Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

kaweka

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Erlaubt bitte mir wieder Vergleich mit Hausbau.
Klar, Gewichten von Küchenkauf und Hausbau sind andere paar Schuhen. Nicht desto trotz manche Mechanismen wären auch bei Küchenkauf gut.

Beispielsweise Einbehalt kleines Kaufpreiseteils für die Gewährleistungsdauer. Für den Fall, Mängel treten erst nach gewisser Zeit nach der Abnahme auf. Für zügige Behebung der Mängel soll dieser Einbehalt sorgen. Sonst kein Druckmittel.
Ob das bei Küchenkäufen auch praktiziert wird?

Bei den während Abnahme noch nicht vorhandenen Mängel kann der Küchenkäufer nur auf Seriösität des Verkäufers oder Hilfe des anvertrauten Anwalts hoffen. Viel versprechend ist es nicht.
 

Flyboy

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Hallo,
also wenn ich so etwas lese frage ich mich immer was wollen solche Kunden.Die Küche nicht komplett bezahlen-sucht so jemand Mängel um den Preis zu drücken.
Was soll das .
Kauf ich Kleidung für viel Geld muss ich diese bezahlen-kauf ich Lebensmittel muss ich diese bezahlen -gehe ich in den Baumarkt muss ich bezahlen-wenn ich da Mängel habe kann ich auch nur reklamieren-
was wird mir die Verkäuferin bei Karstadt sagen wenn ich ein Eterna Hemd kaufe und sage ich behalte 10 % ein um zu prüfen ob das Hemd auch wirklich Bügelfrei ist ??
nur bei Küchen fängt jeder an mit dem Händler an zu feilschen um jeden Cent zu sparen oder einzubehalten.

ICH KANN ES NICHT MEHR HÖREN!
Wenn die Küche abgenommen ist und der Kunde das OK unterschrieben hat, hat er doch die Rechte der Nachbesserung über Gewährleistung oder die Wandlung oder was das Gesetz auch immer vorgibt.
Hört doch endlich mal mit diesem Schmarrn auf immer nur über Einbehalt oder Kürzung zu reden.
Wo ist denn meine Sicherheit das der Kunde pünktlich zahlt.

Dann muss man es so machen -Kunde behält 5 % ein als Sicherheit und bekommt nach Ablauf der Frist z.B. sein Kochfeld-oder den Kühlschrank.

Gruß Paul der für Ware gegen Geld ist.
 

martin

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

:2daumenhoch:
 

missjenny

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Paul und Martin, ihr habt natürlich recht, wenn ihr sagt, dass man so nicht an einen Küchenkauf rangehen sollte! Es zeugt von sehr viel Mißtrauen...wo sich für mich aber die Frage anschließt, wieso ist da so viel Mißtrauen?

Ich hab mich gestern selber bei ähnlichen Gedanken ertappt. Ich hab nämlich überlegt, was ich denn machen kann, wenn bei mir irgendwo ein Pfusch auftaucht. Ich hab meine Küche nämlich finanziert und kann da ganz schlecht was zurückhalten, bis alle Mängel behoben worden sind :rolleyes:. Und ich denke, das ist beim Hausbau/Kauf ganz ähnlich, da läuft nämlich die Finanzierung auch meist über eine Bank und bis die die Zahlung einstellt, passiert auch einiges.

Ich glaube man tut einfach gut daran sich den Händler sehr gut auszusuchen, dann wird man vielleicht so fair behandelt, wie der Händler selbst behandelt werden möchte... (hoff!)

Gruß,

jenny
 

bungaloo

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Hallo,
was wird mir die Verkäuferin bei Karstadt sagen wenn ich ein Eterna Hemd kaufe und sage ich behalte 10 % ein um zu prüfen ob das Hemd auch wirklich Bügelfrei ist ??
nur bei Küchen fängt jeder an mit dem Händler an zu feilschen um jeden Cent zu sparen oder einzubehalten.
Der Vergleich vergisst, dass ein eterna-Hemd eine fertig produzierte Ware ist, während der Küchenkauf ein Werkvertrag ist. Dennoch gestehen viele Geschäfte Kunden großzügig zu, gekaufte Ware gegen Rückzahlung des Betrags zurück zu nehmen. Das ist ein wichtiger Faktor für viele Käufer. Wenn es eine für mich gefertigte Ware ist, z.B. ein Maßanzug, zahle ich übrigens auch erst den Betrag nach mängelfreier Endabnahme.

ICH KANN ES NICHT MEHR HÖREN!
Dann musst du eterna-Hemden verkaufen. ;-)

Hört doch endlich mal mit diesem Schmarrn auf immer nur über Einbehalt oder Kürzung zu reden.
Wo ist denn meine Sicherheit das der Kunde pünktlich zahlt.
Dann muss man es so machen -Kunde behält 5 % ein als Sicherheit und bekommt nach Ablauf der Frist z.B. sein Kochfeld-oder den Kühlschrank.
Gruß Paul der für Ware gegen Geld ist.
Das ist Dummfug. Und du weißt es auch. Sehr häufig werden in Studios happige Anzahlungen verlangt. Da geht der Kunde also gnadenlos in Vorleistung und hat noch gar nichts dafür bekommen. Zudem ist der Weg einer Bankbürgschaft als gegenseitige Sicherheit möglich und nicht teuer.
 

Costinero

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Auch ich stelle mich hierbei eindeutig auf die Seite von Paul und Martin, denn schliesslich ist der Kauf- /Werkvertrag eindeutig mit der endgültigen mängelfreien Lieferung und Montage der bestellten Einbauküche erfüllt und rechtfertigt somit auch die komplette Forderung des vereinbarten Kaufpreises!
Zudem hat der Kunde ja im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung von vornherein das Recht auf Nachbesserung, falls im nachhinein doch eventuelle Mängel und Fehler auftauchen sollten und kann diese ggf. gar gerichtlich (falls es anders nicht mehr möglich)durchsetzen!

Ausserdem möchte ich zu bedenken geben, dass ein Küchenstudio , welches sich damit einverstanden zeigt - ein Teil des Kaufpreises für die Dauer der Gewährleistungszeit vom Kunden einbehalten zu lassen - dieses mit Sicherheit auch schon im Kaufpreis miteinkalkuliert hat, so wie es andere Unternehmen (aus anderen Branchen) eben auch tun!

Aber wie ist es in der Reneuität lieber Kunde?:
(ich betone, dass ich dabei nur die Situation im Großraum Göttingen betrachten kann)

Sicherlich mach ich "Dir" keinen Vorwurf daraus, dass Du bestrebt bist, in jedem Fall einen günstigen Preis zu ergattern - schliesslich handle ich als Privatmann auch nicht anders - ABER was sich nun seit mittlerweile knapp 1,5 Jahren im Raum Göttingen abspielt, gleicht einem verbitterten, ja teilweise schon zerfleischenden Kampf um die Gunst des Kunden, bei dem der Kunde natürlich auch alle Mittel vollständig auskostet (Wohlgemerkt - ich habe dies selbst von verschiedenen Kunden zu hören bekommen) und so gibt es bei 90% der Kunden mit Sicherheit auch immer ein Gegenangebot, dass eben unwirtschaftlich gerechnet ist - auf das man nun selbst einsteigen oder es dem anderen Haus überlassen kann! Egal wie, man hat eben keine Luft mehr, dem Kunden zuzugestehen, dass er doch für eventuelle Mängel die ggf. und auch nur vielleicht mal auftauchen könnten, sich von vornherein einen Teil des Kaufpreises einbehält und diesen nach Ablauf der Gewährleistungszeit eben erst begleicht!

Bei vorgenannten Gründen möchte ich auch noch folgendes zu bedenken geben!
Ein seriöses und gutes Küchenstudio ist natürlich von vornherein bestrebt hervorragende Arbeit - sowohl während der Planungs- als auch in der Montagephase - zu leisten, denn zum einen ist es oberstes Ziel den Kunden komplett zufriedenzustellen und dadurch auch durch seine Empfehlungen weitere Aufträge zu bekommen - zum anderen aber auch aus Kostengründen, denn durch eine sorgfältige und gewissenhafte Planung und Ausführung, können schonmal eine Vielzahl von möglichen Reklamationen vermieden werden, was zugleich bedeutet - keine bzw. weniger zusätzliche Beschaffungskosten für das Studio, keine bzw. weniger zusätzliche Arbeitstunden und -kosten, sprich auch das Küchenstudio ist bestrebt, die Wahrscheinlichkeit eines ggf. später auftretenden Mangels so gut wie möglich zu reduzieren!

und für das "JA, ABER"
auch ich bin mir dessen bewußt, dass es in unserer Branche eben Zeitgenossen gibt, die halt mangels Kompetenz/Fachwissen oder halt auch mangels Gewissen und Geldgier unseren Ruf regelmäßig schädigen!:knuppel:

...........................................................
Übrigens Bungaloo: ich glaube net, dass Du den Anzug erst nach 2 oder gar 5 Jahren komplett bezahlst, sondern schon dann, wenn Du ihn nach Fertigstellung mangelfrei vom Schneider abholst!
 

Flyboy

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Hallo,
@bungaloo
also den Anzug wirst Du vorher auch anzahlen müssen denn auch in dem Gewerbe wird es "Karteileichen" geben wo der Kunde auf einmal nicht mehr zahlungsfähig war.
Ich wehre mich auch gegen den Werkvertrag ( will gar nicht weiter drauf eingehen,siehe wikipeda-Werkvertrag)

Das ist Dummfug. Und du weißt es auch. Sehr häufig werden in Studios happige Anzahlungen verlangt. Da geht der Kunde also gnadenlos in Vorleistung und hat noch gar nichts dafür bekommen. Zudem ist der Weg einer Bankbürgschaft als gegenseitige Sicherheit möglich und nicht teuer.

Das ist kein dummfug-der Kunde tritt in Vorleistung-aber was bekommt er denn schon?

Mehrere Stunden Beratung:-) -Ausarbeitung Vorbereitung etc.:-)-Instpläne per Post oder Mail:-)-in der Regel wenn möglich einen kurzfristigen Aussmesstermin:-)-und bei unseren Kunden der wichtigste Punkt:Skonto für die Anzahlung:-):-)
Fachgerechte Montage von geschulten Monteuren:-)
Und natürlich eine kompetente Beratung:-)

Soll das alles nichts sein? Manche Kunden sehen doch gar nicht was eine Küchenabwicklung bedeutet.
Die denken doch die Schränke stehen hinten im Lager und der 1 Eurojobber nimmt sie aus dem Regal und packt sie auf den LKW.

Ich war bei Systemceram zur Schulung, wie oft dort die Keramikspülen von Hand zu Hand gehen um bearbeitet zu werden ist fast unbezahlbar.

Gruß Paul
 

lawrence

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Und ich denke, das ist beim Hausbau/Kauf ganz ähnlich, da läuft nämlich die Finanzierung auch meist über eine Bank und bis die die Zahlung einstellt, passiert auch einiges.

Ähm, sowohl beim Hausbau als auch bei der Küche fließt Geld erst, wenn das Gewerk/Küche abgenommen wurde bzw. der BH die Freigabe erteilt hat.........

Mein Händler nimmt keine Anzahlungen!
 

missjenny

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eigentlich linker Niederrhein (landschaftlich eins
AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Ähm, sowohl beim Hausbau als auch bei der Küche fließt Geld erst, wenn das Gewerk/Küche abgenommen wurde bzw. der BH die Freigabe erteilt hat.........

Mein Händler nimmt keine Anzahlungen!

Ist das wirklich so?? Dann wäre ich ja auf der ganz sicheren Seite. Ich bin davon ausgegangen, dass die in dem Moment zahlen (und zwar den vollen Betrag), sobald ich die erste Rate zahle (laut Vertragsvereinbarung). Da müsste ich vielleicht mal im Kleingedruckten suchen...

Anyway-danke für den Tipp!

jenny
 

lawrence

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Ist das wirklich so?? Dann wäre ich ja auf der ganz sicheren Seite. Ich bin davon ausgegangen, dass die in dem Moment zahlen (und zwar den vollen Betrag),

Die Bank gibt das komplette Geld für die Küche frei sobald diese mängelfrei(wobei es sicherlich wegen Kleinigkeiten gegen Treu und Glauben verstoßen würde, die Unterschrift zu verweigern) aufgebaut ist und du die Unterschrift geleistet hast, dass dem so ist. Ohne Unterschrift keine Geldfreigabe. Deine 1. Rate zahlst du 2-4 Wochen später. Beim Hausbau wird entsprechend für jeden fertigen Bauabschnitt das Geld freigegeben, wobei beim Hausbau es ja auch Gewährleistungsversicherungen etc. gibt....
 

bungaloo

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Also, damit wir uns richtig verstehen. Die Forderung von kaweka, auch nach Abnahme der Küche bis zum Ende der Gewährleistungsfrist Geld einzugehalten, unterstütze ich nicht. Das ist absurd. Im Hausbau, den kaweka als Referenz anführt, macht man das übrigens auch nicht. Vielmehr wird die letzte Rate Zug um Zug für die Fertigstellung bezahlt und auf ein Treuhänderkonto geparkt. Und sie wird nach Abnahme freigegeben. Die Fälle, auf die er sich bezieht, sind Sonderfälle nach neuem Recht für den Fall, dass vor Zahlung der Schlussrate schon schwerwiegende Mängel aufgetreten sind.

Zahlung nach Abnahme ist also im Hausbau korrekt und sollte es auch im Küchenbau sein. Bei der Abnahme muss man halt sorgfältig prüfen, ob die Ausführung jetzt dem bestellten Sachstand entspricht und das Werk nach derzeitigem Stand mängelfrei ist. Für später auftretende Themen gibt es die Gewährleistung /Garantie.

Ich habe mich in meinem ersten Beitrag nur gegen die Überreaktion von Flyboy gewandt, der zu einem Rundumschlag gegen alle Kunden ausgeholt hat, gipfelnd in er Frage nach seinen Sicherheiten gegenüber dem Kunden.

P.S.: Flyboy, wenn du dich jetzt auch noch gegen den Werkvertrag als Grundlage wendest, machst du genau das, was du eigentlich nicht willst: Du entwertest deine Arbeit und stellt dich auf eine Stufe mit Kistenschiebern. Jetzt stehst du auf eine Stufe mit einem Künstler, der ein Auftragswerk fertigt und einer Softwareschmiede, die ein Programm im Kundenauftrag entwickelt.
 

Flyboy

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

P.S.: Flyboy, wenn du dich jetzt auch noch gegen den Werkvertrag als Grundlage wendest,

@bungaloo

dagegen brauche ich mich gar nicht wenden denn es gibt eine aus meiner Sicht deutliche Gesetzgebung nach der zu Handeln ist.

Die Herstellung beweglicher Sachen unterliegt kaufrechtlichen Regeln (§ 651 BGB). Der früher in diesen Fällen einschlägige Werklieferungsvertrag wurde im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung abgeschafft.
Somit unterliegen im Großen und Ganzen noch folgende Verträge dem Werkvertragsrecht:

  • Herstellung unbeweglicher Sachen (Bauwerke)
  • Instandsetzungsverträge
  • Herstellung nichtkörperlicher Werke (z. B. Software, Bauplan, Gutachten)

Gruß Paul
 

Tinolino

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Die Bank gibt das komplette Geld für die Küche frei sobald diese mängelfrei(wobei es sicherlich wegen Kleinigkeiten gegen Treu und Glauben verstoßen würde, die Unterschrift zu verweigern) aufgebaut ist und du die Unterschrift geleistet hast, dass dem so ist. Ohne Unterschrift keine Geldfreigabe. Deine 1. Rate zahlst du 2-4 Wochen später. Beim Hausbau wird entsprechend für jeden fertigen Bauabschnitt das Geld freigegeben, wobei beim Hausbau es ja auch Gewährleistungsversicherungen etc. gibt....


Schmarn, so pauschal zu reden, Banken zahlen auch früher, bei uns in der Regel 1 Woche nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist. Bei Baukunden nach Freigabe der Bestellung beim Hersteller. Dann würde ich mal sagen, wenn es bei dir nicht so ist, dass euch eure Bank nicht wirklich vertraut oder ihr nicht genug Finanzierungsaufträge macht (oder anders gesagt: Scheiss Hausbank ;D.
1. Rate ist, wie du schon sagst, fällig nach einem bestimmten Zeitraum, meist fällt er immer auf einen Termin nach Auslieferung. Bei Baukunden (Kunden, die die Küche kaufen, wobei der Montagetermin in weiter Ferne liegt), kann dies aber auch schon eher sein. Gerade wenn es Aktionen sind, wo die Zinsen niedriger sind o.ä. Kommt aber meist nur bei Grossen vor.

aber mal zum eigentlichen Thema, :2daumenhoch: behalten wir beim Auto, das 2 Jahre gesetzl. Gewährleistungsfrist hat, auch 15 % ein, vielleicht geht er ja in 16 Monaten kaputt. Genau, jeder Händler hat ja sicher auch genug Rücklagen um auf 15 % seiner Einnahmen 2 Jahre zu warten. *crazy*. Kann ja dein Chef auch mal so machen: "Frau Meier, ich zahle ihnen nur 85 %, da ich ja nicht weiss ob sie die nächsten Monate auch so gut arbeiten. Ich zahl sie Ihnen dann in 5 Monaten nach." also nee sorry, so gehts ja echt nicht. Wenn die Leistung der erfolgreichen Küchenlieferung und Montage erbracht ist, muss schon die volle Summe fliessen. Der Hersteller will sein Geld auch voll, Die Verkäufer, der Monteur, und alle die noch drumrum im Hintergrund an der Küche arbeiten auch, und auch andere Ausgaben müssen getilgt werden. Ich würde nichtmal auf die Idee kommen, sowas auch nur zu denken.
zum Anzugvergleich mal, sowohl die Stangenwarenverkäuferin bei Karstadt, als auch der Massanzugsschneider wollen ihr Geld auch voll, wenn der Anzug abgeholt ist, und nicht nur teilweise. :stocksauer:
Gerade in der heutigen Zeit, sind alle drauf angewiesen, ihr geld zu kriegen. du hast die gern genannten GARANTIE , dass dir im Schadensfall geholfen wird, vom Gesetzgeber vorgeschrieben. warum dann also die Angst????
 

lawrence

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Schmarn, so pauschal zu reden, Banken zahlen auch früher, bei uns in der Regel 1 Woche nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist. Bei Baukunden nach Freigabe der Bestellung beim Hersteller. Dann würde ich mal sagen, wenn es bei dir nicht so ist, dass euch eure Bank nicht wirklich vertraut oder ihr nicht genug Finanzierungsaufträge macht (oder anders gesagt: Scheiss Hausbank ;D.

Ich bin Käufer und nicht Verkäufer ;-)

Grundsätzlich sollte es wie beim Auto gehen, gezahlt wird mängelfreier Lieferung. Steht die Küche gibt es keinen Grund Geld zurückzubehalten. Anzahlungen sind beim Autokauf auch nicht üblich, warum sollte ich dies bei einer Küche tun?!

Was treten denn typischer Weise bei einer Küche denn für Mängel nach Übergabe auf?! Ausser Defekten bei Geräten.......
 

bungaloo

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

@bungaloo
dagegen brauche ich mich gar nicht wenden denn es gibt eine aus meiner Sicht deutliche Gesetzgebung nach der zu Handeln ist.

Lieber Paul,
ich bin ganz sicher, du bist in deinem Fachgebiet Küchen ein Ass. Aber die Zitierfunktion im Forum und schon gar nicht die Rechtskunde ist dein Freund.

Werkvertrag, Paul, Werkvertrag. §§ 631 ff. BGB. Nicht Werklieferungvertrag. "Dat is wat janz andres" - glaub dem Onkel bungaloo und schau es noch einmal nach, z.B. hier recht aktuell und recht hoch aufgehängt:

19. Zivilsenat Aktenzeichen: 19 U 280/07, Instanzenaktenzeichen: 2-23 O 579/05, Instanzgericht: Landgericht Frankfurt am Main Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Entscheidungstyp: Urteil, Entscheidungsdatum: 09.04.2008, Schlagworte: Werkvertrag; Einbauküche, Küche
 

Michael

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Ich würde jetzt an dieser Stelle auch nicht mehr widersprechen und mal davon ausgehen, dass bungaloo weiss, wovon er spricht.

Einigkeit herrscht doch aber in dem Punkt, dass kawekas Ängste übertrieben sind und weitere Massnahmen in der Hinsicht auch, zumal unüblich und rechtlich unhaltbar.

Obwohl mein Rechtsverständnis, im Gegensatz zu dem von bungaloo, eher unterentwickelt zu sein scheint, wage ich mal die Vorgehensweise zu erläutern, die angebracht ist, wenn es zu einem späteren Gewährleistungsanspruch kommen sollte:


  • Feststellung der Mängel
  • Schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung an den Händler/Monteur diese zu beseitigen.
  • Falls dieser den Mangel nicht anerkennt, einen Sachverständigen die Mängel bestätigen lassen und mit dem Gutachten das Gericht überzeugen. (bzw. das Gericht bestellt das Gutachten)
  • Ggfs. durch ein anderes Unternehmen auf Kosten des Händlers die Mängel beseitigen lassen.
Sicher kein kurzer Weg, aber ein Einbehalt macht die Sache wohl auch nicht schneller.
Gern erwarte ich Korrekturen meiner Empfohlenen Vorgehensweise. ;-)
 

planki

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Einbehalte sind prinzipiell immer in der Höhe der Beanstandung zu akzeptieren. Ich habe aber Kunden kennenlernen dürfen, die den Einbehalt nutzten, um Ihre Unfähigkeit in der Preisverhandlung bei Vertragsabschuss korrigieren zu wollen.

Hohe Einbehalte fordern auch meistens nur Kunden, die schon mit der Absicht rangehen, nach erfolgter Montage die Fehler mit der Lupe zu suchen und anschließend mit Anwälten drohen, nur, um ja noch einen zusätzlichen Rabatt rausholen zu können.

Die Vorgehensweise, wie Sie Michael beschreibt, ist die für beide Seiten ehrliche Variante. Wobei die Höhe des Einbehaltes die Erledigung der Beanstandung im umgekehrten Verhältnis beeinflusst. Je höher der Einbehalt, desto länger die Bearbeitungsdauer (meine persönliche Erfahrung). Der Einbehalt taugt gegenüber dem Händler in keinster Weise mehr als Druckmittel, sondern führt immer zu einer beidseitigen Verstimmung. Wer das offene ehrliche Gespräch zu seinem Vertragspartner sucht, hat bei der Erledigung einer Beanstandung immer die besten Karten.

In meiner persönlichen Praxis habe ich einem Kunden, der einen hohen Einbehalt in Anspruch nahm, die Montage der Kochstelle verweigert und diese wieder mitgenommen. Der Anwalt des Kunden ließ es auf eine Klage ankommen - und hat auf der ganzen Linie verloren!
 

kaweka

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

... kawekas Ängste übertrieben sind ....

Eins kann ich dir zusichern: nicht übertrieben sondern aus Realleben genommen. Das haben deutsche Handwerker und Andere in letzten 3 Jahren bei uns gezeigt. Es waren sämtliche Aufträge aus dem Bereich Renovierung, Haushalt. Dem nach, was die geleistet haben, ist die Flaute in deren Branche nichts anderes als verdient.
Auf Einzelheiten werde ich mich hier nicht einlassen. Schon genügend geärgert, reicht's.

Übrigens, es sind nicht nur die Handwerker gewesen.
Die Versicherung kann einfachen Beleg nicht ausstellen (zehnfach wird falscher zugeschickt).
Telefon-Provider ist nicht imstande Anschlussumzug zügig und reibungslos durchzuführen.
Stromanbieter ignoriert in der Rechnung jegliche Mitteilungen des Zählerstandes. Ungeheuer!!!!
Nur wenige Beispiele.

Nach allen diesen Erfahrung ein Wunder Kauf einer Einbauküche zu wagen.
 

Michael

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

ist die Flaute in deren Branche nichts anderes als verdient.

Welche Flaute ???

Nach meinen Beobachtungen ist das Handwerk ausgelastet wie nie. Es teilt sich aber in zwei Lager.
Ordentliche Arbeit und betriebswirtschaftlich sinnvolle Kalkulation werden vom Kunden nicht immer gewünscht.
Da werden gern die Anderen in Anspruch genommen und der Vorwurf bei Fehlleistungen geht selbstverständlich an die gesamte Handwerkerschaft. Man gesteht es sich und anderen eben ungern ein aus übertriebener Preissensibilität den Falschen gewählt zu haben. :(
Das ist dann wieder peinlich.

Kaweka, ich möchte das nicht auf dich und deine Erfahrungen widergespiegelt sehen, da mir die Umstände unbekannt sind. Aber es sind meine Beobachtungen und Erfahrungen.
 

Flyboy

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

@ bungaloo
dat mag alles sein was Du sagst ,aber der 635 BGB sagt nur was über die Verpflichtungen bei einem Werkvertrag aus.
Meine Küchen werden nicht als Werkvertrag verkauft, siehe Wikipeda-Erläuterung zum Werkvertrag.
Gruß Paul
 
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