in zunehmendem Maße die Preisunterschiede zwischen Fachhandel und Onlinehandel aufstossen.
Auf der anderen Seite stehen die Hersteller, die sich zur Wahrung der Qualität ihrer Produkte dazu entschlossen haben, nur noch über den Fachhandel zu vertreiben, der die erforderliche Beratungsqualität liefern kann.

Sicherlich ein kontroverses Thema, zu dem wir viele spannende Meinungen erwarten aus denen wiederum jeder seine Erkenntnisse und Schlüsse ziehen kann und darf. ;-)

Wer sich outen möchte, der darf auch gerne mitteilen, ob und warum er seine Unterschrift geleistet hat.
 

martin

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Ibääh ist für mich ein rotes Tuch. Dort tauchen immer wieder gewerbliche Händler auf, die meinen, man könne nur von Skonto und Bonus einen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich führen. Nach spätestens 2 Jahren sind sie dann wieder verschwunden. Kurz vor dem Verschwinden werden sie dann so manchen gutgläubigen Kunden um sein wohlverdientes Geld gebracht haben. Seriöses Geschäftsgebahren sieht anders aus.
 

Wolfgang 01

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

wir unterschreiben auch nicht;-)

wird auch langsam Zeit, dass was passiert.
Gute Qualität muß man nicht verschleudern, aber leider kommt diese Einsicht ein wenig zu spät.

Haben die im Kellerraum agierenden "Fachhändler" den Preisverfall schon so weit vorangetrieben, dass es mir fast unmöglich erscheint, demnächst wieder Marktgerechte Preise einführen zu können.

LG Wolfgang
 
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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

ich finde eher, man sollte was gegen das "verschleudern" tun.
Das hat m.M. nichts ursächliches mit dem Internethandel zu tun.
Ich muss mal sagen, dass ich z.B. bei Geräten einen "Internethändler" gefunden habe, der mir nun seit 5 oder 6 Jahren meine Geräte liefert.
-Top Beratung
-Gute bis beste Preise
-Top Qualität
-Bestes Handling bei Problemen
Die "normalen" Gross-händler haben mich davor beliefert...
-NULL Beratung
-Preise über die sich schon damals die Kunden kaputtlachten
-und wehe es gab ein Problem (vernichtete Ceranfelder bspw.).

Dass sich der Handel verändert, war schon immer so.
-Baumärkte
-Supermärkte
-Discounter

Ich finde, der traditionelle Handel sollte sich auf seine Stärken besinnen und z.B. Nicht die Kunden verarschen...mit
- mit gefakten Rabattschlachten,
- zuerst hochgesetzten und dann zum "Supersonderpreis"
verramschten Waren
-schlechterer Dienstleistung als die allermeisten sogenannten
Internethändler.

Es hat sich ja rumgesprochen...
ich bin auch ein Internet-Küchenmensch.
-Hochpreisig
-Planungsaufwand, da schreien Studios laut um Hilfe
-Detailversessen, immer darauf aus, Kundenträume wahr
zu machen
-Qualitativ hochwertig,
und trotz dem nicht mit einem Studio zu vergleichen
manchmal kann ich mehr als der traditionelle Küchen Händler,
oft kann ich weniger
oft einfach ANDERES.
Ich sag Euch... der grosse Schwede ist mir aus Gründen die z.B. eine Küche zum Billig-ramsch degradieren,viel mehr ein Dorn im Auge als die allermeisten sogenannten Internethändler
deshalb werde ich wohl meine Unterschrift geben
(ich schau´s mir aber noch genau an)
*winke*
Samy
Mich würd mal interessieren wie viel Umsatz "HIER" von den Gegnern des freien Internethandels gemacht wird ;-)
 
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shopfitter

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Hi,

Also ich erinner mich, so vor ca. 12 Jahren an feine Handelsbeziehungen eines Küchenschreiners zu Neff , Liebherr , Gaggenau und ein paar renommierter Spülenhersteller.
Auf einmal wurde das Zeug unter Händlereinstand bei ebay verramscht.
Muß wohl alles "vom LKW" gefallen sein.
Wir kaufen auch einiges im Net, Geld geben wir nur beim Fachhändler aus;....Erfahrung macht klug.

Gruß shopfitter
 

preusse01

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Meine Unterschrift wird ein eBay oder ähnliche Ramschhändler NICHT erhalten.

Wie oft habe ich auf gute Geräte beraten?
Wie oft fahre ich zu Schulungen um dem Kunden das optimale Beratungsgespräch zu bieten?
Wie oft quasele ich mir den Mund fuselig um dem Kunden das optimale Gerät nach seinen Bedürfnissen liefern zu dürfen.
Wie oft muss ich mich preislich nackig machen, um ihm das Gerät dann auch zu verkaufen.

Wie oft kommt dann ein Kunde nach dem Kauf zu mir und haut mir die Internetpreise um die Ohren?

Sehr sehr oft !!!:stocksauer:

Man muss heut zu Tage ja nach jedem verkauften Gerät angst haben, dass der Kunde sich nicht im Internet umsieht!

Wir verkaufen die Geräte mit Sicherheit nicht zu überzogen.
Doch eine gewisse gesunde Kalkulation muss doch drinn sein.
Oder verstehe ich da kaufmännisch etwas falsch?

Liebe Kunden und Verbraucher: Was haltet Ihr davon, alle Läden zu schließen um "nur" noch im Internet zu kaufen?

Hmm... dann bräuchte sich niemand mehr Gedanken über das Ladenschlussgesetz zu machen...!:2daumenhoch:

Was würdet Ihr von folgender Idee halten:

Ein Kunde ruft im Fachgeschäft an um sich beraten zu lassen.
Das passiert jedoch nicht im Geschäft sondern bei dem Interessenten zu Hause.
Der Verkäufer (dann nur noch Berater) sagt dem Kunden, welche Geräte zu Ihm passen und dann die entsprechenden Seiten im Netz, wo der Kunde diese dann am günstigsten beziehen kann.

Das muss doch im Service eines guten Hauses kostenlos sein ! Oder?

Ach ja... montieren dürfen wir diese dann auch -preisgünstig-.
Klar bezahlt man diese Dienstleistung.
Man hat ja bereits gespart.
Aber wehe, wenn etwas mit dem Gerät ist oder nicht gefällt!

Dann kommt ein RIESEN PREISNACHLASS !!!
(aber wovon?):'(

Sorry Leute... mich regt so etwas unheimlich auf!

Dennoch...

Gruss aus dem sonnigen Berlin,

Preusse01.
 

Kayleigh

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Werde sicher auch nicht unterschreiben. Gute Qualität hat ihren Preis. Punkt. Dazu gehört auch Beratung und daß man die Dinge in "echt" anfassen und anschauen kann.
Klar gibt es Dinge, die man bei Ebay kaufen kann, mache ich auch. Aber Küchen? Elektrogeräte? Sicher nicht.
 

Traumküchen

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Dem kann ich mich nur Anschließen !

Ebay ist schon lange keine seriöse und lukrative Plattform mehr. Man kann keine richtigen Schnäppchen mehr machen, es tummeln sich viel zu viele Gewerbetreibende und wenn man mal was verkäuft oder käuft hat man nur ärger. Das höre ich von allen Seiten, und hab es z.Tl auch selbst erlebt.
Auch wir werden zunehmend mit Internet Preisen genötigt die unter unserem EK liegen :-\ wie soll das gehen ???
Eine Firma geht nun gegen Sonderanktionen im Netz vor, und überprüft an hand der Seriennummer, wo die Geräte her kommen, um die Preise halbwegs stabil zu halten, aber das ist eigentlich kaum noch machbar.
Für den Fachhandel wird es zunehmend schwerer gegen den Kauf im Internet zu argumentieren. Was aber viel frecher ist, ist die Tatsache, dass wenn mal Probleme auftauchen ... dann geht man zum Fachhändler und der darf dann Zeit investieren um ein Ersatzteil für Paar Cent zu organisieren. Das kann es auch nicht sein.
Sagt man einem Kunden, dann lassen sie es doch von dem Händler klären, der das Gerät verkauft hat .. sind sie beleidigt.
Da stimmt was nicht !
Ich selbst bin fleissig OnlineShopperin:cool: aber es gibt Dinge die kaufe ich lieber im Fachhandel denn ....
da kann ich einem die Ohren lang ziehen, wenn etwas nicht geht:knuppel:
Das ist mir dann auch ein Paar Euro mehr Wert.

Bei 200 Euro Unterschied ... sieht es aber dann schon wieder anders aus, denn auch ich hab nix zu verschenken. Der Wettbewerb ist gut, aber die Kirche muss im Dorf bleiben, sonst hat keiner was von, der Fachhändler nicht und der Kunde letzendlich auch nicht.
 

Wolfgang 01

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Es ist ja legitim im Internet zu kaufen.
Unsere Firma ist auch bei eBay und Co vertreten. Und, wenn man als Kunde/Käufer was sparen will/muß/kann, warum nicht. Spricht nichts dagegen.
Nicht nur der Käufer, sondern auch Verkäufer können davon provitieren, wenn alles im Rahmen bleibt.

Allerdings muß man dann auch als Käufer nicht nur den positiven Nutzen daraus ziehen, sondern auch mit den evtl. Unannehmlichkeiten leben können. Sprich Kundendienst/Reklamationen und ähnliches.

Ich für meinen Fall fahre jedenfalls nicht zum Kunden raus und schaue mir eine "Internetreklamation" an.
Und Ersatzteile werden bei uns ganz normal kalkuliert. Darauf gibt es keinen "Internet-Rabatt".

Die Tage hatte ich auch einen Kunden der hat:

  • die Küche (nur Küchenmöbel) bei uns gekauft
  • die E-Geräte bei vier! verschiedenen Internethändlern gekauft
  • div. Küchen-Zubehör-Teile, von wer weiss wie vielen Internethändlern bestellt
aber die Krönung war die Arbeitsplatte , selbst die kam per Spedition von einem Händler aus dem Internet. Und was für eine. So eine schlechte Qualität hab ich schon lange nicht mehr gesehen. Obendrein übersäht mit etlichen Macken.
Ich brauche hier wohl nicht zu erwähnen, dass diese nicht gepasst hat. Naja, zumindest eine Seite nicht. Daher war es auch letztendlich egal wie die APL aussah.

Wir haben die Küche aufgestellt, soweit es ging, und uns dann höflich verabschiedet. (So war es vertraglich vereinbart).

Schade, denn ich hätte mir die Küche gern mal fertiggestellt angeschaut.

LG Wolfgang
 

Cooki

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Natürlich müssen Sie den Onlinehändler beliefern, aber wo steht, das man nicht den Einkaufspreis um 50% anheben darf? ;-) :rolleyes:
 

Michael

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Moin Cooki,

ist das wirklich so? Habe ich als Produzent nicht das Bestimmungsrecht, wer meine Produkte vertreibt?

Wer für einen Markt produziert will auch auf diesem verkaufen dürfen.
 

Gatto1

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Natürlich müssen Sie den Onlinehändler beliefern, aber wo steht, das man nicht den Einkaufspreis um 50% anheben darf? ;-) :rolleyes:

Hallo cooki,

Kein Hersteller MUSS irgendeinen Händler beliefern (aber das weist Du ja eigentlich schon selbst von Miele ).
Wenn die Ware allerdings einmal geliefert ist, hat der Hersteller keinerlei Rechte mehr darauf, die weitere Vermarktung zu bestimmen. Aber die Idee stimmt schon. Es wäre ein leichtes für die Hersteller die Einkaufskonditionen für Händler MIT Ausstellungsräumen von denen OHNE Ausstellung deutlich unterschiedlich zu gestalten.
Das wäre zwar auch zu unterlaufen, aber so würde es für die reinen Schreibtischtäter/Onlinehändler deutlich schwieriger, Ware zu verschieben.

Gatto1
 

Cooki

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Kein Hersteller MUSS irgendeinen Händler beliefern (aber das weist Du ja eigentlich schon selbst von Miele ).

Hallo Gatto, das siehst du falsch !!!

Das Regelt das:

1. Kartellrechtlicher Belieferungsanspruch
Dieser gesetzliche Belieferungsanspruch ergibt sich aus dem Kartellrecht, genauer, aus § 20 Abs. 1 und § 20 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

..........liest du weiter

Anspruch des Einzelhändlers auf Belieferung mit Markenware | anwneu.de-Rechtstipp, Rechtsanwneu, Rechtsberatung

Miele ist nur schlauer und schreibt die Besonderheiten in seine Coopaerationsverträge mit rein, und dann geht es nur so.
 

Gatto1

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Hallo Gatto, das siehst du falsch !!!

Das Regelt das:

1. Kartellrechtlicher Belieferungsanspruch
Dieser gesetzliche Belieferungsanspruch ergibt sich aus dem Kartellrecht, genauer, aus § 20 Abs. 1 und § 20 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

..........liest du weiter

Anspruch des Einzelhändlers auf Belieferung mit Markenware | anwneu.de-Rechtstipp, Rechtsanwneu, Rechtsberatung

Miele ist nur schlauer und schreibt die Besonderheiten in seine Coopaerationsverträge mit rein, und dann geht es nur so.

Hallo cooki,

wenn man das so oberflächlich liest, könnte man glatt zu Deinem Schluss kommen.
Wenn Du den Text jedoch etwas aufmerksamer durcharbeitest, wirst Du feststellen, das das gerade in Deinen Beispielen nicht anwendbar ist
1. Das Kartellrecht bezieht sich auf die Situation, das eine Marktbeherrschung vorliegen muss (hier am Beispiel Microsoft). Wenn es nur einen (oder wenige) gibt, die ein Produkt herstellen, dann sind hier besondere Anforderungen an die "Verfügbarkeit des Produktes" gestellt.
Aber genausowenig wie Du eine Küche an einen Kunden verkaufen MUSST oder jeder Monteuer jeden Auftrag annehmen muss, müssen das die Gerätehersteller. In Deinem Fall gibt es Dutzende anderer Küchenstudios, bei der der Kunde eine Küche kaufen kann. Anders sähe es natürlich aus, wenn Du der einzige Küchenverkäufer in Deutschland wärest...

2. Das zweite Beispiel hat was mit (verdeckter) Preisbindung zu tun. Auch hier soll nur verhindert werden, das die Hersteller aufgrund der Beschränkungen einen künstlich hohen VERKAUFSPREIS manifestieren wollen, der nichts mit dem Marktwert zu tun hat.
Darüber hinaus wird genau das bestätigt, was ich auch schon gesagt habe - NACH der Lieferung darf ein Hersteller nicht mehr darüber entscheiden, wie der Händler mit dem Produkt umgeht - schließlich ist es dann Eigentum des Käufers. Das wäre so, als ob Dir Dein Autohaus nach dem Kauf vorschreiben wollte, wie und wo Du mit Deiner Neuerwerbung fahren darfst.

Solange der Hersteller also keine marktbeherrschende Stellung einnimmt (wie bei Microsoft oder unseren Ölmultis), kann er sein Produkt vermarkten wie und wo er will.
Solange die Beschränkung der Belieferung nicht nur dem Ziel dient, einen künstlich hohen Marktpreis zu schaffen, oder die weitere Verwertung zu bestimmen, dann darf ein Hersteller i.d.R. selbst bestimmen, wen er beliefert.

Gatto1
 

Cooki

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Gatto,

1. Das Kartellrecht bezieht sich auf die Situation, das eine Marktbeherrschung vorliegen muss (hier am Beispiel Microsoft). Wenn es nur einen (oder wenige) gibt, die ein Produkt herstellen, dann sind hier besondere Anforderungen an die "Verfügbarkeit des Produktes" gestellt.

Zitat:
Der Anspruch auf Belieferung mit Markenware besteht aber nicht nur dann, wenn es sich um Waren eines Marktführers mit besonderer Marktmacht handelt.
In der Praxis weit häufiger wird der Fall vorkommen, dass ein Hersteller auf die Waren eines bestimmten Herstellers - der vielleicht nicht unbedingt marktbeherrschend ist – deshalb nicht verzichten kann, weil in dem Fachbereich nur sehr wenige Hersteller existieren.Der Anspruch besteht bereits daher bereits dann, wenn es sich um Waren handelt, die im Sortiment des Händlers von den Kunden regelmäßig erwartet werden.

Sorry, ich lese nicht oberflächlich, sondern ich lese es so raus. :-\


Aber genausowenig wie Du eine Küche an einen Kunden verkaufen MUSST oder jeder Monteuer jeden Auftrag annehmen muss.

Da gebe ich Dir Recht.

2. Das zweite Beispiel hat was mit (verdeckter) Preisbindung zu tun. Auch hier soll nur verhindert werden, das die Hersteller aufgrund der Beschränkungen einen künstlich hohen VERKAUFSPREIS manifestieren wollen, der nichts mit dem Marktwert zu tun hat.

Da bin ich ja auch bei DIR, dass Sie nach Lieferung mit der Ware machen können, was Sie wollen. Darum ja mein Ansatz, den EK so hoch anzusetzen, dass es sich nicht lohnt, die Ware so günstig zu veräußern. Den jeweiligen Einkaufspreis kann den Hersteller ja keiner vordiktieren.

Solange der Hersteller also keine marktbeherrschende Stellung einnimmt (wie bei Microsoft oder unseren Ölmultis), kann er sein Produkt vermarkten wie und wo er will.

Sehe ich anders, siehe Zitat.


Darüber hinaus wird genau das bestätigt, was ich auch schon gesagt habe - NACH der Lieferung darf ein Hersteller nicht mehr darüber entscheiden, wie der Händler mit dem Produkt umgeht - schließlich ist es dann Eigentum des Käufers. Das wäre so, als ob Dir Dein Autohaus nach dem Kauf vorschreiben wollte, wie und wo Du mit Deiner Neuerwerbung fahren darfst.

Ich werde das weiter hinterfragen! Es gibt ja auch den Regionsschutz. Bsp.: Haubenhersteller exclusiv: Händler hat in A und in B ein Geschäft. In A hat ein anderer Händler das Produkt, in B kommt er aber evtl. nicht drumrum, Ihm die Ware zu liefern. Nun liefert der Händler einfach von B nach A die Ware aus, wo wir wieder da sind, das es egal ist, was der Händler nach Lieferung mit seiner Ware macht. Recht hast Du. Er hat aber nicht nach A geliefert.

Was DU unter Punkt 1 und 2 also aufführst, sind natürlich Kartellrechtliche Geschichten, aber nicht die, auf die ich eigentlich hinaus wollte.
 

Gatto1

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Gatto,
Zitat:

In der Praxis weit häufiger wird der Fall vorkommen, dass ein Hersteller auf die Waren eines bestimmten Herstellers - der vielleicht nicht unbedingt marktbeherrschend ist – deshalb nicht verzichten kann, weil in dem Fachbereich nur sehr wenige Hersteller existieren.
Das Zitat ist richtig, aber Deine Anwendung greift hier nicht - oder würdest Du sagen, das im Fachbereich Küche nur sehr wenige Hersteller existieren, die Elektrogeräte zum Einbau produzieren ?

Gedacht ist die obige Regelung für wirkliche Sonderfälle in dem ein Produkt nicht anderweitig ersetzbar ist, und dieses Produkt nur von sehr wenigen Anbietern hergestellt wird. Ein Paradebeispiel hierfür sind unsere Ölmultis. Wenige Anbieter, keiner hat einen Marktanteil von über 66% (Faustregel für Marktbeherschung-obowohl es da noch andere Kriterien gibt) und es kann derzeit noch nicht ersetzt werden.

Ich werde das weiter hinterfragen! Es gibt ja auch den Regionsschutz.
Wie könnte es Regionsschutz und/oder Exklusivität geben, wenn tatsächlich - wie nach Deiner Auslegung oben - jeder Händler grundsätzlich ein Recht auf Belieferung von jedem Hersteller hat ?
Es dürfte diesen "Gebietsschutz" dann ja garnicht geben - oder ?
Es gibt ihn aber, weil das Produkt Küche/E-Geräte viele Hersteller hat und ein Händler oder Endkunde jederzeit ohne unangemessenen Aufwand auf ein alternatives Produkt ausweichen kann.
Dabei spielt es nicht einmal eine Rolle, ob nur dieser Hersteller eine bestimmte Optik oder Funktion anbietet - solange diese Funktion nicht für den Kunden "lebenswichtig" ist. Also ein Händler/Kunde kann nicht verlangen, das Bulthaup ihn beliefert, nur weil kein anderer Anbieter "Genau die" Front hat und Miele muß auch nicht liefern, nur weil kein anderer Anbieter "genau den Besteckeinsatz" im Geschirrspüler verbaut.


Die Regeln zwischen Hersteller und Handel sind übrigens dieselben, die auch für Handel und Endgebraucher gelten, denn rein rechtlich sind diese Verhältnisse immer Rechtsgeschäfte zwischen Verkäufer und Käufer. Insofern mußt Du keinem Endkunden eine Küche verkaufen - er kann sich auch irgendwo anders "eine" Küche kaufen. Miele/Neff oder AEG brauchen Dich nicht zu beliefern, denn Du könntest Deine E-Geräte auch irgendwo anders - von einem anderen Hersteller beziehen.

Was aber auf jeden Fall zutrifft und auch rechtlichen Bestand hätte, das wäre die unterschiedliche Behandlung/Rabattierung von Händlern mit und ohne Ausstellung. Es stünde den Geräteherstellern frei, hier mit zweierlei Maß zu messe - WENN SIE DENN WIRKLICH WOLLTEN - und das ist der Knackpunkt.

Gatto1
 

Cooki

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

gatto, bislang war ich auch immer Deiner Meinung. Hatte kürzlich aber eine Diskusion mit meinem Chef und Einkäufer bezgl. dieses Themas.

Konnte leider nicht wechseln, da man ja auch nicht spontan irgendwelche Kartellklauseln aus dem Hut ziehen kann.

Nach Recherche hat der Anwalt ( Anhang ) einfach nur bestätigt, was mir auch gesagt wurde und wenn dieser Anwalt von Skiern spricht, da gibt es auch nicht gerade so wenige Hersteller, im Gegensatz zum Bereich HOCHWERTIGER DUNSTHAUBEN.

Spannendes Thema, mal sehen was noch kommt. :-)
 

Turaluraluralu

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AW: Ebay fordert freien Online-Handel ohne Beschränkungen

Hallo zusammen,

also ich habe die Petition unterschrieben, weil mir kein ausreichend trifftiger Grund eingefallen ist, die Marktwirtschaft in der geplanten Form zu knebeln.

Gründe mag es geben, aber sie reichen mir nicht für diesen Schritt aus.

Gruß
Christian
 

Gatto1

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Nach Recherche hat der Anwalt ( Anhang ) einfach nur bestätigt, was mir auch gesagt wurde und wenn dieser Anwalt von Skiern spricht, da gibt es auch nicht gerade so wenige Hersteller, im Gegensatz zum Bereich HOCHWERTIGER DUNSTHAUBEN.:-)

Viele Grüße an Deinen Anwalt, aber er muß sich wieder daran erinnern, das man juristische Texte viel sorgfältiger lesen muss, als das bei einem normalen Zeitungsartikel der Fall ist.
Die massgeblichen Aussagen in dem Text sind nämlich
1. "(...)dass er von den Endkunden als mit anderen Artikeln nicht austauschbar angesehen wird"
Hier ist wichtige Begriff die fehlende "Austauschbarkeit". Wenn ein Artikel für die ganz überwiegende Mehrzahl aller Endkunden (gemeint ist natürlich Käufer) nicht durch einen anderen Artikel ersetzt werden kann, kann u.U. ein wichtiger Grund für eine Belieferungspflicht vorliegen. Denkst Du, das etwa 75% oder mehr ALLER Küchenkunden davon ausgehen, das ein Fachgeschäft Gutmann im Programm haben muss, um überhaupt als kompetentes Fachgeschäft angesehen zu werden ?? Ich gehe mal davon aus, das weniger als 20% ALLER Küchenkunden überhaupt was mit dem Begriff Gutmann anfangen können.
Das EINZELNE Personen diese Marke für wichtig und unverzichtbar halten reicht da nicht aus.

2."Der Anspruch besteht bereits daher bereits dann, wenn es sich um Waren handelt, die im Sortiment des Händlers von den Kunden regelmäßig erwartet werden"
Alle Kunden erwarten von einem Küchenstudio , das es regelmäßig Küchen anbietet - aber erwarten wirklich mehr als 75% ALLER Kunden, das die Produkte des Herstellers SIEMATIC oder MIELE im Programm eines jeden Küchenanbieters ENTHALTEN SEIN MÜSSEN ?

3. Im Übrigen beziehen sich ALLE angeführten Fälle und Aussagen auf die Situation, das ein Händler nicht MEHR beliefert wird, beziehen sich also auf Situationen, wo ein Händler zwar eigentlich bislang mit Ware der Fa.xy beliefert wurde - aber jetzt nicht mehr beliefert werden soll, weil er sich irgendwelchen Forderungen der Hersteller widersetzt (Preisbindung, Vermarktungswege) oder einfach sonst nicht mehr ins Vertriebssystem "paßt"

Wenn die Lieferverpflichtung so weit gehen würde, wie angedeutet, dann dürfte es in Zukunft kein Problem mehr sein, einen neuen Ferrari auch beim Skoda Händler - oder vielleicht sogar beim Schnäppchen-Ali um die Ecke käuflich zu erwerben, denn die Marke ist bekannt und so viele Hersteller hochwertiger Straßenfahrzeuge gibt es ja nun nicht.

...und Samy muß demnächst jeder Nase eine Küche planen und liefern, nur weil es Samy Küchen halt nur bei Samy gibt, und somit hätte er ja eine marktbeherrschende Alleinstellung auf dem Markt der Samy-Küchen - gelle ?


Gatto1
 
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