AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel
Auch ich stelle mich hierbei eindeutig auf die Seite von Paul und Martin, denn schliesslich ist der Kauf- /Werkvertrag eindeutig mit der endgültigen mängelfreien Lieferung und Montage der bestellten Einbauküche erfüllt und rechtfertigt somit auch die komplette Forderung des vereinbarten Kaufpreises!
Zudem hat der Kunde ja im Rahmen der gesetzlichen
Gewährleistung von vornherein das Recht auf Nachbesserung, falls im nachhinein doch eventuelle Mängel und Fehler auftauchen sollten und kann diese ggf. gar gerichtlich (falls es anders nicht mehr möglich)durchsetzen!
Ausserdem möchte ich zu bedenken geben, dass ein
Küchenstudio , welches sich damit einverstanden zeigt - ein Teil des Kaufpreises für die Dauer der Gewährleistungszeit vom Kunden einbehalten zu lassen - dieses mit Sicherheit auch schon im Kaufpreis miteinkalkuliert hat, so wie es andere Unternehmen (aus anderen Branchen) eben auch tun!
Aber wie ist es in der Reneuität lieber Kunde?:
(ich betone, dass ich dabei nur die Situation im Großraum Göttingen betrachten kann)
Sicherlich mach ich "Dir" keinen Vorwurf daraus, dass Du bestrebt bist, in jedem Fall einen
günstigen Preis zu ergattern - schliesslich handle ich als Privatmann auch nicht anders - ABER was sich nun seit mittlerweile knapp 1,5 Jahren im Raum Göttingen abspielt, gleicht einem verbitterten, ja teilweise schon zerfleischenden Kampf um die Gunst des Kunden, bei dem der Kunde natürlich auch alle Mittel vollständig auskostet (Wohlgemerkt - ich habe dies selbst von verschiedenen Kunden zu hören bekommen) und so gibt es bei 90% der Kunden mit Sicherheit auch immer ein Gegenangebot, dass eben unwirtschaftlich gerechnet ist - auf das man nun selbst einsteigen oder es dem anderen Haus überlassen kann! Egal wie, man hat eben keine Luft mehr, dem Kunden zuzugestehen, dass er doch für eventuelle Mängel die ggf. und auch nur vielleicht mal auftauchen könnten, sich von vornherein einen Teil des Kaufpreises einbehält und diesen nach Ablauf der Gewährleistungszeit eben erst begleicht!
Bei vorgenannten Gründen möchte ich auch noch folgendes zu bedenken geben!
Ein seriöses und gutes Küchenstudio ist natürlich von vornherein bestrebt hervorragende Arbeit - sowohl während der Planungs- als auch in der Montagephase - zu leisten, denn zum einen ist es oberstes Ziel den Kunden komplett zufriedenzustellen und dadurch auch durch seine Empfehlungen weitere Aufträge zu bekommen - zum anderen aber auch aus Kostengründen, denn durch eine sorgfältige und gewissenhafte Planung und Ausführung, können schonmal eine Vielzahl von möglichen Reklamationen vermieden werden, was zugleich bedeutet - keine bzw. weniger zusätzliche Beschaffungskosten für das Studio, keine bzw. weniger zusätzliche Arbeitstunden und -kosten, sprich auch das Küchenstudio ist bestrebt, die
Wahrscheinlichkeit eines ggf. später auftretenden Mangels so gut wie möglich
zu reduzieren!
und für das "JA, ABER"
auch ich bin mir dessen bewußt, dass es in unserer Branche eben Zeitgenossen gibt, die halt mangels Kompetenz/Fachwissen oder halt auch mangels Gewissen und Geldgier unseren Ruf regelmäßig schädigen!
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Übrigens Bungaloo: ich glaube net, dass Du den Anzug erst nach 2 oder gar 5 Jahren komplett bezahlst, sondern schon dann, wenn Du ihn nach Fertigstellung mangelfrei vom Schneider abholst!