Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

bungaloo

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

@ bungaloo
dat mag alles sein was Du sagst ,aber der 635 BGB sagt nur was über die Verpflichtungen bei einem Werkvertrag aus.
Genau deshalb habe ich diesen Paragraphen auch nie erwähnt. :rolleyes:
§§631ff., Paul.

Meine Küchen werden nicht als Werkvertrag verkauft, siehe Wikipeda-Erläuterung zum Werkvertrag.
Paul, wenn du dir das Auto aus der Garage in der Gartenstraße 11 "bestellst", ist das keine Bestellung, sondern Anstiftung zum Diebstahl. Will sagen: Ob es ein Werkvertrag ist oder nicht, bestimmst nicht du, sondern die Rechtsprechung. Die Kriterien sind jedenfalls eindeutig. Aber schau selbst: Werkvertrag ? Wikipedia

Michaels vorgeschlagene Vorgehensweise scheint mir jedenfalls korrekt.
 

Flyboy

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

@ bungaloo-in Rechtsfragen scheinst Du ja wohl ein Ass zu sein-dann erkäre mir aber bitte, da Du ja selber Wikipeda zitierst folgendes.




Somit unterliegen im Großen und Ganzen noch folgende Verträge dem Werkvertragsrecht:

  • Herstellung unbeweglicher Sachen (Bauwerke)
  • Instandsetzungsverträge
  • Herstellung nichtkörperlicher Werke (z. B. Software, Bauplan, Gutachten)
Woraus sehe ich jetzt das eine Küche unter dem Wervertragsrecht fällt.
Eine Küche ist ja wohl kein Bauwerk.

Gruß Paul
 

Michael

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

OLG-FRANKFURT – Urteil vom 09.04.2008, Aktenzeichen: 19 U 280/07

Leitsatz:
Ein Vertragsverhältnis über Lieferung und Montage einer Einbauküche nach einem auf dem Grundriss der Küche abgestellten Einbauplan unterliegt dem Recht des Werkvertrages.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 631
Stichworte:Werkvertrag Einbauküche, Küche
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main, 2-23 O 579/05

Quelle: OLG-FRANKFURT - Urteil vom 09.04.2008, Aktenzeichen: 19 U 280/07 - JuraForum.de


 

bungaloo

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

@ bungaloo-in Rechtsfragen scheinst Du ja wohl ein Ass zu sein-
Der Michael hats ja schon mehrfach erwähnt, dass das gar nicht diskussionsfähig ist. Es ist ein Werkvertrag. Ende. Das könntest du aber aus dem Wikipedia-Link spätestens in Zeile 4 erkennen.
 

racer

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Hallo Paul,

doch, die Küche ist ein Bauwerk und nicht transportabel. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen gehen leider genau in diese Richtung, da Küchen entgegen anderer Möbel genau eingepasst werden und zum zweiten werden durch Wasser und Elektroanschlüße (vorallen Dingen Starkstromanschüsse) feste Verbindungen zum Mauerwerk geschaffen. In so fern ist die Küche auch als Bauwerk anzusehen und der montierende Betrieb hat 5 Jahre Gewährleistung darauf zu geben...

Dies sollte sich doch in der Branche schon rumgesprochen haben, oder :rolleyes:

mfg

Racer

Wenn Du die Küche nur lieferst, aber nicht montierst, sieht die Welt schon wieder anders aus...
 

bungaloo

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Letztlich geht es hier übergeordnet um Sachenrecht. Was ist Sachenrecht? A erschießt B. Wem gehört die Kugel?

Im Sachenrecht ist die Hauptunterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen. Bewegliche Sachen können „ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt werden“ (§ 293 ABGB).

Somit hat racer Recht. Das Blatt ist schon bevor man zu §§631ff. kommt geklärt. Das ist aber auch gar nicht schlimm, wenn man das weiß und seine Verträge und die Vertragsgestaltung entsprechend anpasst.

Interessant ist die Nebenbemerkung von racer im Falle IKEA , wo es ja gegen 2000€ Aufpreis auch die Option der Planung, Lieferung und des Aufbaus gibt. Denn damit wird aus einem Kaufvertrag ein Werkvertrag.
 

mozart

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

...es ist vor allem weitgehend bedeutungslos. Nahezu ALLE Komponenten einer Küche, die hier vorzugsweise betroffen sind, unterliegen dem nicht. Sie sind Zukaufteile mit eigenen Gewährleistungen. Nur wenn dem Kunden nach 4 1/2 Jahren der Oberschrank auf die Birne fällt, bekomme ich als Verkäufer Probleme.
Alles halb so wild.
Gruß,
Jens
 

Michael

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Nur wenn dem Kunden nach 4 1/2 Jahren der Oberschrank auf die Birne fällt
:2daumenhoch:
Auch diesbezüglich verweise ich auf den o.g. Beitrag aus 2007.

Letztendlich montiere ich als Subunternehmer meine Küchen so, dass die Oberschränke mindestens 5 Jahre hängen bleiben. ;D

Der IKEA Hinweis war auch aus 2007, hätte aber genauso gut von Racer stammen können. ;-)
 

martin

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Letztendlich montiere ich als Subunternehmer meine Küchen so, dass die Oberschränke mindestens 5 Jahre hängen bleiben. ;D

Das habe ich früher auch geglaubt, zumal ich mir immer Notizen mache, wie gut oder schlecht die Dübel gezogen habe.

Und dann kam dieser Fall: die Dübel hielten hervorragend (Kalksandstein), allerdings löste sich nach einigen Wochen ein kompletter Stein aus dem Mauerwerk (mit Dübel und Oberschrank dran). Beim Wiederaufbau des Hauses kurz nach dem Krieg hatte man wohl die Mörtelmischung im Verhältnis 1:1 hergestellt: 1 Haus, 1 Sack Zement ;D.
 

bungaloo

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

...es ist vor allem weitgehend bedeutungslos. Nahezu ALLE Komponenten einer Küche, die hier vorzugsweise betroffen sind, unterliegen dem nicht. Sie sind Zukaufteile mit eigenen Gewährleistungen. Nur wenn dem Kunden nach 4 1/2 Jahren der Oberschrank auf die Birne fällt, bekomme ich als Verkäufer Probleme.
Alles halb so wild.
Gruß,Jens
Das mag bei versierten Planern und Monteuren, wie man sie hier zweifelsohne im Forum reichlich findet, so sein. Da lacht man auch mal herzlich über Ausnahmen wie den Oberschrank, der am losen Stein hing.

Aber die Praxis von Küchengutachtern kennt auch viele Feuchtigkeitsschäden am Korpus und den Hitzetod sterbende Elektrogeräte. Auch bei letzteren kann man sich nicht über das Thema Zukaufteile rausquatschen, wenn die Luftführung Murks war. Ihr ahnt nicht, was alles geplant, verkauft und gebaut wird. Schaut nur mal hier:https://www.kuechen-forum.de/forum/themen/was-nettes-fuer-zwischendurch.3714/#post41319
 

Michael

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Wobei, wenn der Stein noch am Schrank hängt, es sich nicht um ein Verschulden des Monteurs handelt und seine Gewährleistungspflicht nicht greifen würde.

Vermutlich ist der verursachende Maurer, der nach dem Krieg tätig war, heute wohl nicht mehr verhandlungsfähig.
 

bungaloo

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Wobei, wenn der Stein noch am Schrank hängt, es sich nicht um ein Verschulden des Monteurs handelt und seine Gewährleistungspflicht nicht greifen würde. Vermutlich ist der verursachende Maurer, der nach dem Krieg tätig war, heute wohl nicht mehr verhandlungsfähig.
Da wäre eben zu klären, ob die erforderliche Prüfung der Wand durch den Monteur mit erforderlicher Sorgfneuspflicht durchgeführt worden ist, ob also der lose Stein zu erkennen gewesen wäre. Zudem fragt sich, ob überhaupt eine Verschulden nötig wäre, Stichwort Gefährdungshaftung.
 

racer

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

Man kann die Schwierigkeiten sehr gut erahnen, und in der Tat sollte sich jeder, der Küchen verkauft und einbauen läßt häufiger einmal bewußt machen, dass er gedanklich fast immer mit einem Bein vor dem Richter steht....

Die Situation mit dem Stein ist ja nur eine von vielen Sachen, die einen Küchenbauer ereilen können und von dem die wenigsten Küchenbauer Ahnung haben. Weitere Punkte sind: Feuchtigkeit in Wänden (oder wer mißt schon Wandfeuchte, bevor er eine Küche montiert) Gas und Stromleitungen (wer hat wirklich eine Ahnung, was in der Wand alles liegt, in der er gerade bohrt...) Statik überhaupt. Wieviel Gewicht darf man denn überhaupt auf eine Zwischendecke bringen?? und wie schwer darf die Haube sein, die unter der Decke hängt ?? Wenn es daneben geht und es wohlmöglich noch Verletzte gibt, wird es teuer und unter umständen für eine Zeit lang eng;D
Und es sollte klar sein, dass je nach Planungs oder Umsetzungsfehler nicht immer bloß die Firma, sondern unter Umständen auch der Verkäufer selbst dran sein kann.....


Da sollte sich jeder einzeln, bei der Wahl der Vorlieferanten, etwas genauer hinsehen und schauen, welche Hersteller denn von sich aus 5 Jahre Garantie geben. Zwei Jahre wäre äußerst dumm, wenn man selber 5 Jahre in der Gewährleistung steckt....

mfg

Racer


P.S. Der Klassiker mit Haube und offenem Kamin noch zu erwähnen. Wenn dann eines Tages der Hund tod ist, möchte ich den Bauherren erleben, der nicht behauptet "Wir haben dem Küchenbauer doch gesagt, das der Kamin noch eingebaut wird, außerdem war er im Grundriss doch vermerkt..." Da hat man denn schlechte Karten....:w00t:
 

Tinolino

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AW: Druckmittel für die währen Gewährleistungszeit aufgetauchten Mängel

O.T. ;D;D;D
 
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